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Als zukünftiger Facharzt (Radiologie, Praxis im KH) soll mir die Anstellung auf einem KV Sitz angeboten werden.
Es gab bisher darüber noch keine detaillierten Gespräche, aber:
1. Welche Pflichten gehen damit (neben der Befundung entsprechender nicht-stationärer Untersuchungen) einher?
2. Welche vertraglichen Vorteile dürfen sich - auch im Vergleich zu einem KV Sitz Inhaber- daraus ergeben? Verhandlungssache?
Antworten zu Punkt 2 gerne auch per PN
Geändert von FM4 (19.07.2018 um 00:16 Uhr)
"Für Sie wird es eng in der Röhre, Sie sind ja ziemlich breit!"
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Im Grunde hat man als Angestellter in einer Praxis die gleichen Rechte und Pflichten wie im Krankenhaus. Es gibt nur keine Tarifveträge, so dass man seinen Vertrag selbst aushandelt. Dafür empfehle ich, einen Anwalt heranzuziehen. Beim Gehalt empfehle ich, kräftig aufzuschlagen, 30% im Vergleich zum letzten Jahresgehalt sind locker drin.