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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Facharzt-Weiterbildung und Mutterschutz



Cooper
13.07.2009, 10:40
Wird der Mutterschutz eigentlich auf den Facharzt angerechnet?

Ich arbeite in der 'Wirtschaft' und habe also keinen Tarifvertrag. :peace:

Wo könnte man sowas nachlesen? :-stud

Mein Plan wäre nämlich evtl. kurz vorm Facharzt schwanger zu werden, bzw. zu entbinden. :-blush
Dauert zwar alles noch ein bisschen und so richtig planbar ist das ja auch alles nicht, aber die Facharztprüfung direkt nach dem Mutterschutz scheint mir ne gute Lösung. Oder vielleicht doch nicht? Irgendwelche eigenen Erfahrungen? :-nix

lala
13.07.2009, 11:23
Da Du in der Mutterschutz-Zeit noch "normal" angestellt bist, zählt die Zeit (bestenfalls also 14 Wochen, wenn Du Pech hast und zu früh entbindest aber weniger...) im Prinzip schon - anders als wohl die Elternzeit. Letztlich interessiert die Ärztekammer bei der Anmeldung zur Prüfung ohnehin nur, welche Zeiten in deinem Zeugnis und im Logbuch eingetragen sind...im Zweifel mal bei der zuständigen LÄK nachfragen!

Auf die Höhergruppierung im Tarifsystem zählt sie wohl nicht, wie man mir mitgeteilt hat (was auch egal ist, wenn man eh in der höchsten Stufe der Gruppe ist).

Kurz vor der Prüfung zu entbinden bzw hochschwanger zu sein, kann im Übrigen auch ganz schön stressen, zumal weder der Entbindungstermin noch der Prüfungstermin wirklich planbar sind ;-) (manchmal wartet man auf Zeugnisse, Zulassung, Termin bis zu 6 Monate). Und ob eine Prüfungsvorbereitung mit immer hungrigem womöglich kaum schlafendem und oft brüllendem Säugling nicht auch seeehr anstrengend und nicht wirklich effektiv ist...? ICH bin froh, das alles VOR der Familiengründung erledigt zu haben!

Muriel
13.07.2009, 11:37
Genau umgekehrt, lava. Für die Engruppierung zählt die Zeit (nachzulesen hier (http://www.marburger-bund.de/marburgerbund/bundesverband/unsere_themen/tarifpolitik/vka/TV-Aerzte_VKA.pdf) Seite 21 unter (3)). Für die Weiterbildung leider nicht. Ich habe hierzu die Ärztekammer angeschrieben (Nordrhein) und dort schriftlich diese Aussage bekommen. Sollte das bei einer anderen ÄK anders sein, fände ich das ziemlich unverschämt, da mit einer halben Stelle später diese 14 Wochen ein halbes Jahr werden :-(

lala
13.07.2009, 12:19
Huhu Muriel,
leider ist die Höhergruppierung innerhalb des (hauseigenen) Tarifsystems des TV nicht Sache der jeweiligen Ärztekammer sondern der jeweiligen Verwaltung...mag sein, dass der TVÄ/VKA das konkret regelt!
Bin was (falsche) Eingruppierungen angeht inzwischen einiges an Erfahrung reicher geworden (sag nur AiP-Nichtanerkennung, Vorzeiten-Nichtanerkennung, Fremd-FA-Nichtanerkennung, Definition wer-oder-was ein OA ist... => alles nicht Sache der Kammern).
Aber bei mir wie gesagt ohnehin egal :-))
Und was Anerkennung von Mutterschutz-Zeit angeht: LÄK akzeptiert das, was der Arbeitgeber bescheinigt....kenne da z.B. einige, die "eigentlich" zeitweilig mal in Teilzeit waren und trotzdem das als Vollzeit angerechnet bekommen haben....aber man sollte sich bei den Weiterbildungszeiten auch NIE auf so knappe Kalkulationen (max 14 Wochen, bei Pech ja auch kürzer) festlegen finde ich!
LG,
LALA (nicht lava ;-))

Muriel
13.07.2009, 17:46
Huuuuuuuuuuuuch, Entschuldigung laLa :-blush
Ok, dass Ihr einen Haustarifvertrag habt, wusste ich nicht. Aber bei den meisten/vielen sollte doch hoffentlich der von mir zitierte gelten. Klar, wenn mein AG mir das bescheinigt, dann bin ich fein raus, gaz korrekt jedenfalls gilt der MuSchu nicht als WB-Zeit, hmpfm.

airmaria
13.07.2009, 19:05
logisch betrachtet wäre es ziemlich schräg, wenn zusätzliche abwesenheiten zur ausbildung anerkannt würden... was nicht heisst, dass es nicht so ist, aber blödsinn wäre.
airmaria

lala
14.07.2009, 08:29
...aber wäre es logisch betrachtet nicht auch genauso schräg, diese Abwesenheit für die Höhergruppierung zu werten? In der Zeit hat man ja nicht "ärztlich gearbeitet" (im Gegensatz zum AiP, das ja von vielen im Eingruppierungsstreit nicht als einschlägige ärztliche Tätigkeit angerechnet wird)?
...und was ist mit längeren Krankheitsphasen oder auch schon den 30 Tagen Urlaub = 6 Wochen, in denen man nicht ausgebildet wird...?
Was ist in dem System schon mit Logik zu begreifen ;-)

Cooper
14.07.2009, 10:19
Eigentlich wäre es auch in Bezuf auf Gleichstellung 'gerechter', wenn die Zeit anerkannt ist. Kann man ja als Frau auch nichts dafür, dass man dann eben nicht arbeiten kann. Ist ja soweiso schon Karriere-unförderlich genug mit Kind.

Grombühlerin
14.07.2009, 11:52
Was ja auch nicht logisch ist, ist finde ich, dass "Vollzeit" alles zwischen 40 Wochenstunden und unendlich bedeuten kann.

Arbeite ich "normal" 8 Stunden am Tag 5 Tage pro Woche zählt das genauso für die Weiterbildung wie ein 10h-Tag plus 2X12h Dienst jedes 2. Wochenende. Wobei ich bei der 2. Stelle ja viel mehr Erfahrung sammeln kann! (bin trotzdem froh, da nicht mehr zu sein)

Umgekehrt zählt in manchen Kliniken eine 75%-Stelle als Vollzeit für die Weiterbildung (weil man mit Diensten ja auch auf 40h/Woche kommt ) in anderen nicht.

airmaria
14.07.2009, 20:20
Eigentlich wäre es auch in Bezuf auf Gleichstellung 'gerechter', wenn die Zeit anerkannt ist. Kann man ja als Frau auch nichts dafür, dass man dann eben nicht arbeiten kann. Ist ja soweiso schon Karriere-unförderlich genug mit Kind.
nö, es geht um einen - wie auch immer gestalteten - ausbildungsnachweis (ich rede hier immer nur von der anrechenbarkeit auf die facharztausbildung, nicht von der kohle... wobei auch diese einstufung eigentlich den ausbildungssatnd widerspiegeln sollte).
sonst könnte man übertrieben betrachtet dann irgendwannzu solchen konstellationen kommen: facharztausbildung in 2 jahren, den rest mit kinderkriegen und krankheit verbracht... ist wohl nicht im sinne des erfinders.
gleichstellung hin oder her, die kinder kann der mann nicht auswerfen!
airmaria

Espressa
14.07.2009, 22:58
Arbeite ich "normal" 8 Stunden am Tag 5 Tage pro Woche zählt das genauso für die Weiterbildung wie ein 10h-Tag plus 2X12h Dienst jedes 2. Wochenende. Wobei ich bei der 2. Stelle ja viel mehr Erfahrung sammeln kann! (bin trotzdem froh, da nicht mehr zu sein)


Fürchte du hast nicht ganz recht. Meine irgendwo gelesen zu haben, dass man den Großteil der Ausbildungszeit am Vormittag abarbeiten muss, sprich eine Ausbildung nachmittags oder in Nachtdiensten ist nicht zulässig.

Grombühlerin
15.07.2009, 09:39
@espressa: ich hab mich unverständlich ausgedrückt, ich hatte früher eine Stelle, wo ich extrem viel gearbeitet habe. Eben ca 10-12 h am Tag und mindestestens jedes 2. Wochenende noch Dienste. Ein normaler Arbeitstag enthielt natürlich schon den Vormittag und Nachmittag

Dann habe ich auf eine gemütlichere Stelle gewechselt, wo ich kaum mehr als 40h pro Woche gearbeitet habe und mich schon manchmal gewundert, dass diese Stelle genauso für die Weiterbildungszeit angerechnet wird,wie die alte Stelle (an der ich viel mehr Zeit verbracht habe)

Ist mehr eine theoretische Überlegung!