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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aberkennung des Krankenpflegeexamens?



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Lehrkörper
29.01.2004, 21:37
Glück auf, als Lehrer für Pflegeberufe darf ich versichern das nach dem geltendem Krankenpflegegesetz ( einschl. der letzten Novelierung ) keinerlei rechtliche Handhabe bezgl. der Aberkennung des Pflegeexamens besteht, sollte dies durch die ärztl. Approbationsordnung anderweitig geregelt sein, ist mir dieses nicht bekannt.

Da ich auch als Betriebsratsmitglied im KH beschäftigt bin und somit auch ehemalige KollegenInnen, die während Ihres gesamten Studium`s Teilzeit im Hause weiterbeschäftigt sind betreue, ist aus der Sicht des BR lediglich die auf eine Besoldungsgruppe bezogene Tätigkeit rechtlich bindend.( Ausnahmen gelten nur in den schwammigen Bereichen die die sog. Notkompetenz betreffen)...es gab ja Zeiten da hätte die Häuser gern ärztliches Personal in der Gruppierungsgruppe einer Pflegekraft eingestellt und in Form einer Ambulanz,- o. Intensivpflegekraft zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen....pflegerische Betreuung und ärztliche Erstversorgung...könnte Ula Schmidt aber gefallen also nicht laut weiterdenken:-), also aus Sicht der Pflege und des BR gibt es keinerlei Gründe einer schlieslich gut ausgebildeten Pflegekraft bloss aufgrund Ihrer beruflichen Fortentwicklung das Staatsexamen zu entziehen...und die gilt auch für mehrere meiner Person bekannten Kliniken.

Sebastian1
29.01.2004, 21:46
Hi Lehrkörper,

danke für das Statement. Dass es im KrPflG nicht geregelt ist, wussteich noch irgendwo im Hinterstübchen (irgendwann musste ich mir das ja für mein Pflegeexamen auch mal durchlesen :-D),
wenn also eine solche regelung existiert, dann an anderer Stelle.
Wenn ich mich nicht _sehr_ irre, dann steht es auch nicht in der ÄAppO. Bliebe also die Bundesärzteordnung (oder wie sie noch hiess), sonst fiele mir nix mehr ein. Da mich da ja selbst betrifft und es mich schon interessiert,m werd ich mich jetzt einfach mal schlau machen, ob eine solche Regelung existiert oder auch nicht und dann das Ergebnis hier posten.

Gruß,
Sebastian

Älgen
29.01.2004, 22:17
Hej !

Naja, dann scheint das ja doch Humbug zu sein (wie soviele Gerüchte in der bunten Medizinerwelt ...) mit der Aberkennung des KP-Examens nach Erhalt der Approbation; denn für das KP-Examen ist nunmal das KP-Gesetz zuständig & wenn's da nicht drinne steht wird's wohl so sein - hätte mich auch gewundert, denn auch wenn unsere Bürokraten komplizierte Menschen mit vielen, teilweise schwer anchzuvollziehenden Gedanken sind muß das ja nicht immer die absurdesten Auswüchse annehmen.
Daß wir in der Medizin irgendwie ein Talent zu haben scheinen Alles immer so negativ wie nur irgendwie möglich zu sehen ist dagegen ein mich immer mehr beeindruckendes Phänomen - es werden sich sicher Kollegen finden lassen, die sich NIE davon abbringen lassen werden, daß man das KP-Examen doch los wird nach Erhalt der Approbation. Denn es könnte ja sein ...

Genug der bösen Kommentare für heute !
Kolja

Sebastian1
29.01.2004, 22:31
Vorstelen kann ichmir, wie gesagt, dass so etwaseben NICHT im KrPflG sondern in den Berufsvorschriften für Ärzte geregtelt wird.
Ich habe eine Anfrage ans BMGS gestellt, mal schaun, was diemir da mitteilen. Antworten dauern da für gewöhnlich ein wenig (~2 Wochen), aber wenn ich eine bekomme, werde ich sie gerne hier veröffentlichen.

Gruß,
Sebastian

Älgen
29.01.2004, 22:34
Wie war das gleich mit dem Pessimismus ?!? Es könnta ja doch schlimmer kommen ... :-D

Kolja

Sebastian1
29.01.2004, 22:41
Hat nix mit Pessimismus zu tun, sondern auch mitmeinemWunsch, da definitive Klarheit drüber zu bekommen. Schliesslich betrifft es mich selbst ja auch...und ich finde, so eine Regelung sollte man kennen, wenn es sie denn gibt.

Älgen
29.01.2004, 22:47
Mmmh Mich betrifft's ja dann auch irgendwie & ich kann Dich erstmal soweit beruhigen, daß ich die AIP-Erlaubnis erhalten habe ohne, daß da irgendwas wegen KP, oder RS oder sonstwas-Examen mitkam.
Weiter halte ich an meiner Naivität fest & gehe davon aus das es eine solch hirnamputierte Regel nicht gibt & sie meine schöne KP-Urkunde bitte holen sollen, wenn sie die wiederhaben wollen; freiwillig werde ich mich nicht drum bemühen sie los zu werden.

Is aber trotzdem nett, wenn endlich mal jemand mit diesem Kram aufräumt, wenngleich ich davon ausgehe, daß sich solche, gegen uns gewandte Gerüchte nie werden beseitigen lassen ...

So & nu is wirklich Zeit für's Bettchen ...
Kolja

abcd
29.01.2004, 23:06
@Sebastian1
Hast Du zufällig auch nach uns Physios gefragt?? :-)

Sebastian1
29.01.2004, 23:09
Ich habe im speziellen nach Krankenpflege gefragt. Allerdings gehe ich davon aus, dass, sollte eine Regelung existieren, diese alle Regelungen in einem umfasst. Sollte dem nicht so sein, muesste man nochmal allgemeiner nachfragen.

Gruß,
Sebastian

ueblerfehler
16.02.2004, 11:26
Als Arzt/Student im Rettungsdienst:

Sehr geehrter Herr xxx,
den Einsatz des Personals im Rettungsdienst regelt das RttG NRW. Dort ist nichts von einer Beschränkung bei Doppelfunktionen zu finden.
Wenn die Voraussetzungen (rettungsdienstl. Ausbildung + regelmäßige Fortbildung von 30 Std/Jahr) vorliegen, ist ein Einsatz in dieser Funktion auch möglich.
Allerdings gelten dann auch die Vorschriften für dieses Personal (insbes. "Notkompetenz"). Bei approbierten Ärzten könnte ein Konflikt insofern entstehen, als dass der reguläre Notarzt möglicherweise "Konkurrenz" befürchtet. Dies sollte in einem Gespräch mit dem jeweils zuständigen örtlichen Leiter des Rettungsdienstes bzw. dem Ärztl. Leiter Rettungsdienst besprochen werden.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.

Andreas Wehner
Referatsleiter 33/
stv. Leiter der DRK-Landesschule Nordrhein
************************************************** *********************
Referat 33
* Berufsfachschulen für den Rettungsdienst
* Ausbilderqualifiktionen LSM/EH/SAN
* Betriebssanitäter
* Zivildienstausbildung MSHD/WfB
************************************************** *********************
Deutsches Rotes Kreuz
Landesverband Nordrhein
Auf'm Hennekamp 71
40225 Düsseldorf

Telefon:
0211 / 3104 - 245 (Sekretariat, Frau Saltmann)
0211 / 3104 - 144 (Referatsverwaltung, Frau Weischenberg)
0211 / 3104 - 240 (Durchwahl)
Fax:
0211 / 3104 - 146
E-Mail:
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Internet:
www.drk-nordrhein.net/landesschule

DoktorW
16.02.2004, 11:33
was soll uns das jetzt sagen?

ueblerfehler
16.02.2004, 11:37
Vielleicht interessiert ja auch jemanden die Situation bzgl. Rettungsdienst. Das soll das sagen.

blinkie
17.03.2004, 13:46
Hmmm, bin mal gespannt was die Experten antworten (falls sie das überhaupt tun...)
Ich selbst werde das selbe Problem haben (bin RS), und einige meiner Freunde und Kollegen stecken auch in Situation, einen anderen medizinischen Beruf erlernt zu haben und nun die ärztliche Approbation zu besitzen. Unabhängig davon, ob einem damit ein KP/KS/RA/RS-Diplom automatisch aberkannt wird, würden wir mit einer Arbeit in einem an ärztliche Weisungen gebundenen Beruf sehr vorsichtig sein. Es braucht nicht viel Phantasie, um sich mögliche (Interessens- und Gewissens-) Konflikte vorzustellen.
Ein rasch gezimmertes Beispiel: Ich habe meine Teilapprobation/AIP-Zulassung und praktische Anästhesie-Erfarung (Famulatur, PJ), arbeite aber wegen Doktorarbeit noch nicht als AIP sondern nebenberuflich als RS. Unfall, Einsatz zusammen mit einem RA, Notarzt noch nicht da, Motorradfahrer mit Spannungspneu. Denkbare Abläufe:
1) ich verhalte mich wie ein RS, lege keine Thoraxdrainage, der mir "vorgesetzte" RA auch nicht- wieso auch immer. Irgendjemand (böswilliger "Kollege"...) kriegt das mit und beschuldigt mich, dem Verletzten nicht im Rahmen meiner Ausbildung Hilfe geleistet zu haben .
2) Ich lege eine Thoraxdrainage, alles klappt. Aber der Notarzt (Chirurg ;-) ) fühlt sich in seiner Kompetenz angegriffen und auf den Schlips getreten, behauptet die Massnahme wäre vor seinem Eintreffen gar nicht unbedingt nötig gewesen. Und am Ende hört das ein streitsüchtiger Angehöriger des Patienten...
3) Ich lege sorgfältig eine Thoraxdrainage, trotzdem kommt es zu einer bedrohlichen Blutung. Der selbe Chirurg wie oben behauptet, wenn er (längere Erfahrung, Fachkundenachweis Rettungsdienst...) die Massnahme selbst durchgeführt hätte wäre alles gut gegangen...
Also, genug Möglichkeiten sich Streit und Ärger einzuhandeln, selbst wenn das Ganze nicht gleich in ein Gerichtsverfahren mündet. Falls es aber doch so weit kommt: Auch wenn in den einschlägigen Vorschriften nichts über einen Verlust der Berufserlaubnis steht, wäre ich mir nicht sicher ob nicht irgendein Richter in so einem Fall eine Verurteilung wg. unterlassener Hilfeleistung oder Körperverletzung ausspricht- je nachdem... gerade wenns nicht eindeutig geregelt ist, bleibt eben Spielraum für individuelle Interpretationen. Am ehesten würde ich das Risiko in einem ländlichen Rettungsdienstgebiet eingehen, wo man die meisten Notärzte und den ärztlichen Leiter RD persönlich kennt und sich so vorher absprechen kann. In einer Grossstadt wäre ich SEHR vorsichtig, da ist das Risiko auf beiden Seiten (Ärzte und RD) größer, ab und zu unfreiwillig einem Idioten in Uniform zu begegnen.

Letztlich finde ich aber, das man in dieser Sache vor allem selbst und im eigenen Intresse einen deutlichen Strich ziehen sollte. Ich selbst werde das mit meiner (Teil-)Approbation tun, ab diesem Tag ist definitiv und endgültig Schluss mit Rettungsdienst. Mir ist auch klar, dass ich an diesem Tag kein bisschen schlauer bin als am Abend davor, aber irgendwann muss man sich eine Grenze setzten, und ich denke die AIP-Erlaubniss ist der allerspäteste Zeitpunkt dafür. Obwohl ich sehr an der Arbeit im RD und der Kameradschaft unter den Kollegen hänge. Trotzdem muss man sich irgendwann klarmachen, dass man Arzt ist und nicht mehr RS, KS, KP oder was auch immer. Das bringt mehr Rechte, mehr Verantwortung und manchmal auch die Notwendigkeit, Konflikte mit ehemaligen Kollegen eingehen zu müssen (ich rede nicht von arrogantem Standesdünkel, sondern von sachlich begründeten Problemen). Natürlich sollte man sich das besondere Verständnis für den anderen Berufsstand bewahren, das man aus eigener Erfahrung hat. Und mit meinen Rettungsdienst - Kollegen werde ich auch als Arzt privat genauso umgehen wie jetzt. Aber in kritischen Situationen muss klar sein -nach aussen und auch einem selbst-, dass man Arzt ist und nicht halb Arzt und halb irgendetwas anderes.

Pascal
17.03.2004, 19:18
Kann dir da nur beipflichten. Alles andere würde einfach heißen sich den Ärger selbst einzuladen.

statuscuriosus
19.10.2004, 18:23
Aus aktuellem Anlaß habe ich mich nochmal informiert, was die Arbeit als Krankenschwester in meiner Situation (approbierte Ärztin) betrifft.
Die Ärztekammer konnte mir nichts darüber sagen und hat mich an die Rechtsabteilung weiterverwiesen. Von dort wurde ich wiederum am die Bezirksregierung verwiesen, da diese für alles zuständig sei, was die Approbation betrifft.
Und nach mehrfacher Rücksprache mit der Bezirksregierung (dort wußte es zunächst auch keiner so genau) kam letztendlich heraus, daß es KEIN Problem ist, mit Approbation als KS zu arbeiten. Die Approbation wird einem dafür nicht entzogen, ebenso wenig wird einem mit Erhalt der Approbation das Krankepflegeexamen aberkannt. (Ich denke mal, daß Gleiches für Rettungsassistenten gelten wird)
Wär ja auch eigentlich noch schöner gewesen!
LG Status