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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auszahlung der Bereitschaftsdienste



macepaker
09.03.2007, 09:57
Hi Leute,

ich wollte einfach mal fragen, wann bei Euch die Bereitschaftsdienste ausgezahlt werden... Neuerdings gibt's ja erst Ende des Monats Geld und nicht mehr zum 15. Vielleicht hat sich das dadurch verschoben, aber ich bekomme das Geld 2 Monate später. Also Ende Februar die im Dezember geleisteten Dienste.

Wie sieht's bei Euch aus?

Doktor_No
09.03.2007, 12:48
ist leider laut TVÖD rechtlich in ordnung, die dienste 2 monate später ausgezahlt zu bekommen...

eatpigsbarf
09.03.2007, 14:50
ist bei mir ganz genauso, krieg die auch immer erst 2 monate später.

teletubs
09.03.2007, 15:02
ist bei mir ganz genauso, krieg die auch immer erst 2 monate später.

unterschreib! :-party

abcd
09.03.2007, 18:45
dito, leider!

Entgeltbestandteile, die nicht in Monatsbeträgen festgelegt sind, .... , sind am Zahltag des zweiten Kalendermonats, der
auf ihre Entstehung folgt, fällig.

turinep
10.03.2007, 07:21
wird bei uns auch so umgesetzt (Uni Göttingen)

macepaker
10.03.2007, 09:52
Danke für die ganzen Antworten! Ich dachte schon, das wär' nur an meiner Klinik so :-? Ist ja immer recht viel unverzinstes, gebundenes Kapital...

Bekommt Ihr Eure Dienste voll ausgezahlt (15,5h, davon 80% bzw. 90% und dann minus 8h vom Folgetag) oder geht das über einen Freizeitfaktor (15,5h mal Freizeitfaktor = ausgezahltes Geld)?
müsste man mal fast ne Umfrage zu starten... :-)

abcd
10.03.2007, 18:09
Bei uns am Woe Nachdienst= Bereitschaftsdienst 90%
Stunden x Faktor 22,30
keine Zuschläge, es sei denn Wochenfeiertag (25%)

turinep
11.03.2007, 08:31
Bekommt Ihr Eure Dienste voll ausgezahlt (15,5h, davon 80% bzw. 90% und dann minus 8h vom Folgetag) oder geht das über einen Freizeitfaktor (15,5h mal Freizeitfaktor = ausgezahltes Geld)?
müsste man mal fast ne Umfrage zu starten... :-)

Werktags ist die Zeit bis 20.30 Uhr bei uns die sog. "Tagesdienststreckung" - diese kann als Freizeitausgleich abgegolten werden bzw. wird mit der Fehlzeit am Tag darauf verrechnet. Ab 20.30 bis 7.30 werden die 95% lt. TVÄ ausbezahlt.