Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erste Stichpunkte zum Fall
Hallo zusammen,
hier die ersten Stichpunkte zum Fallbeispiel und zu den Testfragen, die wir in einem MEDI-LEARN Telefoninterview in Erfahungen bringen konnten:
40jährige Altenpflegerin
- defuser Oberbauchschmerz
- Ikterus und Biliburinwert war relativ hoch
- unspezifische Beschwerden
- vor fünf Jahren schon erhöhte Leberwerte festgestellt
- im Endeffekt lief es auf eine Hepatis C raus
- Alternativen waren dann die anderen Hepatitiden
- Serodiagnostik
- Therapie und Nebenwirkungen der Therapie
Welche weiteren Dinge wurden im Fallbeispiel erwähnt?
Wie sahen die Fragen zum Fallbeispiel aus?
Wenn ihr noch mehr Infos zum Fall habt, tragt sie gerne als Antwort auf diesen Beitrag ein!
:-top Vielen Dank für Euer Engagement! :-top
Unregistriert
22.06.2005, 19:45
Ich glaub hier kamen dann noch ein oder zwei Fragen zur Mikrobiologie. Also welcher Übertragungsweg, was für ein Virus (Picorna oder Hepatodna usw.). Außerdem wollten sie wissen, ob die Erkrankung möglicherweise als Berufskrankheit anerkannt werden kann....
Unregistriert
23.06.2005, 13:27
Hier gab es bei Gruppe A gleich 3 Fragen zur Therapie mit Ribavirin und Interferon alpha (in Kombination) und zwar
nach gefährlichen Nebenwirkungen
nach Kontraindikationen für die Therapie
und nach Abbruchkriterien der Therapie.
Sorpresa
23.06.2005, 14:46
dann noch die schöne frage nach dem de-ritis quotienten :-oopss
außerdem hatte die frau noch einen ziemlich niedrigen HB-wert (frage war, welcher laborwert noch dringend abklärungsbedürftig sei)
bei diesem Fall war glaube ich auch noch die Frage, welche Werte alle in die Child-Klassifikation reingehen (Bilirubin, Aszites etc.)
Dann auch noch ein Pathobild ....
wie PCR funktioniert
Kryoglobulinämie bei Hep C mit Raynaud-Symptomen
25 der Definition des De-Ritis-Quotienten
GOT/GPT
26 der Weiterführung des Satzes: Die Polymerase-Ketten-Reaktion ist ein Verfahren, mit dem ...
Nukleinsäure-Abschnitte eines Erregers amplifiziert werden können
27 der Weiterführung des Satzes: Die Viruslast ist ein Marker für ...
die Infektiosität der Hepatitis
28 der Virusfamilie, zu der das bei der Patientin diagnostizierte Hepatitis-C-Virus gehört
Flaviviridae
29 der extrahepatischen Begleiterkrankung, die bei der Patientin festzustellen war. (anamnestisch: Kribbeln und Taubheitsgefühl in den Fingern als Hinweis auf ein Raynaud-Syndrom, bei der Untersuchung: feinfleckige Purpura an den Unterschenkeln)
essentielle Kryoglobulinämie
30 der Erklärung für den Komplementmangel bei der Patientin
erhöhter Verbrauch bei Autoimmunerkrankungen mit zirkulierenden Immunkomplexen
31 dem histopathologischen Befund des bioptisch von der Patientin gewonnenen Lebergewebes, der in der Bildbeilage dargestellt war
dichte entzündliche Infiltration der Portalfelder, Zerstörung der Grenzlamelle ('Mottenfraßnekrosen')
3 der Rhesusfaktorkombination zwischen Mutter und Vater, bei der die Wahrscheinlichkeit, dass sich beim Kind ein Morbus haemolyticus neonatorum entwickelt, am größten ist
Mutter: dd und Vater: DD
33 den Nebenwirkungen, bei deren Auftreten dringend zu einem Abbruch der antiviralen Therapie mit Interferon-alpha und Ribavirin geraten wird
Verwirrtheitszustände, paranoide Symptome oder Selbstmordabsichten
34 dem Befund, der keine absolute Kontraindikation für eine Kombinationstherapie der Hepatitis C mittels pegyliertem Interferon-alpha und Ribavirin darstellt
Leberzirrhose Child A
35 dem Kriterium, das in die Child-Pugh-Klassifikation zur Beurteilung der Leberfunktion bei Zirrhosepatienten nicht eingeht
Höhe der Transaminase
36 der Aussage, die zum hepatozellulären Karzinom (HCC) am ehesten zutrifft
Bei HCC ist das Alpha-Fetoprotein in ca. 90 % der Fälle erhöht
37 der Präventionsmaßnahme, die die Hepatitis-C-Erkrankung bei der Patientin am ehesten hätte verhindern können
Blutspendescreening auf Virusmarker und Transaminasen
38 der Aussage, die über die Anerkennung von Berufskrankheiten am ehesten zutrifft
Bei Vorliegen einer konkreten Ansteckungsgefahr kommt die Anerkennung als Berufskrankheit in Betracht
39 der Aussage, die zur Tätigkeit von HCV-positiven Personen im Gesundheitswesen nicht zutrifft
Es gibt keine Einschränkungen bei der Tätigkeit von HCV-positiven Personen in Einrichtungen der Krankenversorgung
Powered by vBulletin® Version 4.2.3 Copyright ©2024 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.