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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aberkennung des Krankenpflegeexamens?



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statuscuriosus
12.01.2004, 13:30
Hallo, da bin ich nochmal!
Und dieses Mal aus ganz aktuellem Anlass:

darf man nach dem 3.Stex noch als Krankenschwester jobben?

Ich habe schon mehrfach gehört, dass einem mit Bestehen des 3. Stex und Erhalten der vorläufigen Approbation automatisch das Krankenschwesternexamen aberkannt wird.
Habe 12/03 mein 3.Stex gemacht und bin jetzt noch für ein paar Monate mit meiner Doktorarbeit beschäftigt. Und für diese Zeit würde ich mir gerne einen (studentischen?) Nebenjob suchen.
Da ich examinierte Krankenschwester bin, bietet sich natürlich ein Job in dem Bereich an. Aber bevor ich mich strafbar mache:

-Ist man direkt nach dem Stex exmatrikuliert oder darf ich für den Rest des Semesters noch Stud-Jobs annehmen?
und vor allem:
-mache ich mich vielleicht sogar strafbar, wenn ich jetzt noch für ein paar Monate als Krankenschwester arbeite???
-weiss jemand von Euch genau, wie das mit dem "Erlöschen des Krankenschwesternexamens" ist?

Viele Grüsse
statuscuriosus

Älgen
18.01.2004, 22:41
Hej !

Habe dieses Gerücht auch schon gehört & würde da auch unter diese Regelung fallen, da auch ich im November Stex 3 gemacht habe & sogesehen auch mein KP-Examen abgeben müsste; Stehe aber auf dem Standpunkt, daß die sich das bitte holen sollen, wenn sie's wollen & ich es freiwillig sicher nicht hergeben werde.

Nicht das ich nomentan als KP arbeiten wollte/müsste, aber immerhin hab' ich da mal ein Examen gemacht & solange ich die Urkunde im Schrank habe werde ich mich weiter als KP sehen.

Kolja

milz
18.01.2004, 23:02
Könnte mir auch keine sinnvolle Begründung für eine solche Regelung vorstellen.

Älgen
18.01.2004, 23:09
Original geschrieben von milz
Könnte mir auch keine sinnvolle Begründung für eine solche Regelung vorstellen.


Mmmh & seit wann sind alle Regelungen in der Medizin sinnvoll ?

Ne ernsthaft, ich halte das ganze eigentlich auch für ein blödes GEschwafel, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Kolja

Sebastian1
18.01.2004, 23:14
Soweit ich weiss, ist es tatsächlich so, dass das KrPfl-Examen nach der Approbation als Arzt aberkannt wird (in welcher Form auch immer...).
Wo genau das steht fragt mich bitte nicht, aber ich bin recht sicher, dass dem so ist.
Begründung sind (wenn ich richtig informiert bin) Kompentenz-Konflikte, wenn ein Arzt als Pfleger eingestellt wird, also de faxcto einerseits in einer Notfall- oder auch Standardsituation von der Approbation mehr darf als ein Pfleger und zum Handeln verpflichtet ist, andererseits aber ja als Pfleger eingestellt ist und dieses Tätigkeitsfeld nunmal in seinen Aufgaben da auch irgendwann limitiert ist.

Gruß,
Sebastian

Vystup
19.01.2004, 13:21
ich hab auch irgendwann mal gehört, dass man nach dem dritten stex nicht mehr als rs/ ra arbeiten darf und ich kenne auch jemanden, der deswegen schon ewig den abschluß seines studiums aufschiebt. könnte allerdings auch noch andere gründe haben, so genau hab ich da auch nicht geschaut.

DoktorW
19.01.2004, 13:23
Original geschrieben von Vystup
ich hab auch irgendwann mal gehört, dass man nach dem dritten stex nicht mehr als rs/ ra arbeiten darf und ich kenne auch jemanden, der deswegen schon ewig den abschluß seines studiums aufschiebt. könnte allerdings auch noch andere gründe haben, so genau hab ich da auch nicht geschaut.

Jep, das mit dem RettAss stimmt auch, da man sonst in einen Konflikt kommt, Maßnahmen ergreifen zu müssen, die man als Arzt ergreifen MUSS und als RettAss aber nicht darf!

gruß
W

Älgen
20.01.2004, 00:00
Hej malwieder !

Kann mir da mal jemand die Gesetzesstelle zitieren, bzw. reinlinken ? Solange ich das nicht in §§§-Form sehe glaube ich den Kram nämlich schlicht & ergreifend erstmal nicht !

Habe wärend meiner KP- & Studienzeit einfach schon zuviele Gerüchte gehört !

Sorry, aber mit zunehmendem Alter wird man einfach misstrauischer ... ;-)

Kolja

Pascal
20.01.2004, 11:25
Da ich kein Jurist bin kann ich das nicht. Aber es ist definitiv so, das man ab der Approbation nix mehr in einem Technischen Hilfsberuf arbeiten darf. Hab allerdings schon Gerüchte gehört, das es bis zum erreichen der Vollaprobation (also im Aip oder davor wenn man noch keine Stelle hat noch geht.) Weil eben noch keine Vollaprobation. Oder aber auch wenn keinerlei Patientenkontakt besteht. (MTA die nur im Labor ist)
Das ganze ist auch gar nicht so unsinnig. Wie Dr.W ja schon angemerkt hat könnte man sehr schnell in einen konflikt kommen weil man als Arzt Dinge tun müßte, für die man keine Befugnisse in seiner Anstellung hat und damit auch nicht versichert sind. Wenn dann mal was passiert hat man echt probleme. Wenn man nähmlich nix getan hat und ein Pat kommt zu schaden ist das unterlassene Hilfeleistung. Hat man was getan und vielleicht einen Fehler gemacht, wird jede Versicherung einen wie eine heiße Kartoffel fallen lassen. Daher auch die Gesetzliche Regelung damit sowas nicht passiert.
Wenn man ganz böse sein möchte könnten ja sonst Kliniken anfangen sich nen Pfleger/Bedarfsarzt zum Pflegetarif zu angagieren.

milz
20.01.2004, 18:02
Hab schon von Fällen gehört (Gerücht?), wo vollapprobierte Ärzte nach dem Studium noch zum Zivildienst herangezogen wurden.
Wäre doch auch ein Konflikt!?

DoktorW
20.01.2004, 18:06
Wieso Konflikt? Man kann auch als AiP zum Bleistift Zivi sein, gabs alles schon! ;-)

Bille11
20.01.2004, 18:18
nein, als arzt zivildienst.

DoktorW
20.01.2004, 18:24
Original geschrieben von Bille11
nein, als arzt zivildienst.


und was hab ich gesagt???

Bille11
20.01.2004, 18:30
meine version war zu kurz.

man kann auch als arzt (=arzt) zivildienst machen. wieso nicht. solange du unter der altersgrenze bist und zufällig nicht verheiratet/keine kinder... soll jdflls. vorkommen.

nachtrag: mir fällt grad auf (nach gut 4 oder 5 maligem lesen) dass drw nichts anderes gesagt hat als ich.. *ascheaufmeinhaupt*

Hellequin
20.01.2004, 18:36
Naja, ist heute aber eher unwahrscheinlich, da die Bundeswehr eigentlich nur bis 24 einzieht. Vielleicht ist es was anderes wenn man mal zwischendrin gemustert wurde.
Das mit der Aberkennung ist ja mist. Ich dachte ich könnte mir in ferner Zukunft mal ein Namensschild machen lassen wo:
Dr. med. + exam. Krpfl. draufsteht. :-))

Pascal
21.01.2004, 09:51
Das ist kein Problem. Ist halt der billigste Arzt den das Haus je hatte. Und er muß definitiv keine Überstunden machen. :-))

Vystup
21.01.2004, 16:21
kenne auch wen, der mit 25 dann noch kurz vor dem 26. geburtstag zum zivi herangezogen wurde. wird aber inzwischen mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit so gut wie nicht mehr vorkommen. das löst aber unsere frage nicht.

irgendwer lust zu googlen?

abcd
27.01.2004, 16:18
Gehört hab ich davon auch schon, aber auch nach längerem Suchen nichts gefunden - vielleicht schlecht gesucht? ;-)
Mich interessiert wie das mit Physiotherapeuten aussieht, also falls da wer was findet.......

milz
27.01.2004, 18:01
Kenne auch persönlich Krankenpfleger, die nach der KP-Ausbildung Zivildienst machten, und zwar nicht am Schreibtisch ( ;-) ), sondern im Krankenhaus auf Station und sich natürlich nicht auf "Zivi-Tätigkeiten" beschränkten.
Keine Konflikte so versicherungstechnisch?

Pascal
28.01.2004, 11:31
Nein. Nichtmal wenn er Arzt ist und ärztliche Tätigkeiten. Mann kann seinen Zivi in der Funktion eines Pflegers oder eines Arztes ableisten. So man die Quali hat. Zivi ist ja keine Berufsbezeichung sondern im endeffekt nur ein Status und eine Vergütungsart.