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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AIP endlich abgeschafft!!!!



KeyserSoze
05.11.2003, 17:51
Es steht fest, das Bundeskabinett hat heute die Abschaffung des AIP zum 1.10.2004 beschlossen.

Diejenigen, welche zu diesem Zeitpunkt noch in ihrer AIP-Phase sind, heißen zwar weiterhin noch AIP, bekommen aber das gleiche Gehalt.

Juhuu

Rübe
05.11.2003, 17:53
Na endlich! :-)

Rico
05.11.2003, 18:41
Jippie! :-top

Angeschmiert sind natürlich alle die, die jetzt das 2. Stex oder sonstwie ein Semester geschoben haben, um erst nach dem 30.9.04 das 3. Stex zu machen....

Und es bleibt zu hoffen, daß auch wirklich genug Geld da ist, um den Spaß zu finanzieren und dann nicht aus drei AiP-Stellen eine Assitentenstelle wird, die dann als drei Drittelstellen auf drei Ärzte aufgeteilt wird und nach 18 Monaten kriegt dann einer die Vollzeitstelle... natürlich der, der sich am meisten "engagiert" hat und auch mal länger geblieben ist als sein drittel-Arbeitstag.... :-???

Aufschneider
05.11.2003, 19:01
http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/aktuelles/pm/bmgs03/bmgs4_4318.cfm

... uns Ulla, isse nich süß?

...SO UND JETZ SPUCK ENDLICH WAS AUS FÜRS PJ!

Die Niere
05.11.2003, 20:08
Yes !!!

bernard
05.11.2003, 21:05
Hab ich das jetzt richtig verstanden:
Die Leute, die nicht so getrödelt haben wie ich und deshalb jetzt mit dem AIP anfangen, müssen die vollen 18 Monate als teilapprobierter Arzt arbeiten (die letzten 6 Monate mit Assistentengehalt), während ich nach dem 3. Stex im Oktober 2004 sofort vollapprobierter Arzt bin.
Klingt irgendwie nicht ganz gerecht, aber beschweren werde ich mich wohl eher nicht :-))

Rico
05.11.2003, 21:14
Nö, alle AiPs kriegen ab dem 1.10. volles Assistentengehalt, heißen aber noch AiP bis ihre 18 Monate rum sind.

bernard
05.11.2003, 21:50
Aber in der Pressemitteilung aus dem Gesundheitsministerium heißt es doch ganz klar:
"Die Abschaffung des „Arztes im Praktikum“ erfolgt zum Stichtag 01.10.2004."
Wenn ich also erst nach diesem Stichtag mein Studium beende, müsste ich doch eigentlich ohne AIP in die Weiterbildung einsteigen können. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass es überhaupt zulässig ist, nach dem Stichtag noch jemanden unter der Berufsbezeichnung "Arzt im Praktikum" einzustellen.
Nur diejenigen, die dann schon im AIP sind, also den Arbeitsvertrag vor dem Stichtag unterschrieben haben, müssen die vollen 18 Monate machen.
Das ist allerdings nur meine persönliche Interpretation, ich würde mich freuen, wenn jemand, der sich auskennt, mir sagt, ob ich damit richtig oder falsch liege.

Epsilon
06.11.2003, 00:02
Und wie ist das, wenn ich mein 3. Stex jetzt mache und erst am 01.10.04 anfange zu arbeiten? Auch noch als AIP ( entscheidet der Tag der Prüfung? )?
Fragen über Fragen...

Aufschneider
06.11.2003, 09:57
richtich, so wie es in der Mitteilung steht sind wir, die wir jetze anfangen nach dem 1.10. immer noch AIPs, kriegen aber die Kohle von Assis. Die die nach dem erten 10. anfangen, sind keine AIPs mehr und zahlen mehr Haftpflicht und machen mehr Dienste.

Chris

Älgen
07.11.2003, 16:46
Hej !

Dann bleibt halt noch die kleine Frage offen, wie das "volle Assigehalt" denn nun aussieht- bleibt's bei dem BAT IIa oder können sich die "Neuen" dann davon verabschieden ? & Was ist mit denen, die dann noch AIP sind mit angepasstem Gehalt - angepasst an was ? An BAT IIa oder eben an ein neu festzusetzendes "Jungärztegehalt" ?

Ich meine letztendlich isses ja rechtlich fast egal (zumindestens in der Praxis) ob ich mich nun da zuerst AIP schimpfe & das noch etwas länger, oder ob die Frischlinge sich gleich als "richtiger Arzt" betitulieren dürfen, gab's aj außer dem GEhalt doch eigentlich keine praktisch angewandten Unterschiede ...

Aber das ist auf jeden Fall mal ein kleiner Schritt zu etwas mehr Normalität in der deutschen Medizinerwelt - auf daß hoffentlich noch viele weitere Folgen werden; nötig wäre da nämlich noch so Einiges ...

Kolja

Christoph_A
07.11.2003, 19:05
Ich sag nur: Überfällig,diese Entscheidung. Hoffentlich nur der erste Schritt in die richtige Richtung.

Peter_1
15.11.2003, 15:38
Die AiP Abschaffung betrifft ja laut Gesetzentwurf sowieso nur diejenigen die nach dem 01.10.2004 ihr Examen! (nicht der Arbeitsbeginn ist entscheidend) abschließen. Auch die Sache mit der gehaltlichen Gleichstellung von "alten" AiP's mit den Assistenzärzten zum 01.10.2004 ist nur eine "kann" Regelung. Sie steht zudem in der Begründung des jetzigen Gesetzentwurfes und daraus egibt sich kein Rechtsanspruch auf gleiches Gehalt für alle. Quelle: Marburger Bund Zeitung.
Diejenigen die vor dem 01.10.2004 3. Stex machen werden also noch die volle AiP Zeit "geniessen" können und ob es dann wenigstens ab 01.10.2004 mehr Geld gibt steht in den Sternen ("kann" aber sein...).
Grrrrrr,
Peter

Peter_1
15.11.2003, 15:40
...trotzdem immehin ein Fortschritt das es überhaupt abgeschafft wird...