teaser bild
Ergebnis 1 bis 4 von 4
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    21.08.2012
    Beiträge
    22

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich hatte heute ein Schreiben von meinem Versorgungswerk in der Hand, dass ich mit meiner Zahlung im Rückstand sei. Ich habe zum 1.5. eine neue Stelle angetreten und vergessen, das dem Versorgungswerk mitzuteilen. Soweit ich weiss, gilt die 3-Monatsfrist. Wie gehe ich nun am besten vor? Besteht die Möglichkeit, dass die gezahlten Beiträge von der DRV an mein Versorgungswerk zurück überwiesen werden? Oder muss ich jetzt doppelt zahlen? Bin aus Google nicht schlau geworden.

    Danke schonmal.



  2. #2
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
    Registriert seit
    04.04.2002
    Semester:
    OA
    Beiträge
    10.912
    Du hast mit den drei Monaten recht. Dein AG wird das an die DRV abgeführt haben. Stell den Befreiungsantrag, kurze Mitteilung ans Versorgungswerk (damit das Mahnverfahren gestoppt wird), letztlich wird nach erfolgter Befreiung dein AG die gezahlten Beiträge von der DRV an das Versorgungswerk übergeleitet.
    Nein, du musst nix zahlen. Das wäre erst passiert, wenn du >3 Monate vergeigt hättest +-



  3. #3
    Administrator Avatar von Brutus
    Registriert seit
    17.01.2011
    Ort
    Bochum
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    10.148
    Und vergiß nicht, dem VW zu danken, dass sie so schnell reagiert haben. Diese "Mahnung" kann auch mal etwas dauern. Und dann freut sich die DRV, der Du dann nämlich zusätzlich Beiträge abgeführt hast.
    Deswegen jetzt schnell handeln...
    I'm a very stable genius!



  4. #4
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    21.08.2012
    Beiträge
    22
    Vielen Dank für eure Antworten! Habe das Problem mittlerweile Lösen können.



MEDI-LEARN bei Facebook