Sebastian1
19.01.2008, 00:32
Mahlzeit,
weiss jemand von euch, wie der Urlaubsanspruch bei Einstieg nicht zum 1.1. korrekt berechnet wird?
Konkret; Ich habe x Urlaubstag pro vollem Kalenderjahr. Ich fange am 15.1. statt am 1.1. an zu arbeiten. Macht also 14 Kalendertage späteren Einstieg.
Ich rechne also: x/366 (Schaltjahr) * 351. Ergebnis: y,9....
Nun wird das Ergebnis abegerundet. Ist das legitim? Oder müsste da nicht eher aufgerundet werden und man somit einen Urlaubstag mehr haben? Wo ist das genau geregelt, denn im Tarifvertrag steht sowas leider nicht...
weiss jemand von euch, wie der Urlaubsanspruch bei Einstieg nicht zum 1.1. korrekt berechnet wird?
Konkret; Ich habe x Urlaubstag pro vollem Kalenderjahr. Ich fange am 15.1. statt am 1.1. an zu arbeiten. Macht also 14 Kalendertage späteren Einstieg.
Ich rechne also: x/366 (Schaltjahr) * 351. Ergebnis: y,9....
Nun wird das Ergebnis abegerundet. Ist das legitim? Oder müsste da nicht eher aufgerundet werden und man somit einen Urlaubstag mehr haben? Wo ist das genau geregelt, denn im Tarifvertrag steht sowas leider nicht...