-milka-
19.02.2007, 10:39
Hi!
Ich habe folgende Frage an alle die sich auskennen: da ich nach dem Studium ein paar Monate (gewollt) arbeitslos war habe ich mich von der Pflichtmitgliedschaft im ärztlichen Versorgungswerk befreien lassen. jetzt fange ich an zu arbeiten und muss ja die Befreiung widerrufen. Allerdings fange ich in einem anderen Bundesland an, muss also Ärztekammer und Versorgungswerk wechseln. Bin ich nach Wechsel der Kammer automatisch Mitglied im Versorgungswerk oder muss ich meine Befreiung schriftlich widerrufen und wenn ja wo? Bei meinem alten oder dem neuen Versorgungswerk? bin etwas verwirrt.danke für antworten.
Ich habe folgende Frage an alle die sich auskennen: da ich nach dem Studium ein paar Monate (gewollt) arbeitslos war habe ich mich von der Pflichtmitgliedschaft im ärztlichen Versorgungswerk befreien lassen. jetzt fange ich an zu arbeiten und muss ja die Befreiung widerrufen. Allerdings fange ich in einem anderen Bundesland an, muss also Ärztekammer und Versorgungswerk wechseln. Bin ich nach Wechsel der Kammer automatisch Mitglied im Versorgungswerk oder muss ich meine Befreiung schriftlich widerrufen und wenn ja wo? Bei meinem alten oder dem neuen Versorgungswerk? bin etwas verwirrt.danke für antworten.