Sobald Du die Jahresarbeitsentgeltgrenze absehbar unterschreitest tritt unmittelbar die Versicherungspflicht ein.
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Sobald Du die Jahresarbeitsentgeltgrenze absehbar unterschreitest tritt unmittelbar die Versicherungspflicht ein.
Wann kann ich mich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen?
Als Privatversicherter können Sie sich nach § 8 SGB V in bestimmten Situationen von der Versicherungspflicht befreien lassen:
Die Versicherungspflichtgrenze wird angehoben und übersteigt nur deshalb Ihr Gehalt.
Sie erhalten Arbeitslosen- oder Unterhaltsgeld und waren in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich krankenversichert.
Sie arbeiten im Rahmen der Elternzeit höchstens 30 Stunden wöchentlich (§ 2 Bundeserziehungsgeldgesetz, § 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz).
Sie reduzieren Ihre regelmäßige Arbeitszeit während einer Pflegezeit oder Familienpflegezeit (§ 3 Pflegezeitgesetz, § 2 Familienpflegezeitgesetz).
Sie reduzieren Ihre Arbeitszeit auf maximal die Hälfte der Arbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebes und sind seit mindestens 5 Jahren aufgrund Ihres Einkommens versicherungsfrei. Das gilt auch, wenn Sie für die Teilzeitbeschäftigung den Arbeitgeber wechseln.
Wenn man lange dabei war, kann man bleiben.
https://www.pkv.de/themen/krankenver...ck-in-die-gkv/