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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachzahlungen ans Versorgungswerk-ich werde wahnsinnig!!



Stefy
17.03.2007, 18:26
Hallo!

Ich könnte meinen Chef wirklich erschiessen!!!
Also von vorne:
Ich habe im Januar 2005 meine deutsche Approbation bekommen bzw. beantragt, da ich im Dez.2003 noch in Italien gelebt habe und dort meine Approbation erhalten habe.04/2004 wurde unser Sohn geboren und im Januar 2005 wollte ich wieder arbeiten.Da Italien ja zur EU gehört wurde mir die deutsche Approbation auch ohne Probleme erteilt, auch wenn ich keinen Job nachweisen konnte.Mir wurde damals nur gesagt( da ich ja ohne Job war )mich nach Erhalt der Approbation bei der zuständigen Ärztekammer zu melden.Vom Versorgungswerk war nie die Rede....( das Wort war mir bis vor 2Monaten auch kein Begrif.... :-blush )
So, also ,da mein Chef ein Schwabe ist und spart wo es nur geht, macht die Gehaltsabrechnung etc. bei uns in der Praxis eine der beiden Arzthelferinnen, die von Tuten und Blasen nicht viel Ahnung hat und nur die Zahlen in ein Programm eingibt.....Ich habe also bisher 17 Monate in die gesetztl . Rentenversicherung eingezahlt....
Bis mir eine Kollegin vor ca. 2 Monaten sagte, daß ich mich beim Versorgungswerk melden muß.Ich habe mit denen telefoniert ( mir hat auch da keiner was von Nachzahlungen etc.) gesagt, nur daß ich mich von der gesetzl. RV befreien lassen kann ( und die bereits eingezahlten Beiträge anteilig zurückerstattet bekomme- in 2 Jahren!!!!!).
Heute flattert Post vom Versorgungswerk rein, ich müsste 3000 Euro nachzahlen.... :-((
Ich könnte einen Erlassantrag stellen, nach Prüfung meines Verdienstes ( Bruttogehalt minus Werbungskosten : ich habe keine Ahnung , wie hoch Werbungskosten sind etc..) gestundet werden kann es scheinbar in einem Angestelltenverhältnis nicht, also entweder erlassen sie mir die 3000 Euro oder ich muß sie bis 30.6. zahlen :-((
Wie zum Teufel soll ich das machen, habe ab Montag ein Beschäftigungsverbot ( bin in der 31.SSW), verdiene netto 800Euro und habe bereits ein Kleinkind zuhause....Nach dem Mutterschutz werde ich nicht mehr in der Praxis weiterarbeiten, da mein Chef keine Weiterbildungsberechtigung mehr hat....Dann bin ich ja netterweise vom Versorgungswerk freigestellt....
Mein Chef hätte das doch wissen müssen, oder? Die Artzhelferin hat (obwohl ich ja ab diesem Monat in Versorgungswerk einzahlen muß)diesen Monat schon wieder den RV Beitrag abgebucht, ihr wäre das zu anstrengend es für 2 Monate anders zumachen....ob die jeweiligen Behörden das nicht untereinander ausmachen könnten :-notify :-???
Ich habe so dermassen schlechte Laune und kann mit Sicherheit keine 3000 Euro nachzahlen, nur weil mein Chef geschlafen hat... :-kotz

Gibt es bei der Ärtztekammer eine Rechtsberatung oder was mache ich , wenn die mir am Montag sagen, sie können mir den Betrag nicht erlassen???

Hat jemand eine Idee?

Frustrierte Grüße
Stefy

Dr. Hyde
18.03.2007, 02:02
1. konto für sämtliche abbuchungen sperren lassen (ja, das geht ;-) ) problem: man muss die daueraufträge gesondert genehmigen (vorteil: man merkt, was so im monat an aufträgen aufläuft :-D )

2. mb/hb-rechtsberatung einschalten

3. wenn nicht in den bünden: dumm stellen. einspruch einlegen.

4. anwalt einschalten.

5. arbeitgeber verklagen.