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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AVR-Kündigungsfrist in Probezeit??



wassertrinker
19.10.2008, 21:27
Hallo an alle,

vor allem die, die Ahnung mit kirchlichen Häusern haben.
Kann mir grad jemand ganz schnell verraten, wie das Kündigungsrecht/frist in der Probezeit in kirlichen Häusern ist (ich weiß leider nicht genau, ob es ein katholisches oder evangelisches ist, aber da es von Nonnen gegründet wurde, geh ich mal von evangelisch aus)???

Die Info vorweg, meinen Arbeitsvertrag habe ich gerade nicht an dem Ort, wo ich mich momentan befinde, sonst hätte ich natürlich schon nachgelesen.

War etwas verwirrt, als die Dame, der ich meine Kündigung in die Hand gedrückt habe, meinte, ich hätte eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende und nicht von 2 Wochen zum Monatsende, wie man es so üblicherweise kennt (wohlbemerkt, bin in der Probezeit). :-kotz :-???

Danke vorweg schon mal für Antworten!

hypnose-kroete.de
19.10.2008, 21:54
Das kann auch bei den kirchlichen Häusern von Haus zu Haus unterschiedlich sein.

Man müsste schon den Träger oder noch besser das Haus kennen um etwas dazu sagen zu können.

Ich dachte immer Nonnen wären katholisch und die evangelischen hießen irgendwie anders? Aber als nichtgetaufter bzw. Pastafarier halte ich mich da mal zurück...

RAmen!

wassertrinker
19.10.2008, 22:13
Hmmm, keine Ahnung, ich hab ehrlich gesagt, absolut keine Ahnung über Konfessionen, könnte auch daran liegen, dass ich selbst kein Christ bin.

Also das Haus gehört zur Gruppe Marienhaus GmbH Waldbreitbach, habe auch schon versucht über das Leitbild Katholisch vs. Evangelisch bzw. Caritas vs. Diakonie (das alles ist echt viel zu verwirrend) ausfindig zu machen, aber bisher eher ohne Erfolg.

Wäre echt dankbar um weitere Antworten, mit sowas hatte ich nicht gerechnet :-?

LG

meriadoc
19.10.2008, 22:34
Hmmm, keine Ahnung, ich hab ehrlich gesagt, absolut keine Ahnung über Konfessionen, könnte auch daran liegen, dass ich selbst kein Christ bin.

Also das Haus gehört zur Gruppe Marienhaus GmbH Waldbreitbach, habe auch schon versucht über das Leitbild Katholisch vs. Evangelisch bzw. Caritas vs. Diakonie (das alles ist echt viel zu verwirrend) ausfindig zu machen, aber bisher eher ohne Erfolg.

Wäre echt dankbar um weitere Antworten, mit sowas hatte ich nicht gerechnet :-?

LG


Katholisch - schon die Marienverehrung deutet darauf hin und die verschiedenen Franzskanerinnnenorden sind definitiv römisch-katholisch. (googeln hilft)
Das hilft Dir leider aber nicht bei dem eigentlichen Problem, da das von Haus zu Haus unterschiedlich sein kann.... :-nix


p.s.: hab gerade noch ein wenig weitergesucht und hab festgestellt, daß die Marienhaus GmbH Waldbreitbach ihre Assistenten wohl nach AVR bezahlt (Stellenanzeigen).
Im §14 AVR steht:
§ 14 Ordentliche Kündigung

(1) Befristete und unbefristete Dienstverhältnisse können von beiden Vertragsparteien ordentlich gekündigt werden.

(2) Die Kündigungsfrist beträgt für den Dienstgeber und den Mitarbeiter in den ersten zwölf Monaten des Dienstverhältnisses einen Monat zum Monatsschluß. Darüber hinaus beträgt sie für den Dienstgeber und Mitarbeiter bei einer Beschäftigungszeit

a) bis zu fünf Jahren 6 Wochen

b) von mindestens fünf Jahren 3 Monate

c) von mindestens acht Jahren 4 Monate

d) von mindestens zehn Jahren 5 Monate

e) von mindestens zwölf Jahren 6 Monate

zum Schluß des Kalendervierteljahres.

hypnose-kroete.de
19.10.2008, 22:52
Und je nach dem, wie dringend die Dich haben wollen, kann sogar die Probezeit bzw. die Kündigungsfrist in ein und dem selben Haus variieren, auch wenn das selten der Fall sein wird.

Ich fürchte, endgültige Klarheit bringt Dir tatsächlich erst der Blick in den Arbeistvertrag alles andere ist woh Spekulation.

Vielleicht kannst Du ja jemanden in der Nähe des Standortes des Vertrags fernmündlich oder per Mail oder Brieftaube aktivieren, damit er für Dich hineinschaut, wenn es Dir so unter den Nägeln brennt.

Good Luck.

meriadoc
19.10.2008, 22:54
noch was gefunden:
AVR §7:
(4) Die ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses sind Probezeit, sofern im Dienstvertrag nicht auf eine Probezeit verzichtet oder eine kürzere Probezeit vereinbart worden ist oder der Mitarbeiter im unmittelbaren Anschluß an ein erfolgreich abgeschlossenes Lehr- oder Ausbildungsverhältnis bei demselben Dienstgeber eingestellt wird. Während der Probezeit kann das Dienstverhältnis beiderseits ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

hypnose-kroete.de
19.10.2008, 22:56
Die Frage ist jetzt nur, ob das auch Caritasweit so gelten muss.

Ich bin der Meinung daß die einzelnen AG (du bist ja bei einem Mitglied des Caritasverbandes angestellt uund nicht bei der Caritas selber) da teilweise Spielraum haben.

wassertrinker
23.10.2008, 22:03
Hallo Hypnose und Meria,

lese grad eure Antworten, danke euch dafür.
De Fakto bleibt übrig, dass ich jetzt wohl noch nen Monat gran hängen muß...hätten die mich net von Anfang an darauf aufmerksam machen können, dass die andere Regeln/Gesetze haben, als die üblich bekannten...könnt mich grün und blau ärgern, aber naja einen Monat überleb ich auch noch!

Danke nochmals!

Relaxometrie
04.12.2014, 21:42
Nicht, daß jemand denkt, ich hätte an einem kirchlichen Haus angefangen :-))
Ich frage für eine Freundin (Ärztin), die in einem kirchlichen Haus mit einem Arbeitsvertrag der AVR-Caritas arbeitet und jetzt in der Probezeit kündigen möchte. Vorhin haben wir nach der Kündigungsfrist gesucht und haben bisher nur gefunden, daß diese trotz Probezeit 4 Wochen zum Monatsende beträgt.
Ist das wirklich so richtig? Beträgt die Kündigungsfrist wirklich nicht 2 Wochen (und dann unabhängig vom Monatsende)?

Brutus
04.12.2014, 23:40
§7, (4): Die ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses sind Probezeit, sofern im Dienstvertrag nicht auf eine Probezeit verzichtet oder eine kürzere Probezeit vereinbart worden ist oder der Mitarbeiter im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Lehr- oder Ausbildungsverhältnis bei demselben Dienstgeber eingestellt wird. 2Während der Probezeit kann das Dienstverhältnis beiderseits ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Und

§14, (2): Die Kündigungsfrist beträgt für den Dienstgeber und den Mitarbeiter in den ersten zwölf Monaten des Dienstverhältnisses einen Monat zum Monatsschluss.

Darüber hinaus beträgt sie für den Dienstgeber und Mitarbeiter bei einer Beschäftigungszeit

a) bis zu fünf Jahren 6 Wochen

b) von mindestens fünf Jahren 3 Monate

c) von mindestens acht Jahren 4 Monate

d) von mindestens zehn Jahren 5 Monate

e) von mindestens zwölf Jahren 6 Monate

zum Schluss des Kalendervierteljahres.

http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr.htm

Relaxometrie
06.12.2014, 13:26
Ok, dann ist das, was wir schon rausgefunden hatten, also leider richtig.
Dennoch wollte ich mal hier nachfragen, denn die "2 Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit" hatte ich noch nicht ganz ad acta gelegt.

Brutus
06.12.2014, 18:05
Tja, ist wohl auch wieder so eine Besonderheit der lieben Kirche. In den anderen TV gelten auch die 2 Wochen...
Was ist denn mit einem Auflösungsvertrag? Besteht da ne Möglichkeit? Oder wollen die sie partout nicht gehen lassen?

Relaxometrie
06.12.2014, 18:42
Was ist denn mit einem Auflösungsvertrag?
Es ist gerade alles in der Schwebe. Die neue Bewerbung war erfolgreich, und jetzt geht es ans Überlegen, ob sie die alte Stelle wirklich kündigen soll, oder vielleicht doch nochmal mit dem Chef über einige Veränderungen der Arbeitsbedingungen spricht. Es wurden Verbesserungen in Aussicht gestellt, auf die sie sich jetzt dann ja berufen kann, da ja eine neue Stelle vorhanden ist.
Und in diesem ganzen Schwebezustand stellte sich halt auch die Frage nach der Kündigungsfrist.
Aufgrund der Personalsituation ist eher nicht von einem Auslösungsvertrag auszugehen. Aber letztlich will ein Arbeitgeber ja auch keinen unzufriedenen Mitarbeiter halten, wenn der Arbeitgeber halbwegs menschlich ist. Mal sehen, wie es ausgeht.

Danke für Deine Hilfe, Brutus :-)

BetterCallSaul
04.01.2015, 17:37
2 Wochen in der Probezeit, 6 Wochen danach im ersten Jahr.