PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geburtsurkunde



Relaxometrie
30.04.2007, 23:23
So, die Unterlagen für die Beantragung der Approbation sind zusammengestellt.
Es fehlt nur noch "der aktuelle Auszug aus dem Geburtenregister". Eine Geburtsurkunde, die einen Tag nach meiner Geburt ausgestellt worden ist, reicht nicht aus, wie ich heute im Rathaus erfahren habe. Ich muß mich an das Standesamt meiner Geburtsstadt (ca. 150 km von jetzigen Wohnort entfernt) wenden. Aha. Da rufe ich übermorgen also mal an.

Wie war das bei Euch? Musstet Ihr für die aktuelle Geburtsurkunde zum Standesamt Eures Geburtsorts fahren? Oder lässt sich das per Telefon und Briefverkehr regeln?

Allona
01.05.2007, 09:25
Bei mir war das ganz anders. Es hat ein Auszug aus dem Register der Gemeinde gereicht, in der ich gemeldet bin. Ich brauchte gar nichts aus meinem Geburtsort. :-nix

alley_cat75
01.05.2007, 10:35
Anrufen und zuschicken lassen. Merkwürdig ist allerdings, dass meine Geburtsurkunde ebenfalls erst einen Tag nach meiner Geburt ausgestellt wurde. Warum soll das nicht reichen???

Relaxometrie
01.05.2007, 10:46
Anrufen und zuschicken lassen.
Es ist meine Hoffnung, daß das ausreicht.
Ein kleiner Ausflug in meiner Geburtsstadt wäre zwar nicht das allergrößte Übel, aber trotzdem würde ich den Telefon-Post-Weg bevorzugen.


Merkwürdig ist allerdings, dass meine Geburtsurkunde ebenfalls erst einen Tag nach meiner Geburt ausgestellt wurde. Warum soll das nicht reichen???
Wie mir gesagt wurde, könnte es ja sein, daß ich zwischendurch adoptiert worden bin. Das müsse dann in einer Randbemerkung auf der aktuell ausgestellten Geburtsurkunde vermerkt werden. Wie auch immer. Auf jeden Fall wurde mir im Rathaus gesagt, daß es ein AKTUELLER Auszug aus dem Geburtenregister sein müsse. Und so steht es leider auch in der Liste der für die Approbation nötigen Schriftstücke.

Muriel
01.05.2007, 11:48
ich merke es immer wieder, wie praktisch es doch ist, Eltern zu haben, die bei der Stadtverwaltung der Heimatstadt arbeiten ;-) Was mir das an Rennerei und Beglaubigungs-Geld gespart hat... :-top

Feuerblick
01.05.2007, 12:11
Ähm... also ich habe auch nur ein Doppel meiner Geburtsurkunde eingereicht, das am Tag meiner Geburt in meinem Geburtsort ausgestellt wurde. Nichts weiter. Irgendwie scheint die Verwaltung bei dir noch korinthenkackerischer zu sein, als überall sonst....:-nix

Relaxometrie
02.05.2007, 09:13
Das war jetzt aber eine Runde zu einfach :-))
Beim Standesamt der Geburtsstadt angerufen, und die aktualisierte Geburtsurkunde (nochmal :-)) :-)) :-)) ) wird zugeschickt.

alley_cat75
02.05.2007, 10:28
Anrufen und zuschicken lassen.

Hätten wir das auch geklärt. :-dance

Steffster
22.05.2007, 09:39
Schön wenn es so einfach wäre :-???

Versuche auch grad diesen aktualisierten Auszug aus dem Geburtsregister zu bekommen, da die Bezirksregierung Köln keine Gebursturkunde akzeptiert (o-ton am Telefon). Leider stamme ich aus einem kleinen Kaff in Brandenburg, in dem anscheinend die gesamte Stadtverwaltung incl. Standesamt einfach nicht ans Telefon geht und auch auf emails nicht reagiert. Einfach hinfahren ist auch nicht drin (sind schliesslich 700 km von hier). Familienbuch existiert nicht am neuen Wohnort meiner Eltern, da die im Osten geheiratet haben und vor 89 umgesiedelt sind. AAARRRGGG ich hasse die deutsche Bürokratie! Tja und nu????? Prüfung ist in zwei Wochen, Arbeitsbeginn am 01.07. also hilft nur weiter am Telefon hängen....

so´n Mist!

14:12 kleiner Nachtrag, endlich jemanden erreicht... jetzt muss ich allerdings erst einen schriftlichen Antrag hinschicken. Mal schauen, wann ich denn dann endlich den ersehnten Auszug in den Händen halte :-(

Tessie
14.04.2009, 13:17
*ausgrab*

Ich klinke mich jetzt mal ganz frech hier ein, auch wenn es noch lange nicht um die Approbation geht...

Ich habe diesen Herbst meine naturwissenschaftliche Vorprüfung und muss dafür u.a. meine Geburtsurkunde beilegen.

Das, was in dem Thread schon diskutiert wurde von wegen der Aktualität, ist auch mein Problem: Das Original von 1989 ist irgendwie verschollen:-oopss und auf diesem Meldezettel den ich hier hab, steht auch nicht explizit drauf, wann das Ding ausgestellt worden sein sollte. Hier steht was von: "...können auch in Fotokopien eingereicht werden, die dann aber ausschließlich von folgenden Stellen beglaubigt sein müssen:... von derjenigen Institution, die die Originalurkunde ausgestellt hat..."
Ich denke mir halt, dass es ausreicht, wenn ich mich mit dem zuständigen Amt auseinandersetze, von welchem die "erste" Urkunde ausgestellt wurde und ich eine "neue" anfordere.
Meint ihr das reicht? Oder sind euch schon mal Problemfälle zu Ohren gekommen?

(Will mich im LPA nämlich nicht zum Voll-Horst machen mit der Frage...):-))

Coxy-Baby
14.04.2009, 13:39
Genau, einfach hin zum Amt, welches das Original ausgestellt hat und dann gibts gegen Bares eine neue Geburtsurkunde.

SuperSonic
14.04.2009, 14:43
Eine Abschrift aus dem Geburtenregister darf nur das zuständige Standesamt anfertigen, das die Abschrift gleich amtlich beglaubigt. Kopien von älteren Abschriften dürfte auch nur das Standesamt beglaubigen, was aber unsinnig wäre, weil ohnehin eine aktuelle (<= 6 Monate) Abschrift verlangt wird.

KriZzy
14.04.2009, 15:10
huch...die aprobationsurkunde stellt doch das LPA aus, oder?
wollen den alle LPAs einen AKTUELLEn Auszug aus dem Geburtenregister ?

ich meine wie sieht denn das dann international aus...?also klar brauch ich sie noch lange nicht, aber mir liegt hier meine geburtsurkunde (eines nicht mehr existenten staates:-D) im original +Überstezung/beglaubigt vor...zu dem ist noch anzumerken, dass die geburtsurkunde ca ein jahr jünger als ich ist, weil sich zwischenzeitlich die staatsangehörigkeitsunabhängige nationalität meines vaters geändert hatte...

nicht denken ich wär hysterisch:-blush -ich bin eher einfach neugierig, wieso es aktuelle unterlagen aus dem heimatort sein müssen...bzw bin ich über diese thread antworten gestolpert
oder gilt das nur wenn man sich nicht im besitz des originals befindet?

Coxy-Baby
14.04.2009, 15:25
Eine Abschrift aus dem Geburtenregister darf nur das zuständige Standesamt anfertigen, das die Abschrift gleich amtlich beglaubigt. Kopien von älteren Abschriften dürfte auch nur das Standesamt beglaubigen, was aber unsinnig wäre, weil ohnehin eine aktuelle (<= 6 Monate) Abschrift verlangt wird.

Seit wann braucht man eine "frische" Abschrift einer Geburtsurkunde??? und wo steht das??

SuperSonic
14.04.2009, 15:40
Seit wann braucht man eine "frische" Abschrift einer Geburtsurkunde??? und wo steht das??
In den Antragsformularen steht zwar nicht, dass sie aktuell sein muss, aber als ich persönlich im LPA war zwecks Anrechnung von Studienleistungen, wollten sie meine ältere Abschrift nicht annehmen. Für die Meldung zum Physikum habe ich mir dann automatisch wieder eine aktuelle besorgt. :-nix Sollte das etwa nur eine Schikane meines LPAs gewesen sein?


ich meine wie sieht denn das dann international aus...?also klar brauch ich sie noch lange nicht, aber mir liegt hier meine geburtsurkunde (eines nicht mehr existenten staates:-D) im original +Überstezung/beglaubigt vor...
Fremdsprachliche Dokumente müssen grundsätzlich im Original (oder amtlich beglaubigter Kopie) UND mit beglaubigter Übersetzung eines in Deutschland amtlich vereidigten Dolmetschers eingereicht werden.

KriZzy
14.04.2009, 15:51
Fremdsprachliche Dokumente müssen grundsätzlich im Original (oder amtlich beglaubigter Kopie) UND mit beglaubigter Übersetzung eines in Deutschland amtlich vereidigten Dolmetschers eingereicht werden.
danke :-oopss

dann ist ja alles in ordnung bzw. die dolmetscherin ist im alter von nur 50J. verstorben...übersetztung zwar beglaubigt aber eben schon etwas älter und nicht ganz korekt (so kleinigkeiten wie Chrizzy statt Krizzy;-) )
naja hauptsache mir liegt das original vor! der rest lässt sich ja problemlos, wenn gerade benötigt, anfertigen:-D

Hellequin
14.04.2009, 17:19
Sollte das etwa nur eine Schikane meines LPAs gewesen sein?

Anzunehmen. Die beglaubigte Kopie welche ich zum Physikum abgegeben habe, war auf jeden Fall älter als 10 Jahre.:-dance

McBeal
15.04.2009, 09:23
Anzunehmen. Die beglaubigte Kopie welche ich zum Physikum abgegeben habe, war auf jeden Fall älter als 10 Jahre.:-dance

Meine war knapp 26 Jahre alt :-D - meine Eltern haben nämlich direkt bei meiner Geburt mehrere anfertigen lassen.

LG,
Ally

Strodti
15.04.2009, 15:13
Das wäre ja noch schöner. Immerhin hat der Standesbeamte für meine Abschrift damals 14 Mark berechnet ;-).