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ju-wei
16.12.2009, 21:50
Wie rechne ich bei einem kirchlichen Träger mein Gehalt?

Soll nach "Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes" (AVR) gehen.

Gerade Examen gemacht, Weiterbildungsassi, Berufsanfänger z.B. ab 01.01.2010.
In welche "Vergütungsgruppe" und "Vergütungsstufe" komme ich denn damit?

Da gibt's doch sicher Tabellen und Online-Rechner, oder?

HorstHützel
16.12.2009, 22:14
Gibt es, aber krieg' keinen Schreck;-)

http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr.htm

HH

HorstHützel
16.12.2009, 22:21
Gehaltsrechner:
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/caritas/anlage-3?id=caritas-3-2009

Anlage 2, Vergütungsgruppe 2, Stufe 1

Macht ohne Kinderzulagen o.Ä.:

3106,22 EUR / Monat

Bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation würde ich auf jeden Fall etwas handeln, z.B. sich in Stufe 2 eingruppieren lassen, wenn keine aussertarifliche
Zulage gezahlt wird.

HH

Espressa
16.12.2009, 22:24
Wird die Einstufung nach Jahren bei der Klinik oder nach Weiterbildungsjahr gemacht?
Also wenn man im zweiten WBJ wechselt, gilt man dann als neu und im ersten Jahr bei der Klinik, oder zählt es nach dem Fortschritt der eigenen Weiterbildungsjahre?

ju-wei
17.12.2009, 08:10
Gehaltsrechner: http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/caritas/anlage-3?id=caritas-3-2009 (http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/caritas/anlage-3?id=caritas-3-2009)
Anlage 2, Vergütungsgruppe 2, Stufe 1
[...]
Bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation würde ich auf jeden Fall etwas handeln, z.B. sich in Stufe 2 eingruppieren lassen, wenn keine aussertarifliche Zulage gezahlt wird.

Danke schonmal.

In der Stellenausschreibung steht, dass nach Betriebsvereinbarung übertarifliche Vergütungsbestandteile gezahlt werden.

Ich will jetzt noch nicht bei der Personalabteilung fragen, deswegen meine Frage hier: Welche "Bestandteile" könnten denn gemeint sein?

haemo
17.12.2009, 12:53
Oh, da würd ich aber doch bei der Personalabteilung nachfragen. Die tarifliche Bezahlung ist ja grottig, wenn ich mir miene 3662,66 angucke, die ich ab 1.1. krieg. Das sollte auch dem Arbeitgeber bewusst sein und gerade bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation sollten die es wohl keinem Bewerber übel nehmen, dass er sich auch für die Finanzen interessiert.

habichnicht
17.12.2009, 17:25
Die tarifliche Bezahlung ist ja grottig, wenn ich mir miene 3662,66 angucke, die ich ab 1.1. krieg. Du kannst die Grundgehälter verschiedener Tarife nicht so einfach vergleichen. Meines Wissens gibt es nach dem AVR ein 13. Monatsgehalt und die reguläre Wochenarbeitszeit ist meines Wissens auch kürzer sein als bei anderen Tarifen. Und dann kann es eben - wie ju-wei schon gesagt hat - noch andere Zulagen geben.

Ich will jetzt noch nicht bei der Personalabteilung fragen,

Was spricht denn dagegen, dort mal nachzufragen? Ich würde das auf jeden Fall machen und mir eine genaue Aufstellung aller Gehaltsbestandteile geben bzw. nennen lassen.

John Silver
17.12.2009, 18:59
Die absoluten Zahlen sollte man nicht vergleichen, das stimmt. Trotzdem ist die Bezahlung nach AVR nicht konkurrenzfähig; ich habe mal diesen Tarif mit dem kommunalen Tarif verglichen, alles auf einen gemeinsamen Nenner umgerechnet und dabei allein beim Grundgehalt einen Unterschied von rund 6000 € pro Jahr festgestellt. Dabei ist auch die Bezahlung der Dienste und Überstunden z.T. deutlich schlechter als in den MB-Tarifen, was letztlich zu einem Unteschied von 10.000 € pro Jahr und sogar mehr führen kann. Deshalb kann ich nur empfehlen, bei der Personalabteilung ganz genau nachzufragen, welche Zulagen und unter welchen Bedingungen gezahlt werden, und zwar bevor der Arbeitsvertrag unterschrieben wird.

P.S.: Die Gehälter bei kirchlichen Arbeitgebern werden von einer Kommission festgelegt, die paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt ist. Insbesondere die Arbeitnehmervertreter, die hauptsächlich aus nichtärztlichen Berufsgruppen kommen, verhindern in vielen Kliniken das Anheber der Ärztegehälter, und auch das Zahlen irgendwelcher übertariflicher Zulagen. So werben viele Kliniken mit solchen Zulagen, auf genaue Nachfrage heißt es allerdings oft, die Sache sei "so gut wie sicher", aber eben nicht in trockenen Tüchern - und da kann man eine ziemliche Enttäuschung erleben.

Sabbel
19.12.2009, 15:07
Also wenn es nach AVR an einem christlichen Haus noch außertarifliche Zulagen gibt, die sich zB an den Tarifen an kommunalen Häusern orientieren bzw diese Differenz ausgleichen, dann steht das auch genau so im Vertrag...
dass diese zusätzlich gezahlt werden.

Espressa
24.12.2009, 18:20
.Marry Christmas

heirate doch wen du willst, aber den anderen sollte das doch selbst ueberlassen werden, find ich.

Sabbel
24.12.2009, 23:42
Married Christmas, ug-gone... 1 2 3... ;-)

Strodti
25.12.2009, 00:14
Das war ein Bot, der ist nun weg :-)

trina1081
25.12.2009, 08:55
Nochmal zum Thema zurück:

Ich werde auch nach AVR-Caritas bezahlt und wir bekommen vom Haus eine aussertarifliche Zulage als Angleichung an den TV-Ä von 450€/Monat. Zusätzlich bekommen wir Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie eine Überstundenpauschale von 200€/Monat.

Ich würd einfach mal in der Personalabteilung nachfragen.

John Silver
25.12.2009, 21:25
Eine Zulage von 450 € reicht aber nur bei einem Anfängergehalt zum Ausgleich, mit fortschreitender Weiterbildung wird der Unterschied wieder größer. Man sollte das Jahresgehalt berechnen, bereinigt nach Wochenstunden, dann weiß man wirklich, wieviel man bekommt, und kann vergleichen.

Espressa
25.12.2009, 21:32
...und letzten Endes muss ich sagen: auf das Geld kommts dann auch nicht so an. Da nehm ich lieber den Job bei dem ich weniger verdiene, und hab dafür den Aufgabenbereich und die Belastung die mir passt.

Ich werde aktuell absolut untertariflich bezahlt (so wie manche hier schreiben würden die ordentlich die Augen verdrehen bei der Summe) - aber hey; hab jedes WE frei, nie Dienste, in der Arbeit auch locker - da beklag ich mich doch nicht.
Würde auch weiterhin die Wahl eines Arbeitsplatzes von anderen Faktoren abhängig machen, und nicht davon ob ich ja genau das verdiene was maximal gezahlt wird.

trina1081
26.12.2009, 10:22
Eine Zulage von 450 € reicht aber nur bei einem Anfängergehalt zum Ausgleich, mit fortschreitender Weiterbildung wird der Unterschied wieder größer. Man sollte das Jahresgehalt berechnen, bereinigt nach Wochenstunden, dann weiß man wirklich, wieviel man bekommt, und kann vergleichen.

Bei uns bekommt jeder individuell die Zulage, je nachdem was er beim TV-Ä bekommen würde wird das halt angepasst. Unsere Verwaltung hat halt unser Jahresbrutto plus Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusammengerechnet und auf die wöchentliche Arbeitszeit (die bei uns ja geringer ist) ausgerechnet. Und das gleiche mit dem Gehalt vom TV-Ä und je nach Differenz bekommen wir halt die Zulage.
Find ich schlecht, müssten sie ja nicht machen

Reallyburger
26.12.2009, 10:58
Wie berechnet man das Gehalt denn nun richtig? Also ich habe eine Wochenarbeitszeit von 40 h. mache 6 Dienste, davon 2 am Wochenende. Vertrag ist AVR Caritas Stufe 2. Breitschaftsdienststufe ist D.

Wie berechnet man denn jetzt das Einkommen? Ich habe mich mal durch die AVR Richtlinien gekämpft aber das hat mir auch nicht besonders weitergeholfen.

Kann mir einer helfen?

Liebe Grüße

DB

Sabbel
26.12.2009, 17:58
Dein Lohnzettel müsste dir ja dein Gehalt sagen und du kannst immer nur der GRUNDgehalt vergleichen, als Jahresbrutto, denn wieviele Dienste man hat, ist ja unterschiedlich und v.a. zusätzliche Arbeitszeit. Du kannst in der jeweiligen Personalabteilung fragen, wie Dienste vergütet werden oder ist das auch in den TV-Ä festgelegt? (Für die, die danach zahlen)
Ansonsten würde ich der Einfachheithalber mal bei den Grundgehältern bleiben. Im Übrigen muss ich sagen, Gehälter vergleichen macht ohnedies nur bedingt Sinn, denn das, was vergessen wird ist, dass die Lebenserhaltungskosten in Köln und am Lande in Brandenburg nicht ident sind. Ich hab mal Nauen b. Berlin und Köln vergleichsweise gerechnet, und festgestellt, dass alleine bei der Miete (40m2 suggestiv gerechnet) in Köln 3000€ pro Jahr mehr hinlegt.
So gesehen, ist nicht nur das Gehalt relativ, sondern auch die Lebenserhaltungskosten. Und dass die Arbeit im Team halbwegs passt, ist ohnedies die conditio sine qua non.

haemo
26.12.2009, 23:36
Tja, leider sind die Dienste auch nicht in jedem Fall zusätzliche Arbeitszeit ...
In meinem KH kommt man später zum Dienst, geht am nächsten Tag früher und macht im Endeffekt keine 2 Überstunden dadurch. Man hat halt nur die ganze Nacht gearbeitet, so für fast lau :-( Naja, unter der Woche ... am WE lohnt es sich mehr.
Also sollte man auch das noch vergleichen, wie viel man durch die Dienste zusätzlich reinholen kann.

John Silver
27.12.2009, 02:16
Lebenserhaltungskosten dürften eher so bei 3000 € pro Tag liegen, mit Beatmungsmaschine und so. Lebenshaltungskosten dagegen sind tatsächlich je nach Region unterschiedlich, allerdings ist es m.E. kein sonderlich gutes Argument für ein Gehalt, welches nicht konkurrenzfähig ist. Wieviel Geld man bekommt, ist eine Sache, wieviel man wofür ausgibt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Wenn man sich dafür entscheidet, in einer weniger attraktiven Gegend zu wohnen, dann sollte man dafür wenigstens mehr Geld in der Tasche haben. Wenn man aber in tiefstem Brandenburg wohnt, und nicht in Köln, und dann nicht mal mehr Geld zur Verfügung hat, weil man fürs Arbeiten in einer unattraktiven Gegend zur Belohnung wesentlich schlechter bezahlt wird, dann wird man verarscht und ist selbst daran schuld.