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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : OPT-OUT Erklärung -Ausbeute od. Chance?



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Marita
14.02.2008, 20:31
Alle, die zum ersten Mal glücklich einen Arbeitsvertrag in Händen halten, haben vielleicht auch das Zusatzblatt "OPT-OUT"Erklärung erhalten, mit der "freundlichen Bitte", das ganze zu unterschreiben.

Laut Gesetz kann man ja frei wählen, ganz ohne Nachteile und Co...

Meine Frage: Habt Ihrs getan und falls ja, warum, falls nein, warum nicht?
Habt Ihrs bereut? Gibt es Kollegen, die es nicht getan haben und wie schaut deren Dienstplan im Gegensatz zu den 60-wochenstunden-Kollegen aus?
Gibts das "Mehrgearbeitete" später als Geld oder Freizeitausgleich?
Hattet Ihr (heimliche) Nachteile als "OPT-OUT" Verweigerer?

Danke für Eure Erfahrungen !

LG
Marita

Doktor_No
14.02.2008, 20:52
bei meiner ersten stelle habe ich opt out gemacht, alle anderen assis haben das ebenso gehandhabt. hat sich finanziell rentiert und den dienstplan entzerrt. würde ich sofort wieder machen.

jeannie
15.02.2008, 10:02
habe es auch gemacht (allerdings "nur" auf eine 48h Woche) und ich bekomme es ausgezahlt... bin dabei genauso lange da wie meine Kollegen die es nicht unterschrieben haben... die bekommen weder geld noch Freizeitausgleich für ihre Überstunden... bei uns dient es zur Bezahlung ansonsten unbezahlter Überstunden... würde es in diesem Kontext auch wieder machen

Die Niere
15.02.2008, 12:12
Was ist das denn

Marita
15.02.2008, 12:47
Was ist das denn
Schon klar...in der Schweiz ist die Welt noch in Ordnung...!!! :-dafür

:-party

AlexA23
15.02.2008, 15:18
Also bei uns gabs ne opt-out Regelung für die Stunden 60-66. Ich habe sie unterschrieben, ein Großteil meiner Abteilung aber nicht. Bei uns konnte man ankreutzen, ob man die Stunden in Freizeit (Haha) oder Geld ausgeglichen haben möchte.
Das Argument , dass so die Überstunden wenigstens bezahlt werden, fiel in anderen Abteilung in unserem Haus desöfteren als Pro-Argument. Contra hies es immer, dass man es damit der Geschäftsleitung einfacher macht, offene Stellen nicht dringend zu besetzen..
Defacto kommen wir (meine Abteilung) immer über die 66h die Woche und alle bekommen jede Überstunde bezahlt, egal ob sie unterschieben haben oder nicht.

Gruß AlexA

Die Niere
15.02.2008, 16:20
Schon klar...in der Schweiz ist die Welt noch in Ordnung...!!! :-dafür

:-party
Was meine ERNSTGEMEINTE Frage leider noch immer nicht beantwortet...

gruesse, die niere

Dr. Pschy
15.02.2008, 16:47
http://de.wikipedia.org/wiki/Opt-Out_%28Arbeitsrecht%29

Flemingulus
15.02.2008, 16:49
Das ist nicht nett, dass die Niere hier so unbeauskunftet blieb.

Und der unvermeidliche Wikipedia-Artikel hierzu (http://de.wikipedia.org/wiki/Opt-Out_(Arbeitsrecht)) zeichnet sich m. E. durch eine überaus liebevolle juristoidische Diktion aus.

Edit: Man bin ich langsam heute... Zeit fürs WE...

Dr. Pschy
15.02.2008, 16:52
Stimmt, der Artikel ist bestimmt von einem Juristen verfasst worden. Man versteht ihn aber trotzdem.

Zum zu langsam: War in deinem Fall Pech, dass ich knapp schneller war. Hat aber nix mit Ueberarbeitung zu tun, ich bin grad 10 min auf der Couch eingenickt, von daher steh ich dir wahrscheinlich in nix nach, obwohl ich "nur" famulieren war...

Flemingulus
15.02.2008, 17:01
Naja... als Famulator kann man ja auch während der Arbeit meist nur schlecht ausschlafen, außer man sitzt in 'ner Röntgenbesprechung oder hängt im OP im Haken. :-))

Aber zum Topic.... gehört das bei uns jetzt zu den Standard-Arbeitsverträgen? Hab von so einem Passus nämlich auch noch nix gehört...

Evil
15.02.2008, 20:57
Ich hab es in sehr vielen Kliniken gesehen, weil die sonst Probleme mit der Dienstbesetzung bekommen. Und bei entsprechender Gelegenheit habe ich es auch unterschrieben... meist muß man nämlich so oder so mehr arbeiten...

Allerdings gibt es Opt-Out meines Wissens nur noch bis Ende diesen Jahres, dann ist damit Schluß.

Sebastian1
15.02.2008, 21:19
Woher diese Weisheit, Evil? Also, die, dass damit Schluss sein soll? Höre ich grade zum ersten Mal. Was soll stattdessen kommen? Für INfos oder LInks dazu wäre ich dankbar.
Im übrigen habe ich Opt-Out auch direkt unterschrieben und wurde (was ich unfair finde) im Vortellungsgespräch danach gefragt (kann man aber nunmal nichts dran machen).
Zur Geltung kommt is in der "Küken-Assi"-Zeit noch nicht; die restlichen (älteren) Assis haben es noch nicht unterschrieben oder wieder gekündigt. Ich blick durch die Situation diesbezüglich noch nicht durch und warte erst mal ab, kündigen kann ich es immer noch wieder (wenn auch mit 6 Monaten Frist...)

John Silver
15.02.2008, 21:50
Ich halte die Opt-Out-Regelung für Ausbeutung. Es wird einem vertraglich abverlangt, Überstunden zu machen, und zwar massig. Das Argument, so würden die Überstunden zumindest bezahlt, ist gelinde gesagt schwach. Überstunden müssen so oder so bezahlt werden, ob man nun die Opt-Out-Regelung unterschreibt oder nicht. Spätestens nach der Kündigung kann man die Bezahlung der Überstunden per Gerichtsbeschluß erzwingen. Wenn man nicht unterschreibt, aber die Überstunden trotzdem macht und diese nicht mal dokumentiert, dann ist man selbst schuld. Aber statt die eigenen Rechte durchzusetzen, wird Verständnis geschoben. Ach, sonst kommt man ja mit dem Dienstplan nicht hin. Klar kommt man nicht hin, aber solange sich alle brav dazu verpflichten, massig Überstunden zu schieben, hat die Klinikverwaltung, wie bereits richtig angemerkt wurde, keinen Anlaß, mehr Leute einzustellen, denn die Opt-Out-Regelung kostet weniger.

Relaxometrie
15.02.2008, 21:59
Spätestens nach der Kündigung kann man die Bezahlung der Überstunden per Gerichtsbeschluß erzwingen.

Wie dokumentiert man die geleisteten Überstunden, die man ohne Opt-Out-Regelung geleistet hat, klagesicher?
Wir haben keine elektronische Zeiterfassung. Reicht es für eine mögliche Klage aus, Dienstpläne aufzuheben und die gearbeiteten Stunden zusätzlich noch handschriftlich (oder per Exceltabelle) zu notieren?

Sebastian1
15.02.2008, 22:09
Bei uns kann jeder seine tatsächlich geleisteten Stunden selbst in einen Plan eintragen (also keine elektronische Erfassung). Man bekommt dann im Abrechnungsmonat (also ca. 1.5 Monate danach) einen tagesgenauen Ausdruck von der Personalabteilung, wo Dienstbeginn und -ende und Soll/Ist für jeden Tag und für den Gesamtmonat aufgeführt sind. Da kann man schon mal nachhalten, ob richtig erfasst wurde. Und ich denke mal, wenn man so etwas aufbewahrt und diese Tabellen von der Personalabteilung für die Abrechnug genutzt werden und die Werte dort korrekt sind (also so, wie man tatsächlich gearbeitet und es eingetragen hat), dann wird das sicher im Falle einer Auseinandersetzung nicht vom Tisch zu wischen sein.
Ist aber eben nicht überall so. Ein ehemaliger Kollege von mir aus der Pflege hat seine Zeiterfassung selbst nachgehalten und nach ca 2 Jahren ein Defizit in der Auszahlung von knapp 2000 Euro (netto) festgestellt und beanstandet. Er hat das Geld bekommen; man muss dazu allerdings sagen, dass besagter Kollege jemand ist, der sich mit der Materie sehr gut auskennt und sich auch nicht von einem "neinnein, das ist schon richtig so" abspeisen lässt, wie es sicher manch einer tun würde, der sich damit nicht perfekt auskennt.
Ich habe daraus gelernt, alles, was mir nicht koscher vorkommt, auch nachzuhalten.

Wenn es zu andauernden Streitigkeiten und Nichtanerkennung von Arbeitszeiten kommt, dann kann man leider nur 3 Wege gehen: kündigen, klagen oder sich damit abfinden.
Am ehrlichsten wäre dabei noch eine Kombination von Kündigung + Einklagen der Ansprüche, aber mal ehrlich: jeder erhofft sich, dass sowas nicht nötig ist oder wird.

Evil
15.02.2008, 22:40
Einen Link habe ich nicht, die Info stammt von meiner dienstplanenden Kollegin in meiner letzten Klinik (die selber opt-out nicht zugestimmt hatte und aufgrund langjähriger Auseinandersetzungen mit der Verwaltung recht gut Bescheid wußte), werde mich da aber nochmal auf die Suche begeben.

@ Schatzinselpirat: das klingt ja theoretisch ganz gut, was Du schreibst, defacto gibt es aber kaum Kliniken mit juristisch unanfechtbarer Überstundendokumentation. Eine Klage würde dann eher dem Portemonnaie der beteiligten Anwälte zum Vorteil gereichen. Andernfalls wird sich die Verwaltung hüten, geleistete Arbeit nicht zu belohnen.
Abgesehen davon hat opt-out rein gar nix damit zu tun, ob Überstunden bezahlt werden oder nicht, sondern allein damit, daß statt durchschnittlich 48 Wochenstunden übergangsweise 54 Wochenstunden gearbeitet werden. Unter diese Regelung fallen wohlgemerkt keine Ruf- oder Hintergrunddienste, d.h. OAs und FAs haben da sowieso nix von.
Und meine Überstunden habe ich bislang gut honoriert bekommen, das kannste mir glauben ;-)

Marita
16.02.2008, 16:09
Was meine ERNSTGEMEINTE Frage leider noch immer nicht beantwortet...

gruesse, die niere

Sorry, wollte nicht unsensibel sein :-blush
Du weisst doch sonst immer alles ... :-stud !!!

Ich dachte nur, in der Schweiz würde diese "Ach, unterschreiben Sie mal hier und arbeiten sie einfach mal mehr, obwohl es nicht im Tarifvertrag steht-Sache" einfach nicht praktiziert.
Oder gibts das bei Euch auch ? Wie wird das dann bei Euch gehandhabt im Tarifvertrag ?

LG und nix für ungut !!! :peace:

Hier noch ein interessanter Artikel (wenn auch schon etwas älter...)
http://www.bundestag.de/bic/analysen/2005/2005_09_15.pdf

Evil
16.02.2008, 16:31
In dem Link steht auch die Befristung drin:

Die Möglichkeit des individuellen Opt-out soll es auch nach dem Änderungsvorschlag - zunächst
für die Dauer von drei Jahren - weiterhin geben.
Besagte Änderung war 2005, demnach gibt es opt-out vorläufig nur bis Ende 2008.

Auch hier (http://www.dkgev.de/dkg.php/aid/2916/cat/41/rec/1) wird die Befristung erwähnt:

Bezüglich des Opt-out schlägt die Kommission vor, dass die Mitgliedstaaten hiervon maximal drei Jahre nach Inkrafttreten der novellierten Richtlinie Gebrauch machen können. Die Mitgliedstaaten können bei der Kommission beantragen, das Opt-out über die drei Jahre hinaus zu verlängern.
Allerdings weiß ich nicht, ob nicht besagter Antrag mittlerweile erfolgt ist.

John Silver
16.02.2008, 21:07
@ Schatzinselpirat: das klingt ja theoretisch ganz gut, was Du schreibst, defacto gibt es aber kaum Kliniken mit juristisch unanfechtbarer Überstundendokumentation. Eine Klage würde dann eher dem Portemonnaie der beteiligten Anwälte zum Vorteil gereichen. Andernfalls wird sich die Verwaltung hüten, geleistete Arbeit nicht zu belohnen.
Abgesehen davon hat opt-out rein gar nix damit zu tun, ob Überstunden bezahlt werden oder nicht, sondern allein damit, daß statt durchschnittlich 48 Wochenstunden übergangsweise 54 Wochenstunden gearbeitet werden. Unter diese Regelung fallen wohlgemerkt keine Ruf- oder Hintergrunddienste, d.h. OAs und FAs haben da sowieso nix von.
Und meine Überstunden habe ich bislang gut honoriert bekommen, das kannste mir glauben ;-)

Genau das habe ich auch gemeint: Die Opt-Out-Regelung soll höchstens dazu dienen, etwaige temporäre Engpässe im Dienstplan zu überbrücken. Doch nichts ist von größerer Dauer, als temporäre Zustände. Somit wird Opt-Out mißbraucht, um die Einstellung weiterer Assistenzärzte nicht absegnen zu müssen. Das wiederum führt dazu, daß die Überstunden so oder so gemacht werden müssen; und die Leute werden dann mit der schwachsinnigen Begründung abgespeist, mit Opt-Out würden die Überstunden "zumindest" bezahlt.

Was die Dokumentation der Arbeitsstunden betrifft, so reicht es vor Gericht eigentlich schon, wenn man die Arbeitszeiten selbst dokumentiert und dann von einem Oberarzt oder vom Chefarzt unterzeichnen läßt. Es gibt bereits mehrere Präzedenzfälle, und so gut wie immer haben die Gerichte zugunsten der Ärzte entschieden. Wenn man in einer Klinik arbeitet, in der es keine Zeiterfassung gibt, und in der der Chef die eigene Dokumentation nicht unterschreibt, dann ist man wiederum selbst schuld, wenn man in so einer Klinik arbeitet.