Eilika
03.10.2007, 13:23
Ich hab da mal ne Frage:
Meine Mutter hat eine Arztrechnnug bekommen, bei der einige der Leistungen noch aus dem Jahr 2005 stammen. Die Rechnung kam gestern, Rechnungstermin ist demnach jetzt irgendwann.
Hintergrund: Die Rechnung kommt vom Schul-Orthopäden meines Bruders, der die Schule jetzt verlassen hat. Von dem Arzt kam nie ne Rechnung und jetzt eben alles auf einmal.
Nun hat meine Mutter Angst, dass die private Kasse dir Rechnung nicht erstattet, wenn sie die jetzt bezahlt. Und da hat sie mich gefragt, ob es bei Ärzten auch eine Frist gibt, nach der der Anspruch auf Bezahlung pratkisch verjährt. Ein Handwerker muss die Rechnung für eine erbrachte Leistung ja auch binnen Jahresfrist gestellt haben.
Kann mir da wer weiterhelfen?
Danke im Vorraus
Eilika
Meine Mutter hat eine Arztrechnnug bekommen, bei der einige der Leistungen noch aus dem Jahr 2005 stammen. Die Rechnung kam gestern, Rechnungstermin ist demnach jetzt irgendwann.
Hintergrund: Die Rechnung kommt vom Schul-Orthopäden meines Bruders, der die Schule jetzt verlassen hat. Von dem Arzt kam nie ne Rechnung und jetzt eben alles auf einmal.
Nun hat meine Mutter Angst, dass die private Kasse dir Rechnung nicht erstattet, wenn sie die jetzt bezahlt. Und da hat sie mich gefragt, ob es bei Ärzten auch eine Frist gibt, nach der der Anspruch auf Bezahlung pratkisch verjährt. Ein Handwerker muss die Rechnung für eine erbrachte Leistung ja auch binnen Jahresfrist gestellt haben.
Kann mir da wer weiterhelfen?
Danke im Vorraus
Eilika