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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : noch ne frage hätt ich...



nogo77
07.03.2002, 15:29
wenn man eine zulassung durch die zvs erhalten hat und den platz aus irgendwelchen gründen nichtannimmt...ist es dann relativ sicher das man im nexten zvs verfahren wieder einen bekommt?

hat damit jemand erfahrungen?

danke euch.

nogo77
07.03.2002, 15:41
dazu noch folgende erklärung...in meiner zulassung stand frist bis 11.03. zur immatrikulation...
heut erfahr ich im Imma.büro der HU das zulassung nur bis gestern erfolgte...wegen der rückmeldung an die zvs...

da die HU einen reformierten studiengang anbietet (nur im WS) habe ich nun überlegt mich für das WS nochmal zu bewerben...aber weiss nicht wie aussichtsreich das ganze is...

Gaja
07.03.2002, 16:02
Also ich habe einen Studienplatz in Tü gehabt und ihn abgelehnt . ein Jahr später habe ich erst mal eine Absage bekommen und dann aber glücklicherweise noch eine Zusage durch das Hochschulauswahlverfahren - aber das war eben sehr knapp. Es ist der ZVS sehr egal, ob du dich schon mal beworben hast oder nicht - daher keine Sicherheit !

Wenn aber ein Druckfehler auf deinem Formular steht, dann solltest du den Studienplatz trotzdem bekommen - die habe ja einen Fehler gemacht nicht du !

08.03.2002, 16:35
wenn du zu blöd bist, dich zu melden, dann tuts mir NICHT MAL LEID für dich, wenn du deinen platz nicht bekommen solltst!

canaria
12.03.2002, 12:26
meine einschreibefrist war auch bis zum 11.03 und ich konnte mich gestern noch problemlos einschreiben (in köln)...ich würd mich da nochmal genau erkundigen, wessen fehler das nu war!!

12.03.2002, 12:29
oh man awie kann man nur so blod sein!

Susannchen
12.03.2002, 12:50
Diese Kommentare von unregistrierten Usern gehen mir langsam auf den Keks .... Wer da nun "blöd" ist, steht für mich ausser Frage.

Cassandra
12.03.2002, 13:31
...ich habe auch gehört, dass die Einschreibefrist an der HU schon vor dem 11. März geendet hat - von wegen rechtzeitiger Meldung freier Studienplätze an die ZVS.....

....die HU hat doch nur offizielle 3 Einschreibetage angelegt und irgendwie stand schon im Zulassungsbescheid von der ZVS, dass die Annahmefrist der ZVS von der Einschreibefrist der jeweiligen Hochschule abweichen kann......

Das tut mir leid für Dich....aber wenn Du sowieso an den Reformstudiengang rankommen möchtest, ist es ja nicht ganz so schlimm.....dann mußt Du halt noch 1 Semester warten :-)

Cassandra

23.03.2002, 11:13
Das hängt ganz davon ab, wieso du den Studienplatz nicht annimmst. Nur wg. Reformstudiengang würde ich jedenfalls auf gar keinen Fall warten. So toll ist der nämlich nicht.

Ipratropium
29.03.2002, 21:28
Ein Recht auf einen Studienplatz hast du im neuen Auswahlverfahren nur, wenn du deinen studienplatz wegen eines noch zu leistenden Dienstes Wehr-/Zivil-/Friedens-/Enwicklungshilfe etc. nicht annehmen konntest, da dir durch den Dienst kein Nachteil entstehen darf. Wenn du deinen Studienplatz aus anderen Gründen nicht annimmst (-nehmen kannst) mußt du dich ganz normal wieder bewerben. Bloß das halt ein Wartesemester dazu kommt.
Der Zulassungsbescheid enthält -soweit ich mich erinnern kann- nur den Hinweis auf die Frist bis zu der die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes vorliegen muß. Die Einschreibung an der Hochschule ist etwas anderes.