hansimglueckwunder
18.11.2008, 03:48
Hallo zusammen,
seit gestern bin ich stolzer Besitzer der Approbationsurkunde.
Beim näheren Betrachten ist mir jedoch ein kleiner Fehler aufgefallen.
Es steht dort:
"... erfüllt die Voraussetzungen des § 3 Bundesärzteordnung."
Korrekterweise müsste es aber doch heißen "erfüllt die Voraussetzungen des § 3 DER Bundesärzteordnung."
Wie sieht das bei Euch aus?
Ist das ein Grund, eine neue Urkunde beantragen zu müssen, oder ist das zu kleinkarriert gedacht? Immerhin haben hier ja bereits einige ihre Erfahrungen gemacht mit äußerst bürokratischen Landesprüfungsämtern.
Gruß
Hans
seit gestern bin ich stolzer Besitzer der Approbationsurkunde.
Beim näheren Betrachten ist mir jedoch ein kleiner Fehler aufgefallen.
Es steht dort:
"... erfüllt die Voraussetzungen des § 3 Bundesärzteordnung."
Korrekterweise müsste es aber doch heißen "erfüllt die Voraussetzungen des § 3 DER Bundesärzteordnung."
Wie sieht das bei Euch aus?
Ist das ein Grund, eine neue Urkunde beantragen zu müssen, oder ist das zu kleinkarriert gedacht? Immerhin haben hier ja bereits einige ihre Erfahrungen gemacht mit äußerst bürokratischen Landesprüfungsämtern.
Gruß
Hans