Coronavirus
24.09.2008, 11:29
Hallo zusammen,
als Neumitglied im Hartmannbund habe ich nun eine Informationsbroschüre mit einem Lernzielkatalog für das Praktische Jahr erhalten.
Dort ist schriftlich niedergelegt, dass, falls die Uni keine Unterkunft stellen kann, eine Wegfahrpauschale zugesprochen werden muss.
Ebenfalls steht jedem PJ'ler ein kostenloses Mittagessen zur Verfügung.
Bei mir an der Uni erhalte ich gar nichts. Weder kostenloses Mittagessen, noch Wegegeld.
Meine Frage diesbezüglich: Sind diese Forderungen verbindlich, d.h. darf ich von meine Universität Geld verlangen?
Wie ist die juristische Grundlage?
Vielen Dank für die INfo.
als Neumitglied im Hartmannbund habe ich nun eine Informationsbroschüre mit einem Lernzielkatalog für das Praktische Jahr erhalten.
Dort ist schriftlich niedergelegt, dass, falls die Uni keine Unterkunft stellen kann, eine Wegfahrpauschale zugesprochen werden muss.
Ebenfalls steht jedem PJ'ler ein kostenloses Mittagessen zur Verfügung.
Bei mir an der Uni erhalte ich gar nichts. Weder kostenloses Mittagessen, noch Wegegeld.
Meine Frage diesbezüglich: Sind diese Forderungen verbindlich, d.h. darf ich von meine Universität Geld verlangen?
Wie ist die juristische Grundlage?
Vielen Dank für die INfo.