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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : PJ im Ausland & Bafög



Özi
09.05.2006, 13:16
Habe gehört, dass man während des Auslandsaufenthaltes nicht einfach weiter sein Bafög bekommt, und Auslandsbafög sei nicht drinne, da man dieses erst ab einem Zeitraum ab 6 Monaten bekommt.
Ich wollte 2 Monat in die Karibik und 2 Monate nach Kanada.
Jetzt weiss ich einfach keinen Rat mehr....Wisst ihr was?

Muriel
09.05.2006, 13:21
Interessiert es, besser: Muss es das Bafög-Amt interessieren, wo Du Dein PJ machst??? Du bist ja weiterhin an Deiner Uni eingeschrieben, von daher dürften sich doch keine Probleme ergeben, oder? Kenne zumindest viele, die das genau so gemacht haben

Özi
09.05.2006, 17:41
echt? Ich dachte mir, dass die das bestimmt sehen, wenn ich dann später zum Hammerexamen zugelassen werde. Andernfalls wenn ich nicht bestehe wollen die doch bestimmt alle scheine plus die PJ Bescheinungungen sehen, oder? Zumindest nach dem Nichtbestandenen Physikum musste ich eine Bescheinigung abgeben im Rahmen des Formblatt 4, wo mir ein Studentensekretariat alle belegten Kurse aufgeschrieben hatte.
Hat jmd schon Erfahrungen damit?
Gabs da echt keine Probleme bis jetzt?

KingK
13.06.2006, 13:07
Hi Özi!

Ich habe leider auch keine Ahnung, ob die Studentenwerke die Auslandsaufenthalte z. B. am Ende des Studiums durch PJ-Bescheinigungen o.ä. "mitbekommen".

Ich werde nächstes Jahr mein letztes Tertial in Südafrika machen. Da ich selnbst BAFöG-Empfänger bin und es mir sonst nicht leisten könnte, kann ich Dir zumindest dahingehend Auskunft/Tipps geben:

Wenn Du ins Ausland gehst, bist Du, wie auch sonst, verpflichtet, dem zuständigen BAFöG-Amt dies mitzuteilen (ähnlich Wohnortwechsel oder so). Sowie Du zum PJ ins Ausland gehst, bleibst Du zwar an der Heimat-Uni immatrikuliert, aber setzt dieses Studium dort nicht fort. Dies ist, wenn auch nicht direkt, einem Urlaubssemester vergleichbar, währenddessen Du auch kein BAFöG bekommst.
Nun hast Du die Möglichkeit, Auslands-BAFöG zu beantragen. Dieses ist vom evtl. Bezug von Inlands-BAFöG völlig (!) unabhängig! Wenn Du aus dem Ausland wiederkommst, mußt Du sogar einen kompletten Neuantrag für's Inlands-BAFöG stellen... Aber(!): es hat einige Vorteile:

1. Auslands-BAFöG wird als Zuschuß gewährt. Du mußt das in dieser Zeit erhaltene Geld nicht zurückzahlen.

2. Du erhälst einen kleinen Aufschlag auf den (Inlands-)Höchstsatz (außerhalb der EU), der ist von Land zu Land unterschiedlich und beträgt z. B. in Südafrika z. Zt. 60,- €.

3. Du bekommst die günstigste Reiseverbindung "bezahlt" und zwar umgelegt auf den monatlichen Zahlbetrag.

4. Du bekommst evtl. zu entrichtende Studiengebühren bis zu einem Betrag von jährlich 4.600,- € zurück.

5. ggf. Zuschuß für Reisekrankenversicherung

Das ist doch soweit toll, oder!? Allerdings gilt dies natürlich nur, wenn Du die Antrags- bzw. Förderungsvoraussetzungen überhaupt erfüllst. Zu den wichtigsten Bedingungen in diesem Zusammenhang gehört die Mindestaufenthaltsdauer, und da liegt der Haken:

Ein PJ-Aufenthalt wird vom Status her als Auslands-Studium und nicht als Auslands-Praktikum behandelt. Daher, wie Du bereits richtig sagst, der Mindestaufenthalt von 6 Monaten (anstelle von 3 Mon. bei Praktikum). Ich habe mir sagen lassen, daß die meisten Anträge auf Auslands-BAFöG an dieser Grundvoraussetzung scheitern.

Du mußt also entweder per Tertial-Splitting (falls an Deiner Heimat-Uni bzw. im Heimbundesland möglich) 1 1/2 Tertiale oder "nur" das letzte im Ausland machen...

Deine grundsätzliche Förderungsmöglichkeit kannst Du durch einen Antrag auf Vorabentscheid prüfen lassen. Die nötigen Unterlagen kriegst Du auf der Seite des zustädnigen Amtes. Welches BAFöG-Amt für welches Land der Erde zuständig ist, erfährst Du auf der BAFöG des BMBF bzw. direkt hier:

http://www.bafoeg.bmbf.de/1837.php

Für weitere Fragen stehe ich gerne zu Verfügung!

Gruß

Christian

el_corazón
17.06.2006, 20:53
Zu den wichtigsten Bedingungen in diesem Zusammenhang gehört die Mindestaufenthaltsdauer, und da liegt der Haken:

Ein PJ-Aufenthalt wird vom Status her als Auslands-Studium und nicht als Auslands-Praktikum behandelt. Daher, wie Du bereits richtig sagst, der Mindestaufenthalt von 6 Monaten (anstelle von 3 Mon. bei Praktikum). Ich habe mir sagen lassen, daß die meisten Anträge auf Auslands-BAFöG an dieser Grundvoraussetzung scheitern.


Bekomme evtl. 6-8 Monate Auslands-PJ in einem Land zusammen, hab aber folgendes Problem:

Auslandsstudium statt Auslandspraktikum setzt ja voraus, dass man an der ausländischen Uni immatrikuliert ist.? Wenn ich mich noch richtig erinnere, fordert das Bafögamt fürs Auslandsstudium einen Beleg, dass man an der dortigen Uni eingeschrieben ist (hab grad leider meine Unterlagen nicht da, sonst könnte ich nachschauen). Wie soll das aber gehen, wenn man während des PJ's weiterhin in D eingeschrieben ist und mich die ausländische Uni wohl kaum für ein PJ-Tertial einschreiben lässt.? :-?

Hat hier jemand diesbezüglich schon mal Erfahrungen gemacht?

Özi
30.10.2006, 20:34
Also, weiß jemand denn ob das Bafögamt etwas von meinem Auslandsaufenthalt mitbekommt? Sei es in Form von Zeugnis oder Zulassung oder sonst wie? hat jemand das schonmal gemacht? Oder ienfach die, die schon zu Ende sind und Bafög bekommen hatten...was musstet ihr nach Beendigung eures Studiums noch vorreichen?

Coccinelle
08.01.2007, 20:21
Hallo, ich habe auch eine Frage:
Ich möchte gern zwei Tertiale im Ausland absolvieren (16 + 12 Wochen), würde also dadurch mehr als sechs Monate im Ausland verbringen. Mein Problem ist, daß ich dabei aber gern zwei Länder besuchen möchten (USA + England). Kann man für diesen Zeitraum dann auch insgesamt Bafög beantragen oder werden die Zeiträume dann einzeln gezählt, weil es sich ja um zwei verschiedene Länder handelt? Dann würde ich ja nicht mehr auf mehr als sechs Monate kommen...
Vielen vielen Dank!

unico
31.05.2010, 13:00
ich würde gerne die Frage im Beitrag vor mir wiederholen! (Und hoffe, dass sich diesmal jmd findet, der sie beantworten kann).
Ich plane auch Auslands-Tertiale, und zwar vermutlich alle drei, aber alle drei in unterschiedlichen Ländern.

(edit: ich fürchte ich kann mir die Antwort schon selber geben: Da man sich ja bei verschiedenen Ämtern bewirbt (für jedes Land eines?!) und Voraussetzung 6 Monate sind, wird es wohl nicht möglich sein. Ganz ehrlich: Das empfinde ich als tiefe Ungerechtigkeit und echten Systemfehler. )

Lg, (//)/(()

blade86
09.07.2010, 11:37
das muss nicht sein:

"Auch ein mindestens 12-wöchiges Pflichtpraktikum kann in der Regel gefördert werden. Ob Ihr das Praktikum innerhalb oder außerhalb Europas machen wollt, spielt ab dem 1. August 2008 keine Rolle mehr."

Diese Information steht auf folgender Seite: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/ausland.php

Falls jemand anderweite Informationen hat, wäre das auch für mich sehr von Interesse, da ich ebenfalls ein Tertial im Ausland plane.

Andererseits habe ich Fragen zu den oben genannten: Ist denn laut LPA überhaupt erlaubt alle 3 Tertiale im Ausland zu machen? Soweit ich weiß nicht.

Lg, Stefan

anwu1232001
15.05.2022, 00:14
Lieber Öz! Wie ist das ganze ausgegangen? Weisst du noch was das Amt nach dem PJ sehen will?