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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    In NRW dagegen ist ein vorläufiger Totenschein nicht vorgesehen.

    Vorgehen daher: Entweder an den KV-Dienst oder Hausarzt verweisen oder aber Todesbescheinigung selbst komplett ausfüllen.
    Wenn möglich mit Rücksprache mit behandelnden Ärzten.
    Bei ungeklärter oder nichtnatürlicher Todesursache Polizei verständigen und Leichenschau abbrecchen, sobald sichere Todeszeichen festgestellt wurden.

    Ich belasse in diesen Fällen den RTW solange vor Ort, bis die Polizei da ist, und gehe selbst in den Status 1 (also "verfügbar"), da die Dokumentation oder auch das Warten auf die Polizei nach abgeschlossener Dokumentation nicht verhindern darf, dass der Notarzt einem Lebenden zu Hilfe kommt. Das NEF ist hier das höherwertige Rettungsmittel und muss daher eher verfügbar sein. Meist klappt es mit dem Dokumentieren, wenn nicht, komme ich entweder später wieder (wenn das ganze im primären Einsatzgebiet liegt) oder gebe doch an den Hausarzt/KV-Dienst ab (wenn ich mich ausserhalb meines Gebietes bewegen muss).



  2. #17
    Administrator Avatar von Brutus
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    Hmm. Vorläufiger Totenschein vielleicht nicht, aber ich bin eben auch nicht verpflichtet, Leichenschau und Totenschein zu machen.
    Was ich machen muss, ist die Dokumentation des Todes. Dazu reicht aber eigentlich ein DIVI-Protokoll mit Daten des Toten, im Freifeld die Dokumentation des Todes und Unterschrift.
    Um den Rest muss sich dann Polizei / Angehörige kümmern.
    Wobei ich i.d.R. den Driss mache, weil es schneller geht, als wenn ich hinter Arzt / Polizei etc. hertelefoniere. Zudem kommen Rückfragen seitens der Kripo eher mal mitten in der Nacht, weil sie da Zeit haben, ich aber lieber schlafen will.
    I'm a very stable genius!



  3. #18
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Was übrigens immer mal wieder zu Missverständnissen führt: UNS interessiert natürlich oder nicht-natrlich. Die POLIZEI interessiert "Fremdverschulden/Straftat oder nicht". Und in der Kommunikation ist es extrem hilfreich darzulegen, warum man denkt, dass es kein natürlicher ist. Ist halt ein Unterschied ob es "zu jung und kein erkennbarer Grund zu sterben" oder "da steckt nen Messer im Rücken" ist.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #19
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    @Brutus: Ich mache das eigentlich fast immer. Ich bin vor Ort. Wenn ich den HA nicht erreiche, muss nicht extra der KV-Dienst raus. Wenn ich den HA erreiche, dann in der Regel in seiner Praxis, wenn er Patienten hat. Ja, er wäre verpflichtet, direkt zu kommen, aber praktikabel ist anders. Ich melde mich einsatzbereit und dokumentiere (inkl. Totenschein), damit ist am meisten geholfen.

    @WackenDoc: Ergänzung: Natürlich vs. ungeklärt/nicht-natürlich. Auch wenn der 90jährige im Pflegebett liegt und mir klar ist, das er vermutlich natürlich gestorben ist - erreiche ich niemanden und gibt es vor Ort keine medizinische Dokumentation, dann muss ich halt "unklar" schreiben. Ist vermutlich meist Arbeitsbeschaffung, aber der Gesetzgeber hat es eben so vorgesehen. Ist dann halt so. Die Fragestellung nach Fremdverschulden ist dann Sache von Polizei/Staatsanwaltschaft, was allerdings erfahungsgemäß durchaus kollegial abläuft.



  5. #20
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Also für die, die es noch nicht soo oft gemacht haben:
    "Natürlich" nur ankreuzen, wenn man sich ganz sicher ist und man eine Leichenschau so gemacht hat, wie man es machen soll. Im Zweifel "ungeklärt" ankreuzen.
    Immer an die Anamnese denken- die Ursache für "nicht natürlich" kann weit in der Vergangenheit liegen und nicht offensichtlich sein. Typischer Fall ist Sturz- Bettlägrigkeit- Pneumonie oder auch Lungenembolie.
    Suizide sind IMMER nicht-natürlich.

    Der Unterschied zwischen ungeklärt und nicht natürlich (häufige Fehlerquelle): Nicht natürlich ist nur wenn ich sicher weiss, warum es unnatürlich ist (Messer steckt im Rücken, Suizid, Verkehrs- und Arbeitsunfälle).
    Ungeklärt ist wenn du nicht sicher sagen kannst, ob es natürlich oder nicht natürlich war: Multimorbider Patient liegt vor seinem Sofa und hat ne KoPlaWu- er kann an seiner Grunderkrankung gestorben und dann runter gefallen sein. Er kann aber auch gestürzt und dadurch zu Tode gekommen sein. Oder auch keine nachvollziehbare Todesursache (junges Alter, keine Vorerkrankungen).
    In der Regel muss man das in 1-2 Stichworten begründen.
    Auch (mögliche) Komplikationen einer Therapie sind je nach dem ungeklärt oder nicht natürlich.

    Seid kollegial zur Polizei, wartet wenn es möglich ist. Die TOG braucht manchmal lange bis sie kommt (lange Anfahrt, andere Fälle). Wenn ihr nicht gerade völlig außerhalb eures Kerngebietes seid, dann macht es Sinn zu warten, auch wenn es nervt. Und halt nix anfassen, nicht rumlaufen. T-Schein schon fertig machen, falls ihr weg müsst. Kontaktdaten hinterlassen.
    This above all: to thine own self be true,
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    Hamlet, Act I, Scene 3



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