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Ablauf in der Vorklinik

Das Medizinstudium

Redaktion (MEDI-LEARN)

Semester und Semesterferien

Das Universitätsjahr gliedert sich in eine Zeit, in der Vorlesungen und Unterricht stattfinden (sog. Semester) und in eine vorlesungsfreie Zeit (sog. Semesterferien). Das Wort Semester bedeutet so viel wie Studienhalbjahr. Das Wintersemester beginnt im Oktober und endet im April, das Sommersemester beginnt im April und endet im Oktober. In beiden Semestern gibt es Semesterferien: Im Wintersemester beginnen die Semesterferien Mitte Februar und dauern bis Mitte April, im Sommersemester beginnen die Ferien Mitte Juli und dauern bis Mitte Oktober.


Regelstudienzeit und individuelle Studienzeit

Ausnahmen bestätigen die Regel, so auch beim Medizinstudium. Denn in der Regel kann ein Durchschnittsstudent zwar nach 6 Jahren und 3 Monaten mit dem Studium fertig sein und alle Prüfungen auf dem Weg zum Arzt erfolgreich hinter sich gebracht haben. An dieser Regelstudienzeit orientiert sich auch die Förderungshöchstdauer von 13 Semestern für den Bezug von Leistungen nach BAföG. Doch aufgrund von Auslandsaufenthalten, Doktorarbeit oder Hochschulpolitik wie auch individueller Geschehnisse ist es nicht selten, dass manche(r) eine Ausnahme macht und erst nach dem 13. oder 14. Semester der Uni den Rücken kehrt und sich als frisch approbierte(r) Ärztin/Arzt auf den Weg in die praktische Tätigkeit macht.

Die Approbationsordnung

In zahlreichen Paragraphen ist in Form der sog. Approbationsordnung (im Volksmund kurz AO genannt) der Weg des Studenten zum Arzt im Laufe des Studiums der Humanmedizin haarklein und juristisch wasserdicht vorgezeichnet.


Der Erste und Zweite Abschnitt im Medizinstudium

Es gibt zwei größere Abschnitte im Medizinstudium, an deren Ende jeweils eine große Abschlussprüfung steht. Der erste Abschnitt umfasst die Semester eins bis vier, wird auch als Vorklinik bezeichnet und durch das Physikum (Ärztliche Vorprüfung, Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, Erstes Staatsexamen, M1) beendet. Daran schließt sich der sog. Zweite Abschnitt an, der auch als Klinik bezeichnet wird und die Semester fünf bis zwölf umfasst. Darin enthalten sind das 11. und 12. Semester, die in Form des Praktischen Jahres (PJ) abgeleistet werden. Die große Abschlussprüfung (Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, Zweites Staatsexamen, M2 oder „Hammerexamen“) findet nach 12 Semestern statt. Die Ergebnisse in beiden Prüfungen werden zur Endnote verrechnet, wobei der Erste Abschnitt zu 1/3 und der Zweite Abschnitt zu 2/3 in die Note einfließt.
Die Fächer im Überblick Alle Fächer und Themengebiete, für die du einen Schein erwerben musst, sind in den ersten vier Semestern auf dem Stundenplan vertreten. Daneben gibt es zwei weitere Pflichtleistungen: den Erste-Hilfe-Kurs und das 90-tägige Pflegepraktikum, die du bis zur Meldung zur Prüfung absolviert haben musst. Die Approbationsordnung (siehe dazu auch AppO Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 Satz 2, § 41 Abs. 2 Nr. 9) verlangt in den ersten vier Semestern in folgenden Fächern entweder Praktika, Kurse oder Seminare:

Praktika:

Physik, Chemie, Biologie, Physiologie, Biochemie/Molekularbiologie, Berufsfelderkundung, Einführung in die Klinische Medizin, Medizinische Terminologie

Seminare (jeweils mit klinischen Bezügen):

Anatomie, Physiologie, Biochemie/Molekularbiologie, Medizinische Psychologie/ Soziologie

Kursus:

Makroskopische Anatomie, Mikroskopische Anatomie, Medizinische Psychologie/ Soziologie

Es gibt also vier große Fachgebiete: Anatomie, Physiologie, Biochemie/Molekularbiologie und Medizinische Psychologie/Soziologie. Die anderen Fächer wie Biologie, Chemie, Physik werden meist im Vorfeld der Kurse zum Erwerb des Grundlagenwissens belegt, sind aber in der Prüfung später nicht so relevant. So wirst du im schriftlichen Teil der Prüfungen wesentlich mehr Fragen in Anatomie als in der zugeordneten Biologie für Mediziner gestellt bekommen.

Für die Fächer Physik/Physiologie und Chemie und Biochemie/Molekularbiologie gilt ähnliches. Die drei Praktika in Terminologie, Berufsfelderkundung sowie die Einführung in die klinische Medizin sind ebenfalls eher randständig. Zusätzlich zu den oben genannten Fächern und Praktika musst du den Erste-Hilfe-Kurs und das Krankenpflegepraktikum ableisten.

Für die Fächer hat der Gesetzgeber in der Approbationsordnung beschrieben, was thematisch auf dem Stundenplan steht:

Anlage 10 (zu § 23 Abs. 2 Satz 2, § 41 Abs. 2 Nr. 9)

Prüfungsstoff für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Prüfungsaufgaben zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung betreffen das medizinische Grundlagenwissen über die Körperfunktionen, insbesondere sind die naturwissenschaftlichen Fächer auf die medizinisch relevanten Inhalte auszurichten. Die Prüfungen schließen Aspekte ein, die die Verknüpfung dieses Grundlagenwissens mit klinischen Anteilen sichern, wie:
  • Methodik, Durchführung und Ergebnisse der körperlichen Untersuchung und weiterer diagnostischer Verfahren (z.B. diagnostische Eingriffe; laborgestützte, bildgebende, elektrophysiologische und andere apparative Diagnostik; grundlegende psychodiagnostische Ansätze),
  • therapeutische einschließlich pharmakotherapeutische Interventionen,
  • das Verständnis von Krankheitsentstehung, -bewältigung und -prävention,
  • die Gestaltung der Arzt-Patient-Beziehung.

 

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