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Bastian
01.06.2002, 13:37
Das Wohngeld kann die finanzielle monatliche Belastung spürbar senken. Man muss zwar seine Finanzen dem Wohngeldamt offen legen, aber es ist ein bis zu dreistelliger Zuschuss zu bekommen, der nicht zurückgezahlt werden muss. Und die Miete dürfte beim mageren Studigehalt der größte finanzielle Posten sein. Also es lohnt sich oft, den Wohngeldantrag zu stellen.

Gruß

Bastian

Elisa
02.06.2002, 12:34
Wie hast Du es geschafft, als Student Wohngeld zu bekommen ?

Ich habe vor einiger Zeit ebenfalls einen Antrag gestellt, der ist aber abgelehnt worden (wegen des Bafögs, in dem Miete enthalten ist).

Weißst Du, ob es jetzt Wohngeld trotz Bafög gibt ???

Bastian
03.06.2002, 22:46
Wohngeld habe ich beantragt, ohne Bafög zu bekommen. Ich arbeite, musste dem Wohngeldamt eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers für die letzten 12 Monate abgeben und eine Erklärung der Eltern, wieviel sie dazugeben.

Wie das mit Bafögemfpängern aussieht bin ich nicht sicher. Vielleicht hängt es auch davon ab, wieviel Bafög man bekommt (100% sind wohl extrem selten?)

Gruß

Bastian

jil
07.06.2002, 17:47
Hallo Bastian!
Kann man Wohngeld beantragen, wenn die Wohnung am Studienort nur zweiter Wohnsitz ist?

09.06.2002, 00:00
@ jil

so genau kenn ich die Gesetzeslage nicht, aber ich denke, wenn du am Studienort offiziell angemeldet bist, müsstest du auch Wohngeld bekommen.

Ein Anruf beim Amt müsste die Sachlage klären.

Viel Erfolg

Bastian

Pascal
10.06.2002, 09:47
Mal was lustige zum Thema Wohngeld. Das bekommt man nicht nur nicht wenn man zuviel Geld hat. Auch bei zu wenig gibts das nicht. Toll, was.

Bastian
10.06.2002, 16:49
ganz im Gegenteil: man muß in einem relativ engen Einkommensfenster sein, um es überhaupt zu bekommen. Sowohl zu viel wie auch zu wenig ist prognostisch ungünstig. also aufpassen, was man in den Anträgen angibt (Elternzuschuss und so).

Ich denke so um die 450 € macht man nichts falsch.

Ciao

B

Pascal
10.06.2002, 17:28
Nein. Laut Sozialamt Gießen braucht man über 500€. Und das nachdem Man KV bezahlt hat. Wie gesagt. Tolle sache. Aber verstehen tu ich den Sinn dahinter nicht.

Xanthippe
15.06.2002, 19:42
Weiss das jemand zufälligerweise von euch: an meiner post-doc Stelle krieg ich 600 Euro. Daneben noch was zu arbeiten liegt zeitlich schlichtweg nicht drinn. Ich komme aus der Schweiz, habe ein 1jähriges Deutschlandvisum und bin auch immatrikuliert. Könnte da evtl. ne Chance bestehen, Wohngeld zu kriegen??

Bastian
15.06.2002, 23:41
Es ist schwierig die Frage eindeutig zu beantworten. Meiner Meinung nach, sind deine Chancen auf WG nicht schlecht, aber scheinbar differiert es etwas von Amt zu Amt (in der Schweiz z.B. haben die einzelnen Kantone wohl auch ganz unterschiedliche Regelungen). Am besten bei der zuständigen Stelle anfragen.

24.06.2002, 13:08
Hi Leute,

es gibt definitiv kein Wohngeld, wenn man BaFög bezieht, die haben mir gesagt, man wäre noch nicht einmal Antragsberechtigt.
Also bleibt nicht anderes übrig, arbeiten zu gehen und zu hoffen, dass das BaFög deswegen nicht gemindert wird.
Bye

Andreas

Marcus_M
06.12.2002, 23:24
Der entscheidende Punkt beim Thema Wohngeld ist, daß man seine BAFöG-Förderungshöchstdauer überschritten haben muß, damit man bezugsberechtigt ist.
In Humanmedizin liegt diese bei 12,5 Semestern. Davor hat ein Antrag gar keinen Zweck (egal, ob man BAFöG bezieht oder nicht!)

Als erstes überhaupt müßt ihr vorab bei eurer BAFöG-Stelle einen "Antrag auf Verlängerung der Förderungshöchstdauer" stellen mit dem Hinweis, daß man keinen Grund dafür hat. Man erhält dann einen ablehnden Bescheid, den man aber für den Wohngeldantrag braucht. Für den Wohngeldantrag ansich benötigt ihr Nachweise über euren Verdienst/Unterhalt etc., einen Nachweis über eure Mietzahlungen und Nebenkosten (falls vorhanden), dazu Nachweise über Mietgliedsbeiträge zu einer Krankenversicherung und/oder Rentenversicherung und Studienbescheinigung.

Wichtig für die Berechung des Wohngelds ist euer verfügbares Geld (z.B. Elternunterhalt) und euer Wohnort. Denn Gemeinden und Städte sind je nach Mietspiegel in sechs verschiedene Kategorien eingeteilt. Als nächstes spielt noch eine Rolle, ob ihr selbst Krankenversicherung, Rentenversicherung etc. bezahlt. Je nachdem werden euch größere Pauschalfreibeträge eingeräumt.
Wer Ehepartner und Kinder hat, bekommt ebenfalls mehr Berechnungsgrundlage.

Auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums gibt es eine Tabelle, welche Gemeide Deutschlands welche Mietstufe innehat und dementspechend eine ausführliche Tabelle, bei welchem Bruttoverdienst man wieviel Zuschuß bei welcher Miete bekommt.

Ich schätze, daß man als Single ohne Kinder bei bis zu 700 Euro verfügbaren monatlichen Geld einen Wohngeldanspruch hat. Je weniger eigenes Einkommen, desto größer der Wohngeldbetrag.
Interessant ist eben, daß der Maximalbetrag des BAföGs (welches ja Wohngeld beinhaltet) deutlich unterhalb der Grenze liegt, bei der man noch Wohngeld bekommt. Auch der Vermögensfreibetrag liegt deutlich über dem bei BAFöG.

Ich habe mal einige meiner Komilitonen gefragt, die jetzt auch wie ich im 13. Semester sind. Und keine hatte Ahnung von seinen Rechten. Also nutzt eure Chance und stellt einen Antrag! Ich bekomme ab Januar ca. 65 Euro im Monat!

Gruß, Marcus

finja
11.06.2004, 11:35
spielt bei der beatragung von wohngeld das einkommen der eltern keine rolle?

danke für antworten.

gruß, finja

Marcus_M
11.06.2004, 16:06
Nein, es zählt Dein Unterhalt, deine Eltern sind ja nicht verpflichtet, Dir viel zu zahlen, wenn sie viel verdienen. Natürlich hast Du keine Chance auf Wohnegeld, wenn Du 1500 Euros im Monat von ihnen als Unterhalt bekommst...

Gruß, Marcus

LacZ
11.09.2004, 23:16
Hallo, ich habe folgende Frage zum Wohngeld: bin ich verpflichtet genau die Summe zu nennen, die mir meine Eltern monatlich geben?
Bei mir sieht die Lage nämlich so aus: ich habe während des Studiums zwischendurch gearbeitet, jetzt kann ich es mir zeitlich nicht mehr leisten. Aber die berechnen ja mein Einkommen der letzten 12 Monate, wenn jetzt noch das Geld von meinen Eltern draufkommt ist es zuviel, aber sie geben mir ja nur Geld, weil ich nicht mehr arbeite.... etwas verzwickt, oder?
LacZ

airmaria
11.09.2004, 23:42
Nein. Laut Sozialamt Gießen braucht man über 500€. Und das nachdem Man KV bezahlt hat. Wie gesagt. Tolle sache. Aber verstehen tu ich den Sinn dahinter nicht.
Der Sinn liegt darin, daß beim Wohngeld nur eine "Resthilfe bei eigentlich lebensfähigen Situationen" überbrückt werden soll.
Ist die Situation schlechter, muß die Sozialhilfe ran.


Der entscheidende Punkt beim Thema Wohngeld ist, daß man seine BAFöG-Förderungshöchstdauer überschritten haben muß, damit man bezugsberechtigt ist.
In Humanmedizin liegt diese bei 12,5 Semestern. Davor hat ein Antrag gar keinen Zweck (egal, ob man BAFöG bezieht oder nicht!)

Nicht ganz, es gibt auch andere Gründe, nicht bafög-berechtigt zu sein: Zweitstudium...
Jedenfalls bei Bafög, kein Wohngeld, weil hier schon alle Angaben berücksichtigt sind und das Bafög dementsprechend bemessen wird.


Hallo, ich habe folgende Frage zum Wohngeld: bin ich verpflichtet genau die Summe zu nennen, die mir meine Eltern monatlich geben?
Wenn man Wohngeld beantragt, sollte man zunächst erstmal wissen, wie hoch der monatliche Grundbetrag zum Überleben für die entsprechende Lebenssituation am betreffenden Ort (Familienstand, Mietspiegel etc.) ist. das dürfte für ledige so etwa zwischen 500 und 700 Euro liegen.
Im nächsten Schritt muß man dann "glaubhaft" nachweisen, daß man ein regelmässiges sicheres monatliches Einkommen hat, welches fast diesen Wert erreicht, aber eben nicht vollständig. Der Differenzbetrag wird dann als Wohngeld bewilligt. Es hängt natürlich auch vom jeweiligen Sachbearbeiter ab, was er einem glaubt, aber es können z.B. Kontoauszüge der letzten Jahre angefordert werden usw.

"Mary" airmaria

flatliner
12.09.2004, 15:43
Beim Bafög-Antrag ja. Wenn du aber nur Wohngeld beantragst, dann musst du nur eine Bescheinigung über deinen Verdienst und eine Bescheinigung vom Vermieter über Größe der Wohnung, Kosten etc. beilegen. Das steht aber alles in diesem Formular drin und muss nur ausgefüllt werden.

Dreamer81
23.09.2004, 07:48
Irgendwie ist mir das alles noch ein wenig unklar, was wenn ich keine Bafögberechtigung habe, weil ich zuviel verdiene? Ich gehe weiter arbeiten, weil bei einer Miete von knapp 400 Euro das Bafög komplett draufgehen würde. Da kann ich auch gleich arbeiten. Nur geht die Hälfte meines Gehaltes für Miete drauf ganz abgesehen von anderen Posten. Da müßte man doch Wohngeld bekommen, denn Bafög kriege ich ja mit Sicherheit nicht. Hm meint ihr wirklich es lohnt sich nicht das zu beantragen und zweitens muß ich ein Jahr lang warten um nachzuweisen was ich in den letzten 12 Monaten verdient habe? Fange erst an zu Studieren und habe bisher ja eine volle Stelle gearbeitet.

MediManu
12.08.2005, 12:03
Wo muss man das Wohngeld denn genau beantragen?

Und hat man auch die Chance, Sozialhilfe zu bekommen, z.B. für ein Zweitstudium, das man ausschließlich selbst finanziert? Wie sehen hier die Voraussetzungen aus?

Hoppla-Daisy
02.09.2005, 12:15
Was Sozialhilfe für Studenten angeht, hab ich sowas im Kopf, dass die grundsätzlich nicht gewährt wird. Wohngeld ja, aber man braucht entweder ein regelmäßiges Einkommen oder aber ein Geldpolster auf der Bank (so wie ich es mache), von dem man monatlich einen Betrag X für den eigenen Unterhalt entnimmt. Je nachdem, wie groß das Pölsterchen ist, kann man damit einige Monate/Jahre Wohngeld erhalten.

Wohngeld wird beim Amt für Wohnungswesen beantragt. Benötigt wird eine Bescheinigung vom Vermieter über Größe der Wohnung etc. Aber das steht auch alles in dem Merkblättchen vom Amt.

Man muss sich nur im klaren sein, dass man seine gesamten finanziellen Verhältnisse darlegt (mit Belegen!).

Wenn man, so wie ich, noch nebenbei arbeitet, wird dieses Einkommen angerechnet, sei es auch noch so gering. Ich hab nen Job im Krhs, bekomme dafür 281 €, dafür aber insgesamt 100 € weniger Wohngeld. Tscha, sind immer noch 181 € mehr als vorher, und das Geldpolster reicht so auch länger.

Grüße
Daisy