PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frist für Befreiung der Rentenversicherungspflicht nach Erhalt der Approbation????



Raffalalala
22.11.2008, 19:03
Hallo,

habe vor Kurzem meine Approbation erhalten (endlich), und da hat mir doch tatsächlich jemand erzählt, dass man sich innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt selbiger bei der Bfa von den Rentenzahlungen befreien lassen muss (zu Gunsten des Ärzteversorgungswerks) weil man da sonst später nieeeee wieder rauskommt.
Find ich etwas komisch aber wie man so ist, bekommt man dann ja erstmal Panik, dass man die Fristen nicht einhalten kann und sucht im Internet...hab aber nirgends etwas gefunden.
Weiß jemand was von so einer komischen Frist? Oder hat sich jemand später befreien lassen und es ist trotzdem nichts passiert???

Gruß und vielen Dank!

dreamchaser
22.11.2008, 19:57
Man kann sich jeder Zeit befreien lassen, aber bis zur Befreiung zahlt man an die BfA und das Versorgungswerk. Und bis man die eingezahlten Beiträge der BfA wiederbekommt vergeht ne Menge Zeit (aber dann wohl erst ab der Zeit, ab der man befreit ist).
Vielleicht verwechsle ich jetzt etwas, aber ich meine gelesen zu haben, dass man sich innerhalb 3 Monaten befreien lassen kann und dann gleich alles wiederbekommt rückwirkend. Darüber hinaus dauert es wohl ne Weile (in einem Falle aus meiner Familie hat es 5 Jahre!! gedauert, bis das Geld rückerstattet war, was fälschlicherweise an die BfA gegangen ist).

milz
22.11.2008, 21:31
Hier habe ich auch einen Thread gefunden.

http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=21497

Also ich hatte so geplant: Anmeldung in der LÄK und ÄVW sobald ich meinen Arbeitsvertrag habe, die schicken mir dann den BfA-Befreiungsantrag, den schicke ich dann ab. Richtig/falsch??

Dann hätte ich auch noch eine Frage: Wieviel wird mir denn vom Studium auf die Renteneinzahlzeit angerechnet? Und was ist mit den bereits geleisteten Beiträgen aus Zivi- und Ausbildungszeit (bei mir 4 Jahre)?

Raffalalala
22.11.2008, 22:07
Super, vielen Dank dreamchaser...da bin ich aber erleichtert! :)

FirebirdUSA
23.11.2008, 12:10
Dann hätte ich auch noch eine Frage: Wieviel wird mir denn vom Studium auf die Renteneinzahlzeit angerechnet? Und was ist mit den bereits geleisteten Beiträgen aus Zivi- und Ausbildungszeit (bei mir 4 Jahre)?

Ohne Garantie, aber so wurde mir das erklärt:

Anrechnung: Im Versorgungswerk gar nichts.
Die schon geleisteten Beiträge (die du gezahlt hast, nicht Arbeitgeberanteil!) kannst du zurück verlangen auf Antrag. Also Kontoklärung bei der Rentenversicherung beantragen und danach eigene Leistungen zurück verlangen.

milz
23.11.2008, 12:20
Ohne Garantie, aber so wurde mir das erklärt:

Anrechnung: Im Versorgungswerk gar nichts.
Die schon geleisteten Beiträge (die du gezahlt hast, nicht Arbeitgeberanteil!) kannst du zurück verlangen auf Antrag. Also Kontoklärung bei der Rentenversicherung beantragen und danach eigene Leistungen zurück verlangen.
Das wäre dann ja ein ziemlicher Nachteil. So wie ich das in Erinnerung habe, muss man doch eine bestimmte Anzahl von Jahren eingezahlt haben, damit man die volle Rente bekommt.

Talelady
23.11.2008, 14:17
Also, wenn ich das richtig verstanden habe, kannst du (wie Firebird schon gesagt hat) dir die bfa-Beiträge auszahlen lassen, wenn du weniger als.... x Jahre (ich glaub es waren 5) eingezahlt hast.

Hast du länger eingezahlt, bekommst später, sagen wir 7,25 € Rente vom bfa zusätzlich zu den Bezügen vom Versorgungswerk. Ins Versorgungswerk übernehmen kannst du meines Wissens weder Beiträge noch Zeiten aus dem bfa. Allerding soll es sich lohnen das Studium bei der bfa anzugeben (wenn man da schon was eingezahlt hatte)... wie sich diese Jahre auswirken hab ich aber auch noch nicht kapiert...