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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bezahlung PJ verbindlich???



Coronavirus
24.09.2008, 11:29
Hallo zusammen,
als Neumitglied im Hartmannbund habe ich nun eine Informationsbroschüre mit einem Lernzielkatalog für das Praktische Jahr erhalten.

Dort ist schriftlich niedergelegt, dass, falls die Uni keine Unterkunft stellen kann, eine Wegfahrpauschale zugesprochen werden muss.

Ebenfalls steht jedem PJ'ler ein kostenloses Mittagessen zur Verfügung.

Bei mir an der Uni erhalte ich gar nichts. Weder kostenloses Mittagessen, noch Wegegeld.

Meine Frage diesbezüglich: Sind diese Forderungen verbindlich, d.h. darf ich von meine Universität Geld verlangen?
Wie ist die juristische Grundlage?

Vielen Dank für die INfo.

Hellequin
24.09.2008, 16:10
Das es in dem Zusammenhang eine "muss" Regelung gibt wäre mir neu. Und in der AO die das PJ zusammen mit den Studienordnungen der einzelnen Universitäten regelt, findet sich auch kein Wort darüber.