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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was ist mit "Alt"-AiPlern?



mager
16.11.2003, 18:52
Was ist mit dem "Alt"-AiPlern am 1.10.04?

Bekommen die auf Antrag automatische die Vollapprobation?
Müssen sie die AiP-Weiterbildungen nachweisen?

Wenn sie die Approbation haben - wird dann automatisch der Aip_ausbildungs-Arbeitsvertrag ungültig?

Martin

Die Niere
16.11.2003, 19:20
AiPler bleiben AiPler - sie sollen nur finanziell gleichgestellt werden. Die Vollapprobation erhalten sie erst nach den 1,5 Jahren.

Über Arbeitsvertragswandlungen weiss ich leider nix...

gruesse, die niere

mager
16.11.2003, 22:59
Äh... also es gibt tatsächlich im Oktober den Aipler, der 17 Monate dabei ist, aber von einem vollapprobierten Arzt überwacht/angeleitet wird/werden muß, der gerade erst Examen hatte??

<kopfschüttel>

Aufschneider
17.11.2003, 09:35
Laut MB-Zeitung ist das mit der finanz. Gleichstellung bisher nur ne "Kann"-Regelung.

Christian
17.11.2003, 11:21
Hallo,

folgender Artikel gibt ebenfalls weitere Infos zum Thema "Gleichstellung von AiPlern":

http://www.medi-learn.info/seiten/basismodul/Detailed/599.shtml

Grüße
Christian

mager
17.11.2003, 19:03
Original geschrieben von Aufschneider
Laut MB-Zeitung ist das mit der finanz. Gleichstellung bisher nur ne "Kann"-Regelung.

Es ging mir nicht ums Geld sondern um den Status und die damit verbundenen Nachteile und Pflichten.

Wenn ich es also richtig verstanden habe, kann es tatsächlich zu der von mir skizzierten Situation kommen...

Martin

Die Niere
17.11.2003, 19:23
Original geschrieben von mager
Äh... also es gibt tatsächlich im Oktober den Aipler, der 17 Monate dabei ist, aber von einem vollapprobierten Arzt überwacht/angeleitet wird/werden muß, der gerade erst Examen hatte??

<kopfschüttel>

Jau genau richtig. Offiziell wird es diese Situation geben, aber selbstverständlich wird - wie so vieles in der Praxis - es dann in Wirklichkeit natürlich ganz anderes aussehen. Interessant wird noch die Erfindung der inoffiziellen Bezeichnung werden..."He schau mal, da hinten kommt der Schmalspurassi.."

Es gibt in der neuen MB-Zeitung endlich mal wieder (ich finde die sonst eher mau) einen guten Comic:
2 Ärzte links und 1 Chefarzt rechts
Der Chef fragt: Wer von Ihnen war nochmal der Assi und wer der AiPler - ich kann mir das einfach nicht merken.

gruesse, die niere

Maus Gertrud
18.11.2003, 23:12
:-???

Sebastian1
18.11.2003, 23:21
Original geschrieben von Aufschneider
Laut MB-Zeitung ist das mit der finanz. Gleichstellung bisher nur ne "Kann"-Regelung.

Meines Wissens nach nicht. Und von Seiten des BMGS ist wohl auch eine Zusage betreffs der Gegenfinanzierung da. Aber bitte: alles ohne Gewähr meinerseits :-)

Gruß,
Sebastian

Maus Gertrud
18.11.2003, 23:25
:-???

Ich möchte zur Diskussion noch etwas hinzufügen:

Wenn alle, die vor dem 01.10.04 ihr drittes Staatsexamen gemacht haben, noch die vollen 18 Monate Vollzeit-AiP ableisten müssen, haben doch diejenigen ein Problem, die den Beginn ihres AiPs verschieben müssen und/oder mehr als 18 Monate dafür benötigen (man hat ja max. 3 Jahre Zeit).

Ein Beispiel: eine Studentin bekommt kurz nach Beendigung ihres PJ (z.B Mai 2004) ein Kind und muss drei Jahre Erziehungszeit nehmen (wegen fehlender Krippenplätze). Nach diesen drei Jahren beginnt sie dann (z.B. im Juni 2007) ihr AiP, dass sich wegen ihres Teilzeitwunsches über drei Jahre erstreckt - dann kann sie im Frühjahr 2010 endlich ihre Vollapprobation beantragen - da hat sie Glück, wenn es dann noch Formulare und zuständige Sachbearbeiter gibt.

forengesit
19.11.2003, 08:56
Hi,

dazu meine Meinung von heute in:
Wegfall des AiP zum Wintersemester 2004/2005

Tschü