PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wechsel des Rententrägers, Vorteil?



MHH-BJ
15.02.2007, 19:12
Hallo Kollegen,
könnt ihr mir kurz mal die Vorteile des Wechsels zum Versorgungswerk der Ärzte nach vorherigen, langjährigen Einbezahlens in die gesetzliche Rentenversicherung erklären, ist mir nicht gänzlich klar geworden!
Vielen Dank
Gruß Björn

turinep
17.02.2007, 13:49
1. Als approbierter Arzt MUSST Du ins berufsständige ärztliche Versorgungswerk einzahlen.
2. Du DARFST zusätzlich weiterhin in die BfA einzahlen, kannst Dich aber wg. Punkt 1 davon befreien lassen.
3. Dein Arbeitgeber muss nur die Hälfte EINER Rentenzahlung übernehmen. Folglich zahlst Du beim Einzahlen in beide Rentensysteme drei Mal so viel wie beim Einzahlen nur ins Versorgungswerk: Arbeitnehmeranteil Versorgungswerk + Arbeitnehmeranteil BfA + Arbeitgeberanteil BfA.

Ob sich die dreifache Einzahlung lohnt, musst Du selbst entscheiden. Der Auszahlungsbeginn aus der BfA wird derzeit nach oben verschoben und die Rente, die Du daraus beziehen wirst, ist höchst wahrscheinlich weniger als die aus dem Versorgungswerk. Ich habe die paar Monate, die ich vor und während des Studiums in die BfA eingezahlt habe, abgeschrieben. Da lege ich das jetzt Ersparte lieber beiseite...

Picknicker
17.02.2007, 14:58
Man kann sich die Beiträge, die man ins gesetzliche Rentensystem eingezahlt hat (frühere Jobs, Nebenjobs usw) auch auszahlen lassen, 2 Jahre nach Antragsstellung. Man muß sich nur drum kümmern, sonst isses weg, das Geld.

Hellequin
17.02.2007, 15:44
Man kann sich die Beiträge, die man ins gesetzliche Rentensystem eingezahlt hat (frühere Jobs, Nebenjobs usw) auch auszahlen lassen, 2 Jahre nach Antragsstellung. Man muß sich nur drum kümmern, sonst isses weg, das Geld.
Meinst du jetzt 2 jahre nach Antragstellung zum Wechsel ins Versorgungswerk? Und wo muss man sich dann hinwenden? Die BfA?

Jense
04.03.2007, 18:49
.....

Picknicker
04.03.2007, 19:45
Ja, wenn du dir deine Beiträge nicht auszahlen lassen möchtest. Das, was ich an Rente bekommen würde, wirtd wahrscheinlich wegen zu hoher Bearbeitungsgebühren sowieso gestrichen, also laß ich mir´s lieber auszahlen

Nora1
18.03.2007, 12:55
Wie hast Du denn die Auszahlung beantragt?

Ich Habe auf der Homepage der bfa gesucht, aber keine passenden Infos gefunden. Ich weiss nur, dass ich in diversen kleinen Jobs eingezahlt habe, aber ich weiss nicht wieviel und wie ich es wiederbekomme...

Danke für Tips!

Picknicker
19.03.2007, 18:29
Man kann erst zwei Jahre nach Wechsel ins Versorgungswerk die Rückzahlung beantragen, da mußt du da mal anrufen, wie´s genau geht, weiß ich nicht.

Jense
19.03.2007, 19:57
.....

Nora1
21.03.2007, 14:50
Danke für die Hilfe!
Ich hab jetzt rausgefunden, dass man erst mal einen "Antrag auf Kontenklärung" stellen muss. Dazu gehört auch der "Fragebogen für Anrechnungszeiten". Danach kommt dann evtl. der Antrag auf Beitragserstattung.

Man darf, um Geld zurückzuerhalten, nicht länger als 60 Monate eingezahlt haben. Das Studium wird angerechnet, ebenso wie Schulausbildung nach dem 17.Lj. Ich weiss nicht wie diese beiden Sachen angerechnet werden, denn das Studium allein sind ja schon mehr als 60 Monate.

Hier der Link für die Anträge:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18858/DRVB/de/Inhalt/Formulare__Publikationen/Formulare/Versicherung/__DRVB__Paket__Versicherung__Kontenklaerung.html

Nora1
21.03.2007, 14:52
ich habe das inzwischen auch gemacht und kriege nichts zurück mit über 100 Monaten Anrechnungzeit :-(


Wird das Studium ganz gezählt? Also ein Monat Studium= ein Beitragsmonat?

Stefy
21.03.2007, 20:41
Also ich habe nur das Formular zur Beitragsrestattung ausgefüllt und im Bürgerbüro/ Rentenstelle abgegeben, die haben das kurz durchgelesen, gefragt, warum bz. ob ich ins Ausland gehen würde und dann ihren "Segen" gegeben und das Formular für mich weggeschickt..Und als ich zuvor mit der Auskunft der RV telefoniert hatte, wollte dir nur wissen, wie lange ich bereits ( beruftstätig) eingezahlt hätte und verwieß dann auch auf Beitragserstattungsformular...bist du sicher, daß das andere Formular nötig ist?

LG Stefy

Nora1
21.03.2007, 21:03
@ Stefy:

Nee, das ist nicht nötig, wenn Du weisst, wieviel Du eingezahlt hast und wieviele Monate Du angerechnet bekommst.

Aber ich denke, das wissen die wenigsten...

Die Geschichte mit der Schul/- und Studienzeitenanrechnung und z.B. Anrechnung von Kindererziehungszeit muss aber irgendwann gemacht werden (hat mir zumindest ddie Tante am Telefon erzählt).

Stefy
21.03.2007, 21:27
Hallo Nora,

also, genau wissen ist eben so eine Sache...ich habe eigentlich nur den Antrag ausgefüllt und mit der Kindererziehung war das auch so eine Sache,in meinem Fall wird sie jedenfalls NICHT angerechnet.....Vielleicht beim 2 Kind?

Das Formular auszufüllen ,war schon ne halbe Doktorarbeit, dieses Beamtendeutsch ....schrecklich...und wer weiß, was man dann wirklich zurückbekommt...

LG Stefy

trinity
31.05.2007, 08:49
Hallo,

ich stehe auch grade vor dem ganzen Entscheidungsberg...
Weiß einer von Euch, ob man nach dem Austritt aus der ges. RV im Versorgungswerk auch Ansprüche auf Riester-Rente hat?

Danke, trinity

Nesselsucht
30.06.2007, 20:00
Hallo trinity,

so weit ich weiß hat man keinen Anspruch auf die Riester-Förderung, wenn man in einem berufsständischen Versorgungswerk drin ist. Eine sog. Rürup-Rente wäre aber möglich.

LG

chefkoch
04.07.2007, 22:30
Sollte man zum Versorgungswerk noch extra eine Berufsunfähigkeitsversicherung o.ä. abschließen?

Zahlt jede Klinik die Hälfte vom Versorgungswerk-Beitrag oder ist das freiwillig?