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Hubschrauberfanatike
19.11.2005, 12:10
Muss man sich eigentlich in der Bezirksärztekammer oder in der Landesärztekammer anmelden? Bzw. bei beiden?
Hat man dann von seinem Beitrag auch etwas, oder ist das wieder etwas mehr Geld was den Bach hinunter geht?

turinep
19.11.2005, 17:19
Hallo,

Du bist Pflichtmitglied in der Landesärztekammer, in dem Land, in dem Du arbeitest. Solltest Du noch nicht arbeiten, bist Du verpflichtet, Dich dort anzumelden, wo Du nach Erhalt der Approbation lebst.

Ob Du Dich schriftlich bei der Landesärztekammer oder persönlich bei einer Bezirksstelle der Landesärztekammer anmeldest, kommt auf das Gleiche raus.

Der Beitrag wird zumindest in Niedersachsen jeweils im Februar für das letzte Jahr abhängig vom Einkommen festgelegt, dafür bekommst Du das Deutsche Ärzteblatt, weiterhin ist die Landesärztekammer für Deine Facharztweiterbidung verantwortlich.

Sobald Du Mitglied in der Landesärztekammer bist, wirst Du ein weiteres Schreiben erhalten, in dem man Dir mitteilt, dass Du damit Pflichtmitglied der Ärztversorgung des jeweiligen Bundesland geworden bist, das ist dann eine separate Geschichte ...

Schönen Gruß,

Florian

Hendrik S
24.11.2005, 19:38
ja heißt das jetzt, dass man, wenn man Pflichtmitglied ist sich trotzdem noch selbstämdig anmelden muß, oder gilt das nur für Bundeslandwechsler?

Die Niere
25.11.2005, 09:43
Ja du musst dich auf jeden Fall selbst anmelden.


gruesse, die niere

Pünktchen
07.01.2006, 22:51
Ne gaaaaaaanz komische Frage. In dem Schreiben mit der Approbationsurkunde steht, das ich mich zu melden habe, wenn ich eine Arbeit aufnehme, aber nicht wegen Arbeitslosigkeit!
Und da ich mich noch nicht geext habe, weil ich noch bis zum 31.3. meinen Studentenstatus gerne behalten möchte (Rechenzentrum usw für Doktorarbeitsrecherche), verliere ich dann meinen Status wenn ich bei der LÄK gemeldet bin?

DoktorW
07.01.2006, 23:07
Du meinst, dass Du nicht mehr Student bist, wenn Du Dich bei der Ärztekammer meldest?

Das kann ich mir nicht vorstellen!

Froschkönig
08.01.2006, 01:03
Ne gaaaaaaanz komische Frage. In dem Schreiben mit der Approbationsurkunde steht, das ich mich zu melden habe, wenn ich eine Arbeit aufnehme, aber nicht wegen Arbeitslosigkeit!
Und da ich mich noch nicht geext habe, weil ich noch bis zum 31.3. meinen Studentenstatus gerne behalten möchte (Rechenzentrum usw für Doktorarbeitsrecherche), verliere ich dann meinen Status wenn ich bei der LÄK gemeldet bin?
Das sind meines erachtens Äpfel und Birnen. Aber auf dem Antrag von der ÄK ist definitiv ein Feld für "im moment nicht Berufsausübend"...mit Erhalt der Approbation bist Du arzt und als solcher verpflichtet, Dich in der ÄK anzumelden...das hat aber mit der Immatrikulation rein gar nix zu tun :-)

Gruß,
Der Frosch

turinep
08.01.2006, 13:14
..mit Erhalt der Approbation bist Du arzt und als solcher verpflichtet, Dich in der ÄK anzumelden...das hat aber mit der Immatrikulation rein gar nix zu tun :-)

... und mit einer Anstellung auch nicht. Mit Erhalt der Approbation bist Du Arzt / Ärztin, egal ob du arbeitest oder nicht ...

DoktorW
08.01.2006, 13:15
mit der Anstellung hat es schon was zu tun, denn dann ist man Mitglied in der ÄK des Landes, in dem man arbeitet.

Auch der Studentenstatus ist dann weg

Evil
08.01.2006, 13:27
Aber die Unis und die ÄK sprechen sich nicht ab, den Studi-Ausweis (für Bahn oder Museen) kann man also problemlos weiter nutzen, hab ich auch gemacht.. bzw ich hab mich sofort exmatrikuliert, aber den noch gültigen Ausweis den Rest des Semesters benutzt ;-)

Werwolf
08.01.2006, 13:52
[QUOTE=Evil]Aber die Unis und die ÄK sprechen sich nicht ab, den Studi-Ausweis (für Bahn oder Museen) kann man also problemlos weiter nutzen, hab ich auch gemacht.. bzw ich hab mich sofort exmatrikuliert, aber den noch gültigen Ausweis den Rest des Semesters benutzt ;-)[/QUOTE

...und durch diese kriminelle Handlung die neu erworbene Approbation gleich wieder auf´s Spiel gesetzt... tssss! :-D :-)) :-))

Evil
08.01.2006, 14:06
Nix kriminell, ich hab schließlich noch den Semesterbeitrag entrichtet, und der Langhaarige im Uni-Sekri meinte, das is o.k. :-D


EDIT: Und die Approbation setzen wir ja eh täglich aufs Spiel :-wow

urlauber
20.01.2006, 22:54
Also, ich hab letzte Woche bei der Landesärztekammer angerufen und die Dame am Telefon meinte, ich müsse mich erst anmelden, wenn ich einen Job habe.

Nun bin ich verwirrt. Anmelden oder nicht?

Die Niere
20.01.2006, 23:06
Diese Auskunft habe ich auch erhalten und es bleiben lassen, weil ich sowieso nach CH gegangen bin. Aber die inoffizielle Anmeldung ohne Job müsste auch gehen, wenn ich auf das höre, was viele ehem,. Studienkollegen so erzählen.

gruesse, die niere

Pünktchen
20.01.2006, 23:07
Na dann musst du dich auch anmelden :-top ich bin jetzt auch schlauer...also sobald du deine Approbation hast, musst du dich melden, weil du dann Arzt/Ärztin bist!!!
Wenn du einen Job hast meldest du dich auch wieder bei der LÄK und wenn du umziehst usw.

Ok...dann lass ich das mal hier stehen, als Auskunft und Handhabung der LÄK - Mecklenburg-Vorpommern :-)

urlauber
23.01.2006, 12:20
Ich hab gerade nochmal mit der BÄK telefoniert und jetzt weiß ich genau bescheid. :-D

Wenn ich einen Job habe, bin ich Pflichtmitglied und muss mich melden.
Ohne Job kann ich mich als freiwilliges Mitglied melden, bekomme meinen Arztausweis und wahrscheinlich eine Zeitung und zahle bei Vorlage einer Bestätigung, dass ich arbeitslos bin, "nur" 50 Euro im Jahr.

So ist das zumindestens in Hessen.

Und alle waren sehr nett am Telefon!

Kiki1701
02.07.2006, 02:34
Welche Unterlagen muß man denn eigentlich mitnehmen bzw. hinschicken, wenn man sich bei der Ärztekammer anmeldet? :-???

Ich rate mal:

- Approbationsurkunde
- Zeugnis über die Ärztliche Prüfung
- Lichtbilder für den Arztausweis

Noch was? :-)

Haru
21.11.2012, 10:45
Kann mir jemand sagen, wo ich im Internet eine Übersicht etc. finde, welches Krankenhaus anmeldetechnisch zu welcher Ärztekammer gehört ?
Auf den Homepages der Ärztekammern konnte ich leider nichts finden....

Evil
21.11.2012, 11:10
Abgesehen von NRW hat jedes Bundesland genau 1 Landesärztekammer, d.h. da hilft bereits der Blick auf die Landkarte.
Und die Grenze zwischen Nordrhein und Westfalen zieht sich quer durchs Ruhgebiet in etwas auf einer Linie Bochum-Wuppertal.

Haru
21.11.2012, 12:00
Ich wollte eigentlich nicht wissen, wieviele LÄK wir haben, sondern bei welchen Krankenhäusern sich man bei welcher LÄK anmelden muss. Es gibt nämlich oft Krankenhäuser, die geographisch knapp in Bundesland A liegen, die Anmeldung aber in LÄK B erfolgen muss