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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wird Wartezeitregelung irgendwann mal wegfallen?



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DerMedicus1984
24.09.2009, 12:05
Ich warte jetzt bereits 10 Semester und mache momentan eine Ausbildung zum RettAss, die ich auf alle Fälle abschließen möchte. Nur irgendwie hab ich immer ein wenig Angst, dass die WS Regelung mal ganz wegfällt, was ja ein schlag ins Gesicht für all jene wäre, die schon ewig warten. Gibt es irgendwelche Info's hinsichtlich der zukünftigen Vergaberegelung?

fallenangel30487
24.09.2009, 12:14
Hi
Ich weiß nur dass die ZVS 2011 abgeschafft werden soll und an ihrer Stelle ein online Portal für alle Studiengänge eingerichtet werden soll. Die Unis sollen dann noch mehr Einfluss auf die Auswahl ihrer Studenten haben und mehrfach Bewerbungen sollen vermieden merden. Wie das genau ablaufen soll weiß ich leider nicht, aber ich glaube das wissen die selbst noch nicht genau. Musst mal im Internet schauen das gibt es mehrere berichte drüber.
vlg fallenangel

Cuba_libre
24.09.2009, 12:16
Zu letzterem habe ich nichts gehört oder gelesen.
Die Frage ist ja ob es rechtens ist die Wartezeitquote komplett wegfallen zu lassen (was du ja befürchtest, wenn ich das richtig verstehe.) und ich meine mal gelesen zu haben, dass dies nicht rechtens wäre. Weiß aber leider nicht mehr wo das war, daher hab ich dazu auch keine Quelle.
Letztlich muss ja jeder ne Chance auf ein Studium haben, wenn er eine Berechtigung mittels einer Hochschulreife hat, auch wenn diese Chance durch die Wartezeit besteht. Allerdings sind ja die Prozentsätze der Wartezeitquote variabel.

Ach so, evtl. lässt sich ja dazu was über die Suchfunktion finden, aber die ist derzeit deaktiviert.

fallenangel30487
24.09.2009, 12:21
Was mir gerade noch einfällt zu dem Thema. Es gibt ein Gesetz in dem drin steht dass eine Wartezeit die länger andauernd als das Studium selbst unzumutbar ist. bla bal auf jedenfall steht da noch drin dass man dann einen sicheren Anspruch auf einen Studienplatz hat.
Also egal wies kommt mit 12 Semestern musst du deinen Platz bekommen.
Bin mal gespannt wie das werden soll wenn die WZ auf 12 Semester steigt da hat die ZVS echt ein Problem.....

ludelron
24.09.2009, 12:49
Grundgesetz,Recht auf Bildung,kannste nich so easy abschaffen...was die unis aber machen könnten ist statt 20% der plätze über wartezeit zu vergeben nurnoch 10% bspw.aber is glaub ich eher unwahrscheinlich

fluffy_duck
24.09.2009, 12:57
Also, bei Psychologie bewirbt man sich für den Bachelor direkt bei den Unis und da zählt die Wartezeit auch mit rein. Eine Freundin hat aufgrund ihrer vielen Wartesemester sofort nen Psychologieplatz bekommen.
Nehme an das würde dann bei Medizin ähnlich geregelt.

nastja89
24.09.2009, 15:35
Grundgesetz,Recht auf Bildung,kannste nich so easy abschaffen...was die unis aber machen könnten ist statt 20% der plätze über wartezeit zu vergeben nurnoch 10% bspw.aber is glaub ich eher unwahrscheinlich


also soweit ich weiss gibt es unis die in anderen fächern die wartezeitplätze nach 10% vergeben,
außerdem kann ich mir auch vorstellen dass wir iwann dass pech haben werden das am eigenen leib zu erfahren...
vor n par jahren haben die unis 40% der plätze über wartezeit vergeben...

JanK
24.09.2009, 17:18
Grundgesetz,Recht auf Bildung,kannste nich so easy abschaffen
Fast. Karlsruhe hat damals das Grundrecht der Berufsfreiheit angeführt.

Die Wartezeitquote komplett abzuschaffen dürfte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Karlsruhe scheitern. (Auch wenn unsere momentane Regierung keine großen Probleme zu haben scheint, sich von Karlsruhe schmerzhafte Schläge unter die Gürtellinie abzuholen)



Viel interessanter finde ich den folgenden Gedanken:

Angenommen, bereits die Anzahl der über Wartezeit zu verteilenden Studienplätze ist derart gering, dass die zu erwartende Wartezeit deutlich die Regelstudienzeit übersteigt... könnte nicht bereits das eine unzulässig starke Einschränkung der Berufsfreiheit für "Langzeitwarter" bedeuten? Da wir ja bereits bei 10 WS angekommen sind, wird das allmählich aktuell...

loewin
24.09.2009, 19:30
also da musst du keine angst haben. auch wenn es die zvs nicht mehr gibt, wird es eine möglichkeit geben, da dir gesetzlich eine möglichkeit zusteht.
übrigens wird jedes jahr erzählt, dass die zvs bald abgeschafft wird.
die aussage, dass eine wartezeit, welche länger als die regelstudienzeit ist, unzumutbar ist ist quatsch. zumindest hat mir das mal ein studienberater gesagt. genauso quatsch wie das hartnäckige gerücht, dass sich pro wartesemester die dn um 0,1 verbessert.

also erstmal ruhig blut...

DeKl
24.09.2009, 21:25
Warum sollte sie auch unzumutbar sein?

fallenangel30487
24.09.2009, 21:59
also da musst du keine angst haben. auch wenn es die zvs nicht mehr gibt, wird es eine möglichkeit geben, da dir gesetzlich eine möglichkeit zusteht.
übrigens wird jedes jahr erzählt, dass die zvs bald abgeschafft wird.
die aussage, dass eine wartezeit, welche länger als die regelstudienzeit ist, unzumutbar ist ist quatsch. zumindest hat mir das mal ein studienberater gesagt. genauso quatsch wie das hartnäckige gerücht, dass sich pro wartesemester die dn um 0,1 verbessert.

also erstmal ruhig blut...

Das weiß ich von einer Freundin die auf dem Gericht arbeitet und da hat sich einer nen Platz erklagt weil er länger warten musste als die Studienzeit ist. Das war aber nicht in HM. Das Studienfach weiß ich leider nicht. Aber es gibt auf jeden Fall einen Pargraphen dass eine Wartezeit die länger andauert als die Regelstudienzeit als unzumutbar gillt und daher nicht zulässig ist. Und dann kann man klagen.....

DeKl
24.09.2009, 22:16
Wie heißt dieser Paragraph und wo steht er? Deine Freundin wird das ja rauskriegen können, insofern sie dort alles richtig verstanden hat.

nastja89
24.09.2009, 22:24
habe heute bei der zvs angerufen...
(ausnahmsweise ne freundliche mitarbeiterin)
die hat mir gesagt dass die maximale wartezeit auf ein studium bei 16 semestern liegt...

fallenangel30487
24.09.2009, 22:45
Wie heißt dieser Paragraph und wo steht er? Deine Freundin wird das ja rauskriegen können, insofern sie dort alles richtig verstanden hat.

Hab sie vorhin noch einmal gefragt und sie hat gemeint es ging damals um Psychologie und das wäre 2004 oder 2005 gewesen. Da wäre die Wartezeit bei 15 oder 16 Semestern gewesen, also über der Regelstudienzeit und der Student der damals geklagt hatte, hat auch recht bekommen. Den Paragraphen dazu sucht sie mir morgen auf der Arbeit raus.

Robin06
24.09.2009, 23:25
Schaut euch mal die Wartezeit bim Serviceverfahren Psychologie an... 22 WS unso :-/

Was sollen die denn auch machen? Wenn keine Kapazitäten existeren liegt es bei staatlichen Hochschulen an der Politik durch zusätzliche Gelder mehr Kapazitäten zu schaffen und nicht an der Hochschule. Ist irgendwie ziemlich *******...

fallenangel30487
24.09.2009, 23:56
Schaut euch mal die Wartezeit bim Serviceverfahren Psychologie an... 22 WS unso :-/

Was sollen die denn auch machen? Wenn keine Kapazitäten existeren liegt es bei staatlichen Hochschulen an der Politik durch zusätzliche Gelder mehr Kapazitäten zu schaffen und nicht an der Hochschule. Ist irgendwie ziemlich *******...


Muss ich dir vollkommen recht geben....Ich finde die Politik sollte endlich mal auf die steigenden Zahlen an Studienanfänger angemessen reagieren. Es ist ja nicht so dass sie unschuldig an den Doppeljahrgängen wären....Dann müssen sie auch dementsprechende Maßnahmen einleiten und in allen Bereichen die Studienplatzkapazitäten erhöhen. Und wenn die Leute mit z.b 22 Wartesemestern klagen, weil sie nicht genommen werden sowieso. Für diese Situation kann weder die ZVS noch die Unis etwas, das is alleine Sache der Politik.

DeKl
25.09.2009, 05:47
Diese Diskussion wurde ja schon zig mal hier geführt.

Ist es nicht vielleicht eher so, daß man dafür sorgen sollte, daß die Leute, die ausgebildet wurden auch hier arbeiten wollen, anstatt immer mehr Kohle in die Ausbildung von immer mehr Leuten zu stecken, welche dann abwandern?
Und ja, die Leute, die ein schlechteres Abitur haben, müssen dann einfach länger warten. Da spricht ja auch nichts dagegen. Alle wollen leistungsbezogen bezahlt werden, da ist es nicht verwunderlich, daß auch Studienplätze nach Leistung vergeben werden.
Für den einzelnen (in diesem Falle Euch), ist das natürlich schade, aber für ein Kollektiv ist das die logische Lösung.
Da den meisten Leuten diese Wahrheit unangenehm ist, freue ich mich auf die Hundertundvierunddreißigste Auflage von "Wer ist der bessere Mediziner? Wartezeitler oder Abibestenquotenstudent?" ...

Ehemaliger User 05022011
25.09.2009, 08:32
Diese Diskussion wurde ja schon zig mal hier geführt.


bin ja nun auch schon länger hier, aber diese Diskussion wurde nicht schon zig mal geführt ( außerdem finde ich es immer nett, wenn die die schon länger im Forum sind, den anderen immer sagen "haben wir schon diskutiert, könnt ihr euch durchlesen, aber belästigt uns nicht mit eurer Meinung, denn wir haben kein Interesse mehr an diesem Thema" -ist doch einfach keine Art, solltest du leibe dekl, weil du gern solche Hinweise gibst und auf Suchfunktionen hier im Forum verweist mal bedenken).
Fallenangel beschwert sich nicht über die Begrenzung der Studienplätze, sondern mahnt die Reaktion der Politik auf die kommende Studienplatzknappheit in Folge der Doppeljahrgänge an und da hat sie völlig recht - es ist vollmundig bei der Einführung von G8 versprochen wurden, dass man natürlich dafür Sorge tragen wird, dass die Abgänger dieser Jahre auch Studienplätze erhalten, spricht, dass man Mittel zur Verfügung stellt, dass die Hochschulen auf den Ansturm angemessen reagieren können - mir ist keine Uni und kein Studienfach bekannt, bei dem dies inzwischen erfolgt wäre



Alle wollen leistungsbezogen bezahlt werden....

bist du dir da sicher ? stell dir vor, du hast 35 Jahre in einer Klinik gearbeitet als erfolgreiche Ärztin, hast ev. neben deinem Vollzeitjob noch zwei Kinder zusammen mit deinem lieben Mann groß gezogen und bist sagen wir mal als knapp 60 Jährige, die aber nach 7 jahre arbeiten muss, bis du in rente gehen darfst, also etwas ausgepowert -kannst also nicht mehr die gleiche Leistung bringen, wie als jünge dynamische Ärztin

was ich sagen will: man übernimt schnell die Schlagworte unserer heutigen Zeit und unterstellt deren Richtigkeit, weil es ja erst mal gut klingt, aber dem Gido ( ich glaube der propagiert die leitungsgerechte Bezahlung wohl am wehementesten) sollte man nicht so einfach auf den Leim gehen

Autolyse
25.09.2009, 09:02
Ich bezweifele ja mal stark, dass DeKi je als Ärztin arbeiten wird. Aber davon abgesehen hat auch die Geschichte gezeigt, dass sich Produktivitätssteigerungen in erster Linie aus Anreizen ergeben. Wäre "Gleichmacherei" in ähnlichem Maße oder noch stärker erfolgreich, dann würde nicht am Hindukusch verteidigt, sondern in Westberlin.

Ehemaliger User 05022011
25.09.2009, 09:20
Wou, du versuchst gleich mal den ganz große Wurf oder wie soll ich das verstehen ? Was hat der Hindukusch mit leistungsgerechter Bezahlung zu tun ? Und was daran ist Gleichmacherrei, wenn man auch die Belange älterer Arbeitnehmer berücksichtigt haben will ? Denk auch mal daran, dass auch du nicht immer jung und dynamisch sei wirst, bevor du pauschal von Gleichmacherrei sprichst, wo es um solche nicht geht.

P.S.: hab ich dich richtig verstanden "Amina = männlich" ?