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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wechsel von Humanmedizin in Zahnmedizin - schriftliches Physikum nicht bestanden



medi_bg
13.09.2012, 09:57
Hallo liebe Medizinstudenten,

Leider habe ich den dritten Versuch des Physikums in der Humanmedizin entgültig nicht bestanden. Das mündlich habe ich aber in der Tasche. Könnt ihr mir sagen, ob es möglich ist von Humanmedizin auf Zahnmedizin umzusteigen bzw. an welchen Voraussetzungen es geknüpft ist?

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße

Gast09012019
16.09.2012, 13:24
Prinzipiell ist es möglich, so wie ich das in Erinnerung habe gibts da zwei Möglichkeiten:

1) Anrechnung deiner Scheine für ZM und eine sogenannte Direktbewerbung als Quereinsteiger fürs höhere Semester

2) Bewerbung über hochschulstart.de über deine Abiturnote für Zahnmedizin, dann musst du aber wieder im 1. Semester starten weil es soweit ich informiert bin keine Hochstufung mehr gibt.

Zumindest musst du die NWVP ("Vorphysikum") und die zahnmedizinischen Fächer nachholen (TPK, Phantom 1 & 2)

epeline
16.09.2012, 19:40
hochstufung macht dann die uni selbst, wenn du einen platz über hss bekommen hast.
das kann aber auch ewig dauern oder im nichts verlaufen...das handhaben die unis doch sehr unterschiedlich!

DrHonigtau
27.09.2012, 14:48
Prinzipiell ist es möglich, so wie ich das in Erinnerung habe gibts da zwei Möglichkeiten:

1) Anrechnung deiner Scheine für ZM und eine sogenannte Direktbewerbung als Quereinsteiger fürs höhere Semester

2) Bewerbung über hochschulstart.de über deine Abiturnote für Zahnmedizin, dann musst du aber wieder im 1. Semester starten weil es soweit ich informiert bin keine Hochstufung mehr gibt.

Zumindest musst du die NWVP ("Vorphysikum") und die zahnmedizinischen Fächer nachholen (TPK, Phantom 1 & 2)

Das "Vorphysikum" muss man glaube ich nicht wiederholen, wenn man das mündliche Physikum der Humanmedizin bestanden hat. Damit hast du deine Fähigkeiten ja schon "bewiesen". Ich glaube es müssen nur die zahnmedizinischen Fächer abgeleistet werden. Im zahnmedizinischen mündlichen gibts ja noch "Zahnirgendwaskunde" oder? Das müsste man evtl noch in einer mündlichen Prüfungssituation nachholen.
Müsste aber ja in der Prüfungsordnung der jeweiligen Uni stehen....das is ja wahrscheinlich alles wieder von Uni und Bundesland verschieden.


EDIT: Kann natürlich auch sein, dass es zentral durch die AO festgelegt ist! :D

DrHonigtau
27.09.2012, 14:58
Entschuldigung für den Doppelpost. Ich hätte vorher mal nachdenken sollen und das alles in einen Post verpacken sollen! :D

Habe was gefunden zahnärztliche AO Sonderbestimmung §61

"(2) Studierende der Medizin, die die ärztliche Vorprüfung oder den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem mindestens zweijährigen Medizinstudium nach der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 (BGBl. I S. 2405) vollständig bestanden haben, können zur zahnärztlichen Vorprüfung zugelassen werden, wenn sie nachweisen, daß sie

a) zwei Vorlesungen über Werkstoffkunde gehört und

b) regelmäßig und mit Erfolg

an einem Kursus der technischen Propädeutik, an einem Phantomkursus der Zahnersatzkunde und während der vorlesungsfreien Monate an

einem weiteren Phantomkursus der Zahnersatzkunde

teilgenommen haben.

(3) Studierende der Medizin, die die Nachweise nach Absatz 2 erbracht haben, werden in der zahnärztlichen Vorprüfung nur in dem Fach Zahnersatzkunde (§ 28 Abs. 1 IV) geprüft. Die Prüfung muß einschließlich einer etwaigen Wiederholungsprüfung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Beginn beendet sein. Andernfalls gilt sie endgültig als nicht bestanden. Die Frist kann bei länger dauernder Krankheit oder bei Verhinderung aus anderen zwingenden Gründen verlängert werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn das Urteil mindestens "befriedigend" lautet. "


Denke das ist das was du wissen wolltest?