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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was bedeutet Nachteilsausgleich?



Stephie
22.06.2004, 12:35
"Nachteilsausgleich" bedeutet, daß einem Studenten, der bei einer herausgenommen Frage eine richtige Lösung angekreuzt hat, diese Frage auch als richtig gewertet wird. Gleichzeitig wird jedoch für diesen Fall auch die Bestehensgrenze neu berechnet. Bei dieser Berechnung wird dann so getan, als wäre diese Frage nicht aus der Wertung genommen worden, so daß sich dann auch meistens die Bestehensgrenze verschiebt, da in dieser Berechnung allen anderen Studenten, die ebenfalls eine der in Frage kommenden Lösung angekreuzt haben, ein Punkt gut geschrieben wird. Wenn also ein Prüfling einen Punkt unter der regulären Bestehensgrenze liegt und über den Nachteilsausgleich eine Frage zusätzlich gut geschrieben bekommt, so heißt das leider noch lange nicht, daß er die Prüfung bestanden hat, weil sich die Bestehensgrenze ebenfalls um einen Punkt erhöhen könnte. Kompliziert aber fair.


Beispiel:
Es wird eine Frage aus der Wertung genommen, weil bei dieser Frage die Antwort A und B richtig ist.


Die bekannt gegebenen Bestehens- und Notengrenzen errechnen sich aus dem Schnitt der Referenzgruppe (X), wobei zunächst nur die gewerteten 319 Fragen zugrunde gelegt werden.

Bestehensgrenze: BG = X - (0,22 * X)
Notengrenze 3 : G3 = BG + 0,25 * (AG - BG)
Notengrenze 2 : G2 = BG + 0,50 * (AG - BG)
Notengrenze 1 : G1 = BG + 0,75 * (AG - BG)


Gehen wir nun davon aus, dass von den 319 gewerteten Fragen von der Referenzgfruppe genau 200 Fragen richtig beantwortet wurden.

Es ergeben sich folgende Rechnungen:
AG: 319
X: 200
BG: 156 gerundet (zum nächsten) Ganzen: 156
G3: 196,75 gerundet zum nächsten Ganzen: 197
G2: 237,5 gerundet zum nächsten Ganzen: 238
G1: 278,25 gerundet zum nächsten Ganzen: 279

Legende:
AG: alle gewerteten Fragen,
BG: Bestehensgrenze,
G3: Notengrenze zur 3,
G2: Notengrenze zur 2,
G1: Notengrenze zur 1.

Hat ein Kandidat nun bei der herausgenommenen Frage die Antwort A oder B gewählt, wird für die Berechnung seiner individuellen Bestehens- und Notengrenze diese Frage nicht aus der Wertung genommen.
Das bedeutet, dass diesem Kandidaten dieser Punkt gutgeschrieben wird, gleichtzeitig wird diese Frage aber auch in den Statistiken für die Berechnung der Bestehens- und Notengrenzen berücksichtigt.
Nehmen wir also an, dass Antwort A von 30% und Antwort B von 20 % der Referenzgruppe gekreuzt wurde. Damit haben außer unserem Kandidaten auch noch weitere 50 % der Referenzgruppe diese Frage richtig.

Unter Berücksichtigung dieser Frage erhöht sich der Schnitt der Referenzgruppe damit um 0,5 Fragen (0,3 für A; 0,2 für B) in unserem Besipiel auf 200,5 von 320 Fragen.


Somit ergeben sich im Rahmen des Nachteilausgleichs für diesen individuellen Fall folgende Bestehens- und Notengrenzen:
AG: 320
X: 200,5
BG: 156,39 gerundet zum nächsten Ganzen: 157
G3: 197,2925 gerundet zum nächsten Ganzen: 198
G2: 238,195 gerundet zum nächsten Ganzen: 239
G1: 279,0975 gerundet zum nächsten Ganzen: 280

Unser Kandidat hat zwar durch den Nachteilsausgelich einen Punkt mehr bekommen, gleichzeit erhöht sich aber auch die Bestehensgrenze und die Notengrenzen ziehen nach.

Damit bringt der gutgeschriebene Punkt leider keinen Vorteil. Häufig werden Fragen aus der Wertung genommen, bei denen mehrere Lösungen richtig sind. Damit erhöht sich in der Regel auch die Bestehensgrenzegrenze, so dass die Punktegutschriften "netto" nicht viel bringen.

Fazit:
Die individuelle Note hängt weniger von der bekanntgegebenen Grenze vor Nachteilsausgleich ab, die sich nur auf die gewerteten Fragen bezieht, sondern von den Nachteilsausgleichsberechnungen, in denen von den herausgenommen Fragen auch die Fragen Berücksichtigung finden, die von dem jeweiligen Kandidaten richtig beantwortet wurden.

Übringens:
Diese Berechnungen werden im Rahmen der Ergebnisauswertung eurer individuellen Lösungen vom IMPP automatisch durchgeführt.
Dennoch könnt ihr auf der Homepage des IMPP noch einmal in dort veröffentlichten Tabellen nachschauen, was sich durch den Nachteilsausgleich verändert.