Ja, ich schon wieder. Auf genau diese Antwort habe ich gewartet....Neben meinen "Thesen"- die persönliche Einschätzung bzgl. der Öffentlichkeitswirkung war eindeutig als solche gekennzeichnet und beruht auf Erfahrungen mit dem KV-Regresswesen, bleiben wir einfach bei den Fakten (google hilft auch).
Die KVBW schreibt z.B. klipp und klar folgendes:
"Gemäß der Förderrichtlinie der KVBW muss sich der Weiterbildungsassistent gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KV BW) schriftlich verpflichten, die ihm auf Darlehensbasis gewährten Förderbeträge zurückzuzahlen, wenn er der KV BW nicht innerhalb von fünf Jahren nach Beginn der erstmaligen Förderung den Abschluss der Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin durch Vorlage der Facharzturkunde nachweist.
Im stationären Bereich muss keine Rückzahlungsverpflichtung unterschrieben werden"
Andere KVen schreiben ähnliches. Bitte die passende raussuchen. Das AZ zum erwähnten Urteil ist übrigens Az.: 4 K 4753/97 und es wurde sogar im allseits beliebten Ärzteblatt erwähnt:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/16...lgemeinmedizin
Das einzig bemerkenswerte ist, daß die Problematik nicht neu ist. Gegenfrage: gibt es irgendwo Belege für die doch recht steile These, daß diese Gelder vom Weiterbilder zurückgezahlt werden müssen und nicht vom Weiterzubildenden, den man ja letztendlich verpflichten will? Daß die KV die Gelder über den Weiterbilder anweist, ist ein buchhalterischer Kniff und dient letztendlich dazu, zu vermeiden, daß die KVen als regulärer Arbeitgeber dastehen, was wiederum ein ganzen Wust an sozialrechtlichen Verpflichtungen nach sich ziehen würde, die man um jeden Preis vermeiden will. Schade, daß hier regelmäßig mit einem Mischmasch aus Uninformiertheit und Stockholm-Syndrom selbst banalste, für jeden frei nachlesbare Sachverhalte infrage gestellt werden
Daß man einem bestimmten Tätigkeitsfeld, das mittlerweile (ob zu recht oder zu unrecht, ist eine andere Diskussion) zumindest in Deutschland derart unattraktiv erscheint, daß es finanziell von Dritten zwangssubventioniert werden muß (und das auch nur für einen bestimmten Zeitraum) ,kritisch gegenüberstehen sollte, dafür gibt es, fürchte ich, keine Belege, sondern nur den gesunden Verstand.