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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Praxisgebühr doppelt gezahlt



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Relaxometrie
23.05.2009, 21:05
In diesem Quartal war ich einmal beim Hausarzt und habe dort die Praxisgebühr gezahlt. Einige Zeit danach habe ich in leichter geistiger Umnachtung :-angel beim Gyn nochmal die Praxisgebühr gezahlt, weil ich einfach nicht daran gedacht hatte, daß ich die Gebühr in diesem Quartal schon bei einem anderen Arzt gezahlt hatte.
Als mir das später ausgefallen war, habe ich mir beim Hausarzt völlig unproblematisch eine Überweisung zum Gyn geholt. Nur hat der Gyn diese Überweisung nicht anerkannt und hat mir die 10€ nicht zurückgegeben, weil das angeblich nicht mehr funktionieren würde, wenn die 10€ einmal verbucht seien.
Jetzt weiß ich nicht, ob der Gyn sich anstellt, oder ob er mit seiner Behauptung Recht hat. Mir geht es dabei weniger um die konkrete Rückerstattung der 10€, als vielmehr darum, zu verstehen, wer denn nun Recht hat.
Die gleiche Geschichte ist mir nämlich schonmal in die andere Richtung passiert (ich gelobe Besserung, finde es ja selbst lästig), und mein Hausarzt hat mir damals die bereits gezahlten 10€ ohne Probleme wieder ausgezahlt.

Linda.1001
23.05.2009, 23:41
Hallo,

die Praxisgebühr muss dir der Gyn zurückerstattet sofern du im selben Quartal eine Überweisung vorlegen kannst.

Hast du das mit den Arzthelferinnen besprochen oder mit dem 'Chef'?
Ansonsten würd ich mal mit der KV telefonieren und den Sachverhalt schildern.


Gruß

Relaxometrie
24.05.2009, 08:12
Ich hatte die beiden Quittungen (von Hausarzt und Gyn) und die Überweisung vom Hausarzt zum Gyn einer Freundin in die Hand gedrückt, die einen Termin beim selben Gyn hatte. Ich gehe seit mindestens 5 Jahren zu diesem Gyn und hatte dieser Freundin den Gyn auch noch empfohlen. Sie ging also das 1x in die Praxis und hat netterweise meinen 10€-Kram erledigen wollen, damit ich nicht extra nochmal in die Praxis tigern muß. Als neue Patientin hat die Freundin direkt bei der Frau des Chefs "einchecken" dürfen, und mit dieser hat sie auch meinen Kram besprochen.

hennessy
24.05.2009, 10:03
ich würde auf jeden Fall mit dem Gyn sprechen. Die Rückbuchung der Praxisgebühr ist mit jeder Software machbar und absolut kein Problem.

Relaxometrie
24.05.2009, 15:53
Ich werde wohl wirklich mal selbst in die Praxis gehen und nachfragen. Einen Aufstand werde ich wegen 10€ zwar nicht machen, aber mir dann evtl. demnächst einen neuen Gyn suchen.

Relaxometrie
25.05.2009, 08:38
Ein Anruf bei der örtlichen KV ergab, daß die doppelt gezahlte Praxisgebühr beim Nachreichen einer Überweisung aus Kulanz zurückerstattet werden kann, aber eben nicht muß.

hennessy
25.05.2009, 08:46
ok, das ist die juristische Seite.
Dein Gyn hatte Dir jedoch erzählt, es würde nicht funktionieren, weil die Rückbuchung nicht möglich sei. Und das ist Quatsch. Ich würde mit ihm sprechen, andeuten, dass er durch Dich eine neue Patientin bekommen hat und dies ja für ihn mehr Einnahmen bedeuten als die 10,- € von Dir.
Oder aber, Ihr geht beide nicht mehr zu ihm. Denn eigentlich ist es eine Frechheit, zu behaupten, eine Rückbuchung sei nicht mehr möglich.

Relaxometrie
25.05.2009, 08:52
Oder aber, Ihr geht beide nicht mehr zu ihm. Denn eigentlich ist es eine Frechheit, zu behaupten, eine Rückbuchung sei nicht mehr möglich.
Guter Mann, hetzen Sie mich nicht auf :-))
Gerade bin ich zu dem Entschluß gekommen, wegen der Angelegenheit nicht die Düse zu machen. Aber um Klarheit zu schaffen, werde ich dann doch mal selbst in der Praxis nachfragen.

hennessy
25.05.2009, 09:19
Guter Mann, hetzen Sie mich nicht auf :-))
Gerade bin ich zu dem Entschluß gekommen, wegen der Angelegenheit nicht die Düse zu machen. Aber um Klarheit zu schaffen, werde ich dann doch mal selbst in der Praxis nachfragen.

Sorry, das wollte ich natürlich nicht! Es ist ganz allein Deine Entscheidung.

Relaxometrie
25.05.2009, 15:08
Ergebnis des Anrufs in der Gyn-Praxis:
Das Problem ist, daß ich bei der Anmeldung nicht gesagt habe, daß ich die Praxisgebühr schon beim Hausarzt gezahlt hatte. Irgendwie kommt es mir so vor, als ob die Angestellten der Gyn-Praxis incl. der Chefin an der Anmeldung mich erziehen wollen. Ich habe das ja nicht mutwilig unterschlagen (wäre ja auch ein Eigentor gewesen), sondern vergessen.
Naja, auf jeden Fall sei das Geld irgendwie schon verbucht worden und sei nicht wiederzuholen.

hennessy
25.05.2009, 15:16
....
Naja, auf jeden Fall sei das Geld irgendwie schon verbucht worden und sei nicht wiederzuholen.

Absoluter Blödsinn, aber das hatten wir ja schon.

Relaxometrie
25.05.2009, 15:37
Nur nochmal zum Verständnis:
Die Praxisgebühr ist doch als Vorschuß auf das Gehalt zu sehen, welches der Kassenarzt irgendwann (dann natürlich abzüglich der gesamten Praxisgebühren des betreffenden Quartals) von der KV gezahlt bekommt, oder?
Das Geld, welches ein Kassenarzt über die Praxisgebühr einnimmt, müsste doch dann direkt beim Arzt bleiben? Wohin will mein Gyn denn die Praxisgebühr im laufenden Quartal verbucht haben?

hennessy
25.05.2009, 15:45
... Wohin will mein Gyn denn die Praxisgebühr im laufenden Quartal verbucht haben?

in seine Verwaltungs-Software. Und es ist ein leichtes, dies wieder raus zu buchen. Also das ist leeres Gequatsche.

icespeedskatingfan
26.05.2009, 15:43
Sehe ich auch so - natürlich erhalten die Patienten ihre 10 Euro zurück wenn sie eine Überweisung reinbringen, ist kein Problem weder mit Doc expert, , Medistar, Albys oder anderen Praxissoftwaresystemen.
Weis Dein Gyn, das Du Kollegin bist? Dann finde ich das doppelt unkulant. Eigentlich behandelt man sich unter Kollegen zum Nulltarif... selbst der Zahnarzt behandelt mich umsonst obwohl ich den höchstens mal gegen Hepatitis impfe.:-))

Relaxometrie
26.05.2009, 18:45
Weis Dein Gyn, das Du Kollegin bist? Dann finde ich das doppelt unkulant. Eigentlich behandelt man sich unter Kollegen zum Nulltarif...
Der Gyn selbst weiß, daß ich Ärztin bin. Die 10€-Angelegenheit ist aber wahrscheinlich nicht bis zu ihm durchgedrungen. Die Freundin, die die Sache am Anfang für mich zu regeln versucht hat, hat mit der Frau des Chefs geredet, welche an der Anmeldung saß. Die Chefin weiß intermittierend immer wieder mal, daß ich Kollegin bin. Da ich nicht privat versichert bin, gehöre ich in dieser Praxis aber zum niedrigen Fußvolk, so daß die Chefin immer wieder mal vergisst, daß ich Ärztin bin.
Später habe ich die Sache dann selbst am Telefon mit einer der Helferinnen besprochen. Die weiß nicht, daß ich Ärztin bin.
Ich fühle mich seitens des Praxisteams im Allgemeinen, vom Gyn und seiner auf Zucht und Ordnung bedachten Ehefrau im Speziellen, in keinster Weise kollegial behandelt.
Aber man kann dem Praxisteam nicht vorwerfen, parteiisch zu sein. Eigentlich ist es doch ganz sympathisch, daß auch ärztliche Kollegen vergrault werden :-))
Leider werden sie aber mein künftiges Wegbleiben wahrscheinlich kaum bemerken.

hennessy
27.05.2009, 14:25
...
Leider werden sie aber mein künftiges Wegbleiben wahrscheinlich kaum bemerken.

und deshalb würde ich zumindest ein klärendes Gespräch mit dem Chef führen. Denn dadurch wird ihm wahrscheinlich erst bewusst, was in seiner Praxis schief läuft. Man sollte ihm die Möglichkeit geben, es in Zukunft anders zu gestalten.

icespeedskatingfan
28.05.2009, 17:18
und deshalb würde ich zumindest ein klärendes Gespräch mit dem Chef führen. Denn dadurch wird ihm wahrscheinlich erst bewusst, was in seiner Praxis schief läuft. Man sollte ihm die Möglichkeit geben, es in Zukunft anders zu gestalten.

zustimm! Bin auch für meckernde Patienten dankbar, denn die machen mich auf bislang unerkannte Dinge aufmerksam die in meiner Praxis "unrund" laufen .

Kathibaby
01.06.2009, 21:21
Warst du eigentlich nur zur Vorsorge da ? Wenn ja, hätten die die 10 Euro eh nicht kassieren dürfen. Es sei denn Du hast ein Rezept für die Pille mitgenommen, aber die kann man sich ja eh selbst kaufen, da sie ab 20+ eh nicht mehr bezahlt wird.

Relaxometrie
01.06.2009, 21:46
Warst du eigentlich nur zur Vorsorge da ? Wenn ja, hätten die die 10 Euro eh nicht kassieren dürfen.
Jau, nur Vorsorge. Daß die 10€ da theoretisch nicht gezahlt werden müssen, ist mir klar. Der Gyn sagt aber, daß die reine Vorsorgeuntersuchung, die er ohne Praxisgebühr abrechnen kann, so minimal ist, daß er es eigentlich nicht verantworten kann. Als die Praxisgebühr eingeführt wurde, habe ich also nicht lange diskutiert und lasse mich seitdem darauf ein, zur Vorsorge die Praxisgebühr zu zahlen. Ich habe allerdings nie nachgeprüft, ob er mit seiner Aussage Recht hat, weiß aber, daß es nicht der einzige niedergelassene Gyn ist, der das so handhabt.

Stefy
01.06.2009, 21:55
mmh, also ich arbeite ja in einer Praxis als Assistenzärztin und so einfach ist das wirklich nicht mit der Praxisgebühr wieder ausbuchen etc....wer es zu Anfang nicht sagt, daß er bereits die 10 Euro Praxisgebühr anderweitig bezahlt hat, hat kein Recht auf die Rückerstattung der 10 euro...( ich arbeite ab Mittwoch wieder, kann dann bei Interesse gerne mal explizit unsere Arzthelferinnen fragen..)

und wegen der Vorsorge: die wäre wirklich so minimal,sprich :keine Fragen dürfen beantwortet werden und kein Rezept ausgestellt werden so daß man eigentlich immer die 10 Euro bezahlen muß....nur nicht, wenn ich zum Impfen zum Arzt gehe, also ich sage am Telefon beim terminausmachen, welche Impfung ich brauche und der Arzt impft mich dann (Kommentarlos versteht sich:-)) )

LG Stefy