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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 3 Monate rumdoktern nach 3.Stex - Krankenversicherung...?



macepaker
05.02.2006, 17:26
Hi Leute,

vielleicht haben ja Einige ähnliche Überlegungen hinter sich: Bin grad im 3ten Tertial kurz vorm 3ten Stex und muss meine DrArbeit noch zu Ende schreiben. Jetzt gibt es für mich zwei Möglichkeiten:
1. Stex machen, bewerben, arbeiten, "nebenher" zu Ende doktern
2. Stex machen, ein paar Monate 2Buchstabenarbeit schreiben, bewerben, arbeiten

Bei Ersterer beider Möglichkeiten habe ich ernste Zweifel, ob ich langfristig beim Schreiben "nebenher" im kalten Wasser des Assistentenanfängerdaseins nicht total verzweifle und die bisherige Arbeit umsonst ist.
Zweitere wirft einige hässliche Fragen auf und dabei könnt Ihr mir hoffentlich helfen:

Werde ich sofort nach dem Stex krankenversicherungspflichtig? Oder kommen andere Kosten auf mich zu?
Besteht dann eventuell die Möglichkeit, mich nicht sofort zu exmatrikulieren oder mich für ein Promotionsstudium einzuschreiben, damit ich weiterhin über meine Eltern versichert bleiben kann?

Fraggle
06.02.2006, 18:47
Werde ich sofort nach dem Stex krankenversicherungspflichtig? Oder kommen andere Kosten auf mich zu?

genau. auch wenn ein unfall passiert bist du nicht mehr haftpflichtversichert. mit dem zettel "hiermit hat hr./fr. soundso sein medizinstudium an der uni ... beendet" bist du automatisch nicht mehr student, auch wenn du noch den ausweis hast.

Besteht dann eventuell die Möglichkeit, mich nicht sofort zu exmatrikulieren oder mich für ein Promotionsstudium einzuschreiben, damit ich weiterhin über meine Eltern versichert bleiben kann?


genau!!!


ciao
fraggle

Loewenzahn
08.02.2006, 17:22
Soweit ich weiß ist das ganze auch davon abhängig wie alt man ist !
Man darf nämlich nur bis zu 27 Lebensjahr, bei den Eltern mitversichert, sein.

Hatt man das 28 Lebensjahr erreicht und ist immer noch Student, dann ist man freiwillig versichert und es besteht keine Versicherungspflicht mehr.
Wenn man aber nichts verdient oder weniger als 780 Euro im Monat, dann gilt man bei den gesetzlichen Krankenkassen als Mindesverdiener und zahlt nur den Mindesbetrag (der ist in etwa so 125 Euro).

Falls Du noch mehr Informationen möchtest, dann schaue einfach in den SGB V nach, es gibt da auch eine Online Version.
http://www.jusline.de/Sozialgesetzbuch_(SGB)_Fuenftes_Buch_(V)_-_Gesetzliche_Krankenversicherung.html

Ambesten gleichmal das ganze SGB durchlesen :-))