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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bereitschaftsdienst und krank?



fritzline
15.10.2014, 08:18
Hallo,

bin gerade krank geschrieben und froh, dass meine Kollegen es gut kompensieren können. Nun frage ich mich, was eigentlich wäre, wenn ich mal an einem Sonntagsdienst z.B. krank geschrieben wäre. Bekomme ich dann die Stunden angerechnet, wie ich sie normalerweise auch angerechnet bekäme? Bekäme ich die reitschaftsdienstpauschale ausbezahlt? Würde mich interessieren, falls sich jemand auskennt. Nicht, dass ich das davon abhängig machen würde, aber es ist ja im Zweifel interessant, so was zu wissen, falls der Fall mal eintritt.

Danke

Fritzi

WackenDoc
15.10.2014, 08:34
Nein- wenn man an solchen Tagen krank ist, hat man einfach Pech.

Muriel
15.10.2014, 08:41
Nee, hat man nicht:

Wenn ein Arbeitnehmer an einem Sonntag oder einem Feiertag hätte arbeiten müssen, wegen Krankheit aber ausfällt, dann muss die Lohnfortzahlung einen vereinbarten (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag) Sonntags- bzw. Feiertagszuschlag enthalten.
Quelle:http://www.lohn-info.de/lohnfortzahlung.html

Rico
15.10.2014, 09:41
Ich glaube, es kommt darauf an, was das für ein Dienst ist.
Bei einem Anwesenheitsdienst wie z.B. Dreischicht ist es klar, da kriegt man die Lohnfortzahlung incl. aller Zuschläge.
Schwieriger ist es bei einem Dienst, bei dem keine reguläre Arbeitszeit erbracht wird, sondern Überstunden zusätzlich zur regulären Arbeitszeit, z.B. ein Nachtdienst im Anschluss an einen regulären Tagdienst, denn denn dann wird ja kein Lohn weiter gezahlt, sondern eine extra Arbeit vergütet - aber nicht erbrachte Überstunden zahlt der AG AFAIK auch nicht.
Oder bei einem Rufdienst, da kann man ja gar nicht wissen, wieviele Einsätze mit welchen Zeiten man gehabt hätte...

Muriel
15.10.2014, 11:46
Da las ich eben etwas zu, weiß aber nicht mehr, in welcher Quelle. Sinngemäß (sofern richtig verstanden) stand dort, dass erwartete Überstunden im Sinne von "ich bleibe ja jeden Tag zwei Stunden länger" selbstverständlich nicht vergütet werden, aber im Vorfeld angeordnete wie eben Dienste, da sie ja so geplant waren, schon.

fritzline
12.01.2015, 09:55
Liebe Muri, vielen Dank für den Link!

Muriel
12.01.2015, 13:08
Nach drei Monaten musste ich doch erst mal schauen, worauf sich dein Dank jetzt bezieht :-))

klingelpütz
13.01.2015, 18:46
Kann das auch so bestätigen. Ich wurde ja quasi im Dienst an Weihnachten krank und fiel dann nach wenigen Stunden komplett aus. Der Dienst wurde zumindest in der Zeiterfassung korrekt abgebildet, so dass die Auszahlung dann eigentlich auch so erfolgen sollte. Aber das sehe ich ja erst Ende Februar.