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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    08.04.2013
    Ort
    Freiburg
    Beiträge
    45
    Hallo zusammen,
    ich werde nach dem Studium eine Stelle in der Schwiez antreten. Habe auch vorher schonmal zwei Jahre da gewohnt und AHV einbezahlt als Student. Nun werde ich allerdings, da Medizin mein Zweitstudium war, mit Anfang 30 wirklich ins Berufsleben einsteigen. Soviel zu mir.
    Nun meine Fragen: wie wird die Nachzahlung der AHV für Ausländer gehandhabt, die irgendwann in Ihren Leben in die Schweiz kommen ? Fünf Jahre Rückzahlung beziehen sich meines Wissen auf die Zeit, die man hier auch gemeldet war.
    Wie wirken sich die Jahre aus, die man einfach nicht hier war vorher ?
    Beziehen sich die 44 Beitragsjahre einfach auf den Mindestsatz, der dann mit einem Arzt-Gehalt ganz gut ausgeglichen werden kann, wenn man z.Bsp. nur 35 Jahre arbeitet ? Oder muss ich mit erheblichen Abstrichen bei der AHV rechnen, wenn ich diese auch später beziehen möchte hier ?

    Vielen Dank an alle, die sich evtl. auch schon damit auseinander setzen mussten und mir weiterhelfen könnten !



  2. #2
    Platin Mitglied
    Registriert seit
    04.07.2012
    Ort
    CH
    Beiträge
    510
    Beitragslücken beziehen sich auf die Jahre, in denen nichts einbezahlt worden ist, d.h. nur weil du später mehr Geld verdienst & einzahlst hebt sich das nicht auf.
    Ich denke, am einfachsten ist es, wenn du bei der AHV eine Auflistung deiner Beiträge einforderst, dann siehst du, wo Beiträge bestehen, und was du allenfalls noch nachzahlen könntest, die können dich dann auch über das korrekte Procedere informieren.



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