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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kann ich auch direkt an der Universität einen Studienplatz bekommen?



Stephie
22.06.2004, 13:00
Rechtsanwalt Reinhard Karasek, Wilhelm Roserstr. 25 35037 Marburg Tel.: 06421/23027 Fax: 15828 antwortet:
Praktisch seitdem es das Zulassungsverfahren über die ZVS gibt, besteht die Möglichkeit, außerhalb der festgesetzten Kapazitäten Studienplätze bei den einzelnen Universitäten einzuklagen. Im Rahmen eines Eilverfahrens (einstweilige Anordnung) gegen die einzelnen Universitäten bemühen wir uns den Nachweis zu erbringen, daß die Universitäten der ZVS weniger Plätze gemeldet haben als tatsächlich im Rahmen der Kapazitätsverordnung zuzuteilen sind. In den vergangenen Jahren hat unsere Kanzlei eine erhebliche Anzahl von Studienbewerbern erfolgreich vertreten können. Dies ist sowohl für das Erstsemester als auch für Antragsteller möglich, die sich bereits im höheren Fachsemester befinden. Im letzteren Fall muß nur ein Anrechnungsbescheid über die anzurechnenden Semester besorgt und bei Gericht vorgelegt werden.Zur Einschätzung der Chancen ist zu sagen, daß diese immer von einer Relation Bewerber/Plätze abhängen. Wir haben in den zurückliegenden Prozeßsemestern jeweils um die 150 Konkurrenten gehabt, denen etwa eine gleichhohe Anzahl an Plätzen gegenüberstehen.
Die Prozesse zeigen gute Aussichten, weil inzwischen aufgrund der Kapazitätsberechnungen eine verschärfte gerichtliche Kontrolle festzustellen ist. Dies liegt an der Änderung der Approbationsordnung für Ärzte.
Die Gerichte überprüfen anhand der von der Universität im Verfahren vorgelegten Kapazitätsunterlagen, ob die der ZVS gemeldeten Plätze mit den tatsächlichen Gegebenheiten an der Universität (Personalausstattung, Sachmittel, Budgetierung) übereinstimmen.
Ein verwaltungsgerichtliches Hauptverfahren dauert üblicherweise recht lang. Um eine schnelle Entscheidung noch zu Beginn des Semesters herbeizuführen, ist das sogenannte Eilverfahren absolut notwendig. Das Gericht entscheidet zwar vorläufig über den Studienplatz. Man kann aber sofort mit dem Studium beginnen und wird innerhalb kürzester Zeit von der Universität eingeschrieben. Von ganz entscheidender Bedeutung ist die Auswahl der richtigen Universität. Denn es ist leider so, daß die Erfolgsaussichten der Klagen bzw. Eilanträge bundesweit sehr unterschiedlich sind (auch ist es ja so, daß man nicht an jeder Universität zu jedem Semester in einem bestimmten Studiengang studieren kann. Dies ist aber noch das geringste Problem). Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir aber, welche Universitäten für unsere Mandanten im Verfahren als besonders aussichtsreich einzustufen sind.
Unser Rechtssystem ist "mehrstufig". Wird man einmal vorläufig zugelassen, muß man noch das Hauptsacheverfahren (dies ist die eigentliche Klage gegen die Universität) abwarten. Hier kann aber in Verhandlungen mit der Universität eine endgültige Zulassung erreicht werden. Oftmals entscheiden die Gerichte nur über die vorläufige Zulassung für den vorklinischen Studienabschnitt. Bis zum Abschluß des vierten Semesters muß der Anwalt sodann mit der Universität Kontakt aufnehmen, um aus dem vorläufigen Studienplatz einen "endgültigen" zu machen. Diese Verhandlungen waren in der Vergangenheit fast ausschließlich erfolgreich. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, unseren Mandanten in dieser Situation zu helfen. Wichtig ist zunächst, daß man möglichst schnell einen - wenn auch nur vorläufigen - Studienplatz erhält, mit dem man aber, wie alle anderen Studierenden auch, problemlos das Studium beginnen kann.
Während des laufenden Verfahrens werden unsere Mandanten regelmäßig über die wesentlichen Schritte und Verfahrensabläufe unterrichtet. Sobald die Gerichte Studienplätze zuteilen, kann man sich innerhalb von wenigen Tagen bei der Universität einschreiben.
Gelegentlich tauchen dadurch interessante und zugleich schwierige Rechtsfragen auf, daß etwa Universitäten oder einzelne Fachbereiche zusammengelegt werden. Dies war vor kurzem in Berlin ein juristisch sehr umstrittenes Problem. Auch hier gibt es Strategien, die uns helfen können, etwa die Folgeprobleme der deutschen Einheit (Neustrukturierung der Universitäten in den neuen Bundesländern) zu bewältigen.
Dr. Peter Becker und Reinhard Karasek, Rechtsanwälte