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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : wann exmatrikuliert?



thrombos
17.08.2005, 15:57
Hallo

mich würde brennend interessieren, wann man nach dem 3.Stex exmatrikuliert wird.
Laut unserer Studienfachberatung (die es nicht weiß :-??? ) soll man die Studienberatung fragen (die es nicht weiß :-??? ) und diese wiederum meint die Studienfachberatung sollte sowas wissen :-??? ... es steht nirgends zu lesen :-??? , das LPA weiß natürlich auch von nix :-??? ...

wer kann mirs sagen .... offenbar gibts da bundesländliche Unterschiede - oder wer weiß mehr?

Danke!! :-dance

Doktor_No
17.08.2005, 16:54
normalerweise muss man sich zum semesteranfang exmatrikulieren, das heisst, du bist exmatrikuliert bevor du 3.stex gemacht hast. solltest du durchfallen bzw. nicht antreten, stellt das kein problem dar, da man als mpj einen sonderstatus hat, man ist weder fisch noch fleisch, sprich weder reiner student noch arzt. wenn du die frist versäumst, bekommst du einen brief oder eine mail vom studiendekanat, dass du dich exmatrikulieren musst, tust du es dann nicht in der vorgegebenen zeit, muss eine gebühr bezahlt werden. alle fragen beantwortet?

thrombos
17.08.2005, 16:56
also melde ich mich nach deiner Logik nicht zurück?

Sabine
17.08.2005, 17:50
Genau! Bei mir wars jedenfalls so. Ich habe mich zum WS nicht zurückgemeldet und nach Ablauf der Frist einen formlosen Schrieb erhalten, daß ich damit zum Ende des SS exmatrikuliert bin. Auf mein 3.Stex im Oktober hat das keinen Einfluß, das könnte ich auch problemlos wiederholen :-((
...aber wer will das schon? :-))
Die Auskunft über diese Vorgehensweise stammt vom Prüfungsamt. Im übrigen spare ich mir die happige Semestergebühr. Die müßte dir ja dann auch rückerstattet werden, wenn du dich jetzt zum Winter noch rückmeldest.
Frag doch einfach mal "gewesene" PJs bei euch, wie die das gelöst haben.

thrombos
17.08.2005, 18:02
also ich seh da ganz andere Probleme als Semestergebühren .... ich muss meiner Krankenverischerung zum 1.7. einen Immatrikulationsbescheinigung schicken, sonst muss ich mich als "nicht-student" und damit viel teurer versichern ... eine Eltern würden kein Kindergeld mehr bekommen .... das ist sehr viel mehr geld als diese Semestegebühren!!

Und was mach ich wenn ich nicht sofort nen Job finde bzw vielleicht gar nicht finden will?
also mein Ziel ist eigentlich so lang wie möglich immatrikuliert bleiben zu können!!!

thrombos
18.08.2005, 08:03
Yippie: das Studentenwerk wusste endlich was:

"Eine Exmatrikulation nach dem letzten Examen erfolgt entweder auf Ihren Antrag hin zu seinem Zeitpunkt Ihrer Wahl oder durch die Studentenabteilung zum Ende des Semesters, in dem Sie Examen gemacht haben."

ALSO: wenn man sich rückmeldet kann man ein Semester länger Student bleiben :-)

Doktor_No
18.08.2005, 12:55
sieh an, sieh an, das ist ja interessant! ansonsten hätte ich dir vorgeschlagen, dich als promotionsstudent einzuschreiben.

thrombos
18.08.2005, 12:59
die idee hatte ich auch schon ... nur gehe ich davon aus, dass bis dahin meine Promotion Vergangenheit ist (hoffe ich zumindest) :-stud

meine Alternative wäre evangelische Theologie gewesen --- da müsst ich keine Langzeitstudiengebühren zahlen, da auch super langes Studium und dazu zulassunsgfrei ...

blanko
18.08.2005, 18:10
Hab mich auch noch mal zurück gemeldet. Für mich lohnt sich das:

-Semesterticket
-Krankenversicherung billiger
-Kindergeld!!
-und meine Mutter sieht auf dem Gehaltszettel auch noch mal ein Extra.

DoktorW
18.08.2005, 18:15
ich melde mich nicht mehr zurück, da ich keinerlei Vorteile hab

mit dem bestandenen 3. Stex werde ich mich dann fröhlich exmatrikulieren.

gruß
W


PS: weiß jemand, ab wann ich die Approbation schon beantragen kann? Vor allem LPA Hessen? No? :-))

Radiofreak
20.08.2005, 13:56
Hallo!

Also, soweit ich richtige Auskunft bekommen habe, MUSSTEN wir (NRW) zum Zeitpunkt des 3. Stex noch immatrikuliert sein. Es hat sich zwar defacto keiner darum gescherrt und das kontrolliert, aber angeblich steht das irgendwo.
Die Approbation mit all den Unterlagen konnte ich schon ein paar Wochen vorher beantragen. Wichtig ist, dass zum Zeitpunkt der Antragsstellung das Gesundheitszeugnis und der Auszug aus dem Zentralregister nicht älter als 4 Wochen ist, das Antragsdatum kann länger vor dem 3. Stex liegen.

Gruss

Radiofreak, die das glücklicherweise alles hinter sich hat...

mark-2003
24.08.2005, 21:46
was braucht man eigentlich noch?

1. Gesundheitszeugnis (wer stellt einem das aus und welche Form muß gewahrt sein?)
2. polizeiliches Führungszeugnis
3. ???

Im übrigen ist es tatsächlich egal, ob man zum 3. Stex noch immatrikuliert ist oder nicht!

Ich hab Anwalt gefragt weil ich auch keinen Bock auf Langzeitstudiengebühr hatte! Er zitierte schlicht die Approbationsordnung, in der keine Immatrikulation als Zulassungsvoraussetzung verlangt wird!!! :-party

Also wer bock hat kann sich noch mal rückmelden und wird dann nach dem 3. zwangsexmatrikuliert oder man lässt es bleiben und ist dann halt einfach kein Student mehr während dem 3.

Beides möglich!!! :-stud :-stud :-stud

thrombos
24.08.2005, 21:53
also in Tübingen wird man NICHT zwangsexmatrikuliert... ich zietiere mal:

Studienberatung: Eine Exmatrikulation nach dem letzten Examen erfolgt entweder auf Ihren Antrag hin zu seinem Zeitpunkt Ihrer Wahl oder durch die Studentenabteilung zum Ende des Semesters, in dem Sie Examen gemacht haben. Manchmal überlappen sich auch die Termine, so dass die Studentenabteilung erst zu Anfang eines Semesters die Examensdaten des letzten Semesters bekommt und die Exmatrikulation dann erst auch zum Ende des nun laufenden Semesters erfolgen lässt.

Studentensekreatariat: sobald uns vom Prüfungsamt die Prüfungen mitgeteilt werden sperren wir die Rückmeldung zum nächsten Semester. Sofern sich der Student nicht selber exmatrikuliert wird er dann von uns auf das nächete Semesterende exmatrikuliert. Sofortige Exmatrikulationen im laufenden Semester gibt es bei uns derzeit nicht.

... nur so zur Info ... hat ewig gedauert diese Infos zu bekommen - aber bedeuten ja auch viel Kohle ...

Froschkönig
24.08.2005, 22:22
Hallo

mich würde brennend interessieren, wann man nach dem 3.Stex exmatrikuliert wird.
Laut unserer Studienfachberatung (die es nicht weiß :-??? ) soll man die Studienberatung fragen (die es nicht weiß :-??? ) und diese wiederum meint die Studienfachberatung sollte sowas wissen :-??? ... es steht nirgends zu lesen :-??? , das LPA weiß natürlich auch von nix :-??? ...

wer kann mirs sagen .... offenbar gibts da bundesländliche Unterschiede - oder wer weiß mehr?

Danke!! :-dance

Aaalso nachdem mir das demnächst auch blüht hab ich mich auch mal umgehört, wie das bei uns so ist: Ich bin fürs 13. Semester auf jedenfall noch "Student", weil das letzte examen nunmal erst dann ist....danach kann man außerdem weiterhin immatrikuliert bleiben, wenn man sich RÜckmeldet (genaue Konditionen, die man da vielleicht "aushandeln" muß oder nicht kenne ich jedoch zur Zeit noch nicht). Kenne ein Paar Assistenzärzte, die wegen Ihrere Doktorarbeit immernoch imatrikuliert sind....

Im Regelfall erfolgt eine "Zwangsexmatrikulation" eigentlich nur, wenn man mit seinen Semestergbühren im Rückstand ist...ansonsten hab ich so den Eindruck, daß Immatrikulationsbüro bekommt den Studienfortschritt des Einzelnen nicht wirklich mit....


Der Frosch