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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anspruch auf Arbeitslosengeld



sonni
09.01.2005, 17:16
:-lesen

Hm,
kennt sich jemand mit Arbeitslosengeld aus?
Wenn man nach dem Studium fertig ist und man nicht sofort eine Stelle findet, hat man dann Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn man vor dem Studium über ein Jahr Vollzeit gearbeitet hat oder muß man vor dem Arbeitslos-sein mindestens ein Jahr verdient haben??????
:-dafür

Oder bleibt einem dann nur die Möglichkeit Sozialhilfe zu beziehen?
UNd lohnt sich die Mühe für sagen wir mal n Vierteljahr dies zu beantragen?

vielleicht kennt jemand die Problematik und hat davon Ahnung?
tät mir echt helfen :-blush

grüsslis

Sonni

Froschkönig
09.01.2005, 17:30
Ich bin da nicht wirklich fit, aber mein bischen Ahnung sagt mir:


Wer Arbeitslosengeld will, muß vorher gearbeitet haben.
Desweiteren darf man diese arbeitsstelle aber glaub ich nicht selbst gekündigt haben sondern muß sie quasi "unverschuldet" verloren haben, sonst verfällt der Anspruch. Hab mich mit dem Zeug aber das letztemal vor 6 Jahren beschäftigt, also vor Hartz IV und allem anderen, was sich so getan hat, möglich, daß das heute nicht mehr so ist.

Gomer-Schreck
10.01.2005, 00:55
Ich bin da nicht wirklich fit, aber mein bischen Ahnung sagt mir:


Wer Arbeitslosengeld will, muß vorher gearbeitet haben.
Desweiteren darf man diese arbeitsstelle aber glaub ich nicht selbst gekündigt haben sondern muß sie quasi "unverschuldet" verloren haben, sonst verfällt der AnspruchIch kann ja mal beschreiben wie das bei mir gelaufen ist:
Nach dem Studium hatte ich zum 1.06.2004 eine Stelle als AiP angefangen. Der Personalmensch hat mir auch Märchen(!) erzählt von wegen höchstwahrscheinlich Übernahme als Assistenzarzt ab dem 1.10. und so. Statt dessen erhielt ich von dem gleichen Personalmenschen bereits Ende August meine Kündigung (zum 30.09.), da meine Stelle aus Kostengründen eingespart werden müsse. Das hatte ich an anderer Stelle ja bereits berichtet.

Als ich dann zum Arbeitsamt ging kam die Ernüchterung: obwohl ich schon während des Studiums jahrelang im Krankenhaus gejobbt hatte (auf 400 Euro Basis), hätte ich dennoch keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld! Denn dafür hätte ich während der vergangenen 3 Jahre mindestens 1 Jahr steuerpflichtig angestellt sein müssen. Ein 400-Euro-Job zählt da natürlich nicht, erst recht nicht das unbezahlte PJ. Meine AiP-Stelle wurde mir zwar nach nur 3 Monaten unverschuldet gekündigt, Geld gibt es aber trotzdem nicht.

De facto hatte ich also 3 Monate lang das mickrige AiP-Gehalt einerseits, andererseit Kosten für Miete, und obendrein 2 Mal Kosten für den Umzug (zuerst zur neuen Arbeitsstelle, dann wieder zurück zu meinen Eltern). Unterm Strich hatte ich für die 3 Monate AiP mehr Unkosten als Einnahmen, und stehe seitdem auch noch ohne Einnahmem oder Unterstützung durch den Staat da. Immerhin habe ich jetzt eine Stelle in Schweden (mit besserer Bezahlung und deutlich besseren Arbeitsbedingungen als in Deutschland), die ich innerhalb der nächsten 2 Monate antreten kann.

Direkt nach dem Studium kannst Du also allenfalls Soziahilfe beantragen. Doch für nur wenige Monate bringt dir das mehr Ärger und Lauferei ein als Nutzen, vergiß es also am besten gleich. Denn seit Hartz IV sind die Arbeitsämter noch pingeliger geworden.

Ist sicherlich nicht das was Du Dir erhofft hast, sonni, aber leider traurige Realität in Deutschland.

Grüße, Wolfgang

hiddl
10.01.2005, 10:09
Nicht zu vergessen ist, daß man als Akademiker die Sozialhilfe der ersten 6 Monate zurückzahlen muß, es wird also nicht wirklich was geschenkt.

Gruß, Ute

sonni
11.01.2005, 12:41
Hi!

Erstmal vielen Dank für die Antworten.

Ich hab zwar auch während des Studiums fleißig geschuftet,
aber da logischer Weise nicht Vollzeit...(Sonst verliert man ja auch seinen stud. Krankenkassenversicherungsschutz ...)

Nein, ich meinte, ich hab vor meinem Studium 13 Monate Vollzeit gearbeitet und der Vertrag endete damals befristet. Danach fing ich an zu studieren.

Meine Frage war, ob ich diese Zeit mir anrechnen lassen kann oder ob das schon verjährt ist....

hm,
da gibt es wohl wenig Leidensgenossen, die sich damit auskennen....

lg

Sonni

Das Leben kann manchmal beschissen sein !;-)*Jammern auf hohem Nieveau**g*

Leelaacoo
11.01.2005, 14:52
Hmm...ich meine auch, daß die versicherungspflichtige Arbeit maximal 3 Jahre zurückliegen darf...wie Gomer-Schreck es ja schon sagte...also wird es dir wohl leider nichts bringen...
Und das mit dem Zurückzahlen der Sozialhilfe wußte ich bisher auch noch nicht...Hilfee...
Wünsch dir aber ganz doll eine Traumstelle in kürzester Zeit :-top :-top :-top

LG Lee