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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankschreibungen



docmario
14.07.2008, 10:55
hallo,

kann man eigentlich als nicht-facharzt (und ohne kv-sitz) jemanden krank schreiben? was für ein formular muss man dabei benutzen und bekommt der krankgeschriebene dann auch krankengeld?

Evil
14.07.2008, 17:51
Nein, kannst Du nicht, jedenfalls nicht in Westfalen und Bayern.

lala
14.07.2008, 21:28
Soweit ich weiß kann man das nirgendwo - es scheitert ja nicht an FA oder Approbation - du musst halt niedergelassen sein oder in der Klinik angestellt.
Da ist es auch egal ob Kassen-oder P-Patient.
Der einzige Grund, warum ICH überhaupt mal zum Hausarzt gehe ist die Krankmeldung - umständlich, aber davon profitiert der Kollege dann ja auch. Vielleicht aber auch ein bißchen Sicherheit - sonst würde sich jeder bocklose Arzt selbst krank schreiben - vorher schöne Tagegeldversicherung abschließen,im Verlauf dann die Begutachtung für die Rente selber schreiben :-D

Peter_1
16.07.2008, 08:51
Moin,

doch man kann als Nicht-Facharzt und auch ohne KV Sitz krankschreiben. Man muß nur bei einem Facharzt mit KV Sitz angestellt sein. Gesetzlich Versicherte werden auf dem berümten "gelben Zetteln" krankgeschrieben (hierfür braucht man (bzw. der Cheffe/ die Chefin) die Kassenzulassung. Privatversicherte können theoretisch mit jedem formlosen Wisch krankgeschrieben werden.

lala
16.07.2008, 19:24
Meinte ich ja: du musst entweder selber niedergelassen sein bzw. KV/Ambulanzzulassung haben oder dort als Arzt angestellt sein. Es reicht nicht, das Medizinstudium abgeschlossen zu haben und die Approbation zu haben.

alley_cat75
22.07.2008, 13:38
Welcher Arbeitnehmer lässt sich bitte auf einem formlosen Blatt krank schreiben. Absurde Diskussion! :-meinung In der Regel will man seinem Chef ja schon glaubhaft den Grund für`s Nichtarbeiten verkaufen. Und das gelingt nur mit einem offiziell anerkannten Schriebs.

Peter_1
22.07.2008, 14:41
Liebe Alley,

gar keine absurde Diskussion, sondern Realität! In der Praxis in der ich beschäftigt gewesen bin wurden die Privatpatienten auf einem normalem Privatrezept krankgeschrieben (nix gelber Zettel)! Arbeitgebernachfragen gab es nie. In der Praxis in der ich momentan beschäftigt bin werden auch die Privaten auf den gelben Zetteln krankgeschrieben. Somit handhabt das jeder unterschiedlich. Tatsache ist, daß Arbeitgeber auch den "formlosen Wisch" bei Privatpatienten akzeptieren müssen und dies auch tun. Es gehört natürlich ein Stempel drauf und eine Unterschrift, aber wie das Blatt aussieht ist völlig schnurzpiepe, es muss nur daraus hervorgehen, daß es eine Krankschreibung ist und von wann bis wann diese geht. Wie so oft gilt, wenn man keine Berührung mit den Dingen hatte über die man schreibt sollte man vorsichtig mit seinen Aussagen sein (ich bin im letzten halben Jahr meiner FA WB zum Allgemeinmediziner und hatte dadurch in den letzten 2 Jahren täglich damit zu tun...).

alley_cat75
22.07.2008, 14:54
Tatsache ist, dass Arbeitgeber auch den "formlosen Wisch" bei Privatpatienten akzeptieren müssen und dies auch tun.

Daran habe ich auch gar nicht gezweifelt. Krankschreibung auf dem Kopfbogen einer Arztpraxis mit Stempel ist ebenfalls wohl etwas anderes, als das völlig formlos zu tun. Darum geht es hier. Im Übrigen kenne ich durch Nebentätigkeit sehr gut die Abläufe in einer Niederlassung und erlaube mir daher, meine Meinung diesbezüglich abzugeben. Ich bitte um Verzeihung, wenn man hier neuerdings ein CV im Anhang mit sich führen muss... Wusste ich nicht.

//stefan
22.07.2008, 15:41
was heisst cv?

Doctöse
22.07.2008, 15:43
curriculum vitae

Peter_1
22.07.2008, 15:47
Welcher Arbeitnehmer lässt sich bitte auf einem formlosen Blatt krank schreiben. Absurde Diskussion! :-meinung In der Regel will man seinem Chef ja schon glaubhaft den Grund für`s Nichtarbeiten verkaufen. Und das gelingt nur mit einem offiziell anerkannten Schriebs.
Irgendwie widersprichst Du Dir, aber macht nichts! Du schreibst hier wortwörtlich was von "offiziell anerkannten Schriebs" und von der Unmöglichkeit ein formloses Blatt zu benutzen. Ich sage nichts anderes als: bei Privatpatienten gibt es keine "offizielle Form" der Krankschreibung! Eine Krankschreibung beim Privatpatienten ist nichts anderes als ein formloses ärztliches Attest. Lies doch mal richtig mein Posting! Da steht wortwörtlich drin: es muss aus dem Blatt hervorgehen, daß es sich um eine Krankschreibung handelt, es gehört nen Stempel (aus dem hervorgeht wer krankgeschrieben hat) und ne Unterschrift drauf und das wars (es sind auch keine Briefköpfe nötig)! Man kann vielleicht als Vergleich den Unterschied zwischen Privat und Kassenrezept als ähnliches Beispiel anführen. Kassenrezepte müssen zwingend einer best. Form genügen und sind auch nur gültig wenn ein Kassenarzt bzw. ein ebi einem Kassenarzt angestellter Arzt unterschreibt. Privatrezepte müssen eben keiner bestimmten Form genügen und sie sind auch gültig wenn ein "nicht-Kassenarzt" unterschreibt. CVs wollte ich übrigens nicht aufführen, weil ich denke das ich so nen tollen habe (lustiger Gedanke finde ich....), sondern klarstellen, daß ich damit in den letzten 2 Jahren tagtäglich beschäftigt bin! Dafür kannst Du mir vielleicht tolle Dinge über die Abläufe bei euch im Krankenhaus erzählen von denen ich keine Ahnung habe (und das im Gegensatz zu Dir auch nicht behaupten würde). Will sagen: mach mal locker und fasse Deine Aussagen vielleicht nicht so absolut es sei denn Du hast wirklich Ahnung!

lala
22.07.2008, 19:30
In der Regel will man seinem Chef ja schon glaubhaft den Grund für`s Nichtarbeiten verkaufen. Und das gelingt nur mit einem offiziell anerkannten Schriebs.
In der Regel will kaum einer (v.a. nicht bei meinen Patienten ;-)) den GRUND mitteilen - deswegen kriegt der Arbeitgeber doch den Abschnitt OHNE die Diagnose dachte ich?!

Peter_1
23.07.2008, 11:15
In der Regel will kaum einer (v.a. nicht bei meinen Patienten ;-)) den GRUND mitteilen - deswegen kriegt der Arbeitgeber doch den Abschnitt OHNE die Diagnose dachte ich?!

Genauso ist es, der Arbeitgeber bekommt egal ob Privat oder Kasse natürlich nicht die Diagnose mitgeteilt. Bei Kassenpatienten ist der Teil mit der Diagnose drauf für die Krankenkasse und ein Durchschlag mit Diagnose ist für den ausstellenden Arzt, der Arbeitgeber bekommt nur mitgeteilt von wann bis wann AU und wann die Vorstellung erfolgte. Bei Privatpatienten sieht der "Freitext" z.B. so aus: Herr X, geb. am ... ist vom ... bis... arbeitsunfähig erkrankt. Stempel, Datum, Unterschrift und fertig.

sir_rhaines
20.11.2008, 20:39
Ich muss die Diskussion an dieser Stelle nochmal aufgreifen:
Als approbierter Arzt darf ich doch - meinem Verständnis nach - jeden behandeln, oder? Und eine Behandlung schließt doch auch das Verschreiben von Medikamenten oder das "krank"schreiben ein, oder?

Wie sieht es denn dann aus, wenn mich ein Privatversicherter (z.B. ein Bekannter) konsultiert, und ich der Meinung bin, er sei arbeitsunfähig? Darf ich ihm das dann nicht attestieren, sprich ihn "krank"schreiben?

Dass das bei gesetzlich Versicherten nicht geht, weil da die GKV ja auch irgendwann ins Boot kommt (Lohnfortzahlung etc.) ist mir klar, aber bei Privaten?

Bitte um Erleuchtung..

mfg
sir_rhaines