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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Helft mir bitte - betriebliche Altersvorsorge



synovia
09.10.2008, 10:36
Heute kam dann endlich mein Arbeitsvertrag und anbei eine Vielzahl von Begleitschreiben.
So auch ein Formblatt zum "Antrag auf Befreiung von der Pflichtversicherung nach §2 Abs. 2 des Tarifvertrages über die betriebliche Altersvorsorge der Beschäftigten im öffentlichen Dienst (ATV)".
Text: [...] habe ich mich für die frewillige Versicherung entschieden und bitte, mich gemäß § 2 Abs. 2 ATV von der Pflichtversicherung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu befreien. Ich erwarte von der Arbeitgeberseite die Beitragsleistung zur Versorgungsanwartschaften für die freiwillige Versicherung nach der Tarifregelung des § 2 Abs. 2 ATV.

:-??? Ich versteht nur Bahnhof

John Silver
09.10.2008, 18:10
Das ist reichlich verklausuliert und unverständlich. Ich denke, es geht um die normale Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung. Du zahlst ja in das ärztliche Versorgungswerk.

synovia
09.10.2008, 21:09
Ja, das dachte ich auch erst. Aber die beantrage ich ja nicht beim Arbeitgeber, sondern beim Versorgungswerk...

Mittlerweile glaube ich da, dass es um eine private, betriebliche Altersvorsorge geht (da steht auch noch irgendwas von Hinterbliebenen Versorgung).
Bei der Diakonie, wo ich während des Studiums gearbeitet habe, gab es sowas auch, da hat der Arbeitgeber für mich in eine kirchliche Zusatzversorgungskasse eingezahlt, von der ich auch noch eine Altersrente bekommen werde. Ich glaube, sowas ist das auch...

John Silver
09.10.2008, 21:27
Frag am besten die Personalabteilung.

uensalpl
18.10.2008, 03:05
Hallo,

da zu diesem Themengebiet der "VBL-Betriebsrente" sehr wenig zu finden ist und da die meisten Jungärzte bei ihrem Berufsanfang im öffentlichen Dienst (z.B. Uniklinikum) zwangsweise damit konfrontiert werden,wollte ich mich mal ganz kurz hierzu äussern.Weiter Infos findet ihr unter Google.

Als Arzt hat man zwei Möglichkeiten:
a)VBL-Klassik,also in der Pflichtversicherung der VBL zu bleiben oder
b)VBL-Extra in die freiwillige Zusatzversorgung zu wechseln.

Zu a) Wenn ihr länger als 5 Jahre im öffentlichen Dienst arbeiten werdet (was bei den meisten Ärzten der Fall ist,wegen Facharzt),so ist die Pflichtversicherung vorzuziehen.
Ihr müsst dann aber 1.41% eures Gehaltes an die VBL ableisten.Der Arbeitgeberanteil beträgt 6,45%!
Der Rentenanspruch besteht erst nach Ableistung von 5 Jahren.
Falls ihr nach weniger als 5 Jahren nicht mehr im öffentliche Dienst arbeitet,so könnt ihr euer Geld,sprich die 1.41% zurückerstatten lassen,und zwar nach Antragsstellung.Jedoch ohne Zinsen!Ein Rentenanspruch vor Ableistung der 5 Jahre besteht dann nicht.
Nach Ableistung von 5 Jahren habt ihr bei einem Arbeitsplatzwechsel dann Anspruch auf die Zusatzrente.

Zu b) Wenn ihr weniger als 5 Jahre im öD arbeiten werdet,so ist die freiwillige Zusatzversorgung eine gute Alternative.Naja das Wort "freiwillig" ist eher irreführend;es sei soviel gesagt,dass eure Beiträge auch an die VBL gehen.
Ihr müsst zwar kein Arbeitnehmeranteil leisten und habt ab dem ersten Arbeitstag Rentenanspruch,aber wie so oft steckt der Teufel im Detail.
Wenn z.B. eurer Vertrag nach 3 Jahren verlängert wird um weitere 3 Jahre,so MÜSST ihr euch zwangsläufig wieder Plichtversichern,und zwar ab dem Zeitpunkt der Vertragsverlängerung (also hier nach 3 Jahren).
Damit keine doppelten Abzüge enstehen,müsst oder könnt ihr die freiwillige Versicherung abmelden.Hier können euch Nachteile entstehen,dass euch die Zeit in der freiwilligen Versicherung im Hinblick auf die Pflichtversicherung nicht anerkannt wird;das heisst,ihr habt sozusagen zeitverzögert einen Rentenanspruch.
Wenn ihr aber vor 5 Jahren die Arbeitsstelle wechselt,so könnt ihr auch diese freiwillige Versicherung mitnehmen.Achso,der Arbeitgeberanteil ist bei der freiwilligen NUR maximal 4%.

Klar sind das obern nur die groben Eckpunkte,aber als Einleitung und als Überblick sehr sinnvoll.

Welche Versicherung ihr wählt ist eure Sache,aber es sei soviel gesagt,dass ein gewisses "Einsparpotential von 2.45%",dank der freiwilligen Versicherung,für die öffentlichen KH besteht.

Also,falls eure Personalabteilung euch so ein Antrag mit wenig Information in die Hand drücken sollte,dann sollte es wohl keine Probleme mehr geben.

Ich empfehle natürlich sich selber schlau zu machen auf der VBL Seite.

Ich persöhnlich denke,dass man mit der Pflichtversicherung nichts falsch machen kann,weil man hier in ruhe abwarten kann,ob man tatsächlich 5 Jahre im öD bleibt;wenn nicht kann man sich den einbezahlten Betrag rückerstatten lassen;und wenn man weiter im öD bleibt,so kommt man in der allgemeinen Regelzeit (5J) zu seinem Rentenanspruch :-)


Gruß.
(P.S.:Keine Haftung für Fehler :-) )

P.P.S:Das ist nicht wie manche denken die Befreiung von der "normalen gesetzlichen Rentenversicherung",sondern von der zusätzlichen Altervorsorge im öffentlichen Dienst (ATV).

synovia
18.10.2008, 09:06
Ui :))) Vielen Dank!
So ungefähr hatte ich das jetzt auch verstanden!

Ich war vor meiner Zeit als Assistenzärztin schon freiwillig versichert über einen meiner Arbeitgeber während des Studiums, von daher habe ich mich jetzt bei der VBL pflichtversichern müssen.
Habe einen Überleitungsantrag gestellt, weil ich bei meinem Studiums-Arbeitgeber nur 54 Monate "gedient" habe und damit ja dort dann keinen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge hätte.

Was ich jetzt nicht so ganz verstanden habe: Wenn ich jetzt 6 Monate an der Uni-Klinik pflichtversichert bin und damit insgesamt 60 Monate in einer betrieblichen Altersvorsorge war, habe ich dann auch bei meinem 1. Arbeitgeber und dessen Zusatzversorgungskasse (nicht die VBL)Rentenanspruch?

uensalpl
18.10.2008, 20:21
Ui :))) Vielen Dank!
So ungefähr hatte ich das jetzt auch verstanden!

Ich war vor meiner Zeit als Assistenzärztin schon freiwillig versichert über einen meiner Arbeitgeber während des Studiums, von daher habe ich mich jetzt bei der VBL pflichtversichern müssen.
Habe einen Überleitungsantrag gestellt, weil ich bei meinem Studiums-Arbeitgeber nur 54 Monate "gedient" habe und damit ja dort dann keinen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge hätte.

Was ich jetzt nicht so ganz verstanden habe: Wenn ich jetzt 6 Monate an der Uni-Klinik pflichtversichert bin und damit insgesamt 60 Monate in einer betrieblichen Altersvorsorge war, habe ich dann auch bei meinem 1. Arbeitgeber und dessen Zusatzversorgungskasse (nicht die VBL)Rentenanspruch?

Da bringst du mehrere Dinge durcheinander.
Die 6 Monate in der jetzigen Pflichtversicherung werden nicht zu den 54 Monaten der freiwilligen Versicherung dazu gerechnet,es sei denn dies wäre schon damals eine Pflichtversicherung gewesen;dann könntest du per Überleitungsantrag (weil du ja sozusagen weiter im öD arbeitest) diese anerkennen lassen bzw. mitnehmen.
Der von mir angesprochene Nachteil ist sozusagen bei dir der Fall.Du fängst quasi von Null an bzw. hast bezüglich der Pflichtversicherung erst 6 Monate gesammelt und damit NOCH keinen Rentenanspruch,weil die Wartezeit von 60 Monaten nicht erfüllt ist.
Bezüglich der 54 Monate in der freiwilligen Versicherung (was ja einer kapitalgedeckten betrieblichen Alterversorung entspricht) hattest du schon seit dem ersten Arbeitstag an einen UNVERFALLBAREN Rentenanspruch (ohne die Sozialleitungen). Dies ist jedoch seperat zu sehen und hat nichts mit der Pflichtversicherung zu tun.Achso, im übrigen die von dir erwähnten 60 Umlagemonate beziehen sich auf die VBL-Klassik Variante.

Für weitere spezielle Fragen kannst du die VBL Hotline direkt anrufen: 01805006229.Naja,falls es noch dieselbe ist.

Es gibt leider sehr viele Möglichkeiten,auf die ich hier in der Kürze nicht eingehen möchte,ansonsten kann es zu verwirrend werden.Hoffe,konnte dennoch bisschen Aufklären.


Gruß
:-)

Strodti
18.10.2008, 21:11
Gut dass sich hier jemand mit der VBL auskennt... Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist folgendes richtig:
Ich habe als Krankenpfleger im öffentlichen Dienst gearbeitet und 59 Monate in die VBL-Klassik eingezahlt. Derzeit habe ich keinen Rentenanspruch. Falls ich einen weiteren Monat in die VBL einzahle habe ich diesen Rentenanspruch, auch wenn ich zwischendurch 6,5 Jahre als Student keine Beiträge gezahlt habe.

Habe ich das richtig verstanden?

Gruß, Strodti

synovia
19.10.2008, 19:45
Da bringst du mehrere Dinge durcheinander.
Die 6 Monate in der jetzigen Pflichtversicherung werden nicht zu den 54 Monaten der freiwilligen Versicherung dazu gerechnet,es sei denn dies wäre schon damals eine Pflichtversicherung gewesen;dann könntest du per Überleitungsantrag (weil du ja sozusagen weiter im öD arbeitest) diese anerkennen lassen bzw. mitnehmen.
Der von mir angesprochene Nachteil ist sozusagen bei dir der Fall.Du fängst quasi von Null an bzw. hast bezüglich der Pflichtversicherung erst 6 Monate gesammelt und damit NOCH keinen Rentenanspruch,weil die Wartezeit von 60 Monaten nicht erfüllt ist.
Bezüglich der 54 Monate in der freiwilligen Versicherung (was ja einer kapitalgedeckten betrieblichen Alterversorung entspricht) hattest du schon seit dem ersten Arbeitstag an einen UNVERFALLBAREN Rentenanspruch (ohne die Sozialleitungen). Dies ist jedoch seperat zu sehen und hat nichts mit der Pflichtversicherung zu tun.Achso, im übrigen die von dir erwähnten 60 Umlagemonate beziehen sich auf die VBL-Klassik Variante.

Für weitere spezielle Fragen kannst du die VBL Hotline direkt anrufen: 01805006229.Naja,falls es noch dieselbe ist.

Es gibt leider sehr viele Möglichkeiten,auf die ich hier in der Kürze nicht eingehen möchte,ansonsten kann es zu verwirrend werden.Hoffe,konnte dennoch bisschen Aufklären.


Gruß
:-)

Ich glaube, ich habe da echt was durcheinander gebracht ;) Mein alter Arbeitgeber (kirchlicher Träger) hat mich beim kirchlichen Zusatzversorgungswerk für eine betriebliche Altersvorsorge versichert. Ich bin da nie gefragt worden oder habe irgendwas unterschrieben, von daher gehe ich davon aus, dass ich dort freiwillig versichert war und nur Arbeitgeber-Anteile gezahlt wurden. Sicher wissen tue ich es aber nicht.

AnnaTomie
13.09.2009, 10:34
Ich muss jetzt auch mal genauer nachfragen - bei meinem Freund in Freiburg ist die VBL-Altersvorsorge auch Pflicht. Man kann sich jedoch davon befreien lassen, dazu hat er auch einen entsprechenden Antrag bekommen.

Nun ist es aber so, wenn ich uensalpl´s Beitrag richtig verstehe, dass selbst wenn man sich von dieser Pflichtversorgung befreien lässt, muss man trotzdem das dadurch "eingesparte" Geld in die "freiwillige" Versorgung der VBL einzahlen. Ich verstehe, dass man dadurch zwar schneller einen Rentenanspruch hat, aber eigentlich bei voraussichtlich mind. 5 Jahren Tätigkeit an diesem KH sowieso irgendwann in die Pflichtversorgung wechseln muss? Und was heißt eigentlich "Anspruch auf Rente"? Kann man sich das in die Pflichtversorgung eingezahlte Geld nach 5Jahren auch auszahlen lassen oder erst im Rentenalter?

Die Situation heute: 27 Jahre, Uniklinik, erste Stelle.
Jetzt mal angenommen, er wechselt nach dem Common Trunk den Arbeitgeber und geht an ein kleineres Haus oder z.B. KH eines privaten Trägers. Was ist dann zu empfehlen?
Zweite hypothetische Situation: wir gehen in 1-2 Jahren in die Schweiz und er macht dort seinen Facharzt fertig. Was wäre dann am günstigsten?
Lt. der aktuellen Lohnabrechnung müsste er etwas über 50€ einzahlen.

Wo liegt denn überhaupt genau der Vorteil von der freiwilligen Versorgung? Zahlt er dort auch weniger ein oder nur der Arbeitgeber?

Vielen Dank im Voraus!

FirebirdUSA
14.09.2009, 17:34
Also, wenn du sicher nicht 5 Jahre an der Uni bleibst auf jedenfall befreien lassen.

Wenn du sicher 5 Jahre bleibst auf jedenfall nicht befreien lassen.

Der Beitrag zur freiwilligen Versicherung ist geringer, da hier nur der Arbeitgeber einzahlen muss. Es wird also nichts zusätzlich von deinem Lohn abgezogen. Wenn ich es richtig verstanden habe kannst du bei der freiwillgen Versicherung später auch selbst einzahlen um deine Rente zu erhöhen (da hilft dir aber sicher das VBL weiter)