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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Es gilt, pacta sunt servanda. Im Vertrag steht ja wohl drin, wer Vertragspartner der KV ist und zu welchen Konditionen.
    Bei mindestens einer KV ist auf der FAQ-Seite explizit dazu vermerkt, daß das Fördergeld vom WBA (!) zurückgefordert wird, wenn man nicht mit dem geforderten FA abschließt und im entsprechenden Zeitraum dann tätig ist. Warum sollte man es auch vom AG zurückfordern, der hat doch null Einfluß auf die Entscheidung des WBA. Es gibt auch ein Urteil, nachdem es rechtens war, von einer WBA, die statt FA Allgemeinmedizin mit FA Innere abschließt, den gesamten Förderungsbeitrag zurückzuverlangen.
    Daß man generell davon wenig hört, liegt m.E. daran, daß in den dann unvermeidlichen Prozessen oft verglichen wird, sprich Teilerlaß des geforderten Betrags gegen Verschwiegenheitserklärung. Mit Mindestlohn hat das nicht viel zu tun, es geht um eine Rückzahlung einer dann zu Unrecht erlangten Subvention. Was immer gleich mit impliziert, warum sollte man sich als Arzt eine Arbeit suchen, die von Staats wegen bereits suventioniert werden muß?
    Du schon wieder... kannst Du Deine Thesen denn diesmal belegen?



  2. #12
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Ja, ich schon wieder. Auf genau diese Antwort habe ich gewartet....Neben meinen "Thesen"- die persönliche Einschätzung bzgl. der Öffentlichkeitswirkung war eindeutig als solche gekennzeichnet und beruht auf Erfahrungen mit dem KV-Regresswesen, bleiben wir einfach bei den Fakten (google hilft auch).
    Die KVBW schreibt z.B. klipp und klar folgendes:
    "Gemäß der Förderrichtlinie der KVBW muss sich der Weiterbildungsassistent gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KV BW) schriftlich verpflichten, die ihm auf Darlehensbasis gewährten Förderbeträge zurückzuzahlen, wenn er der KV BW nicht innerhalb von fünf Jahren nach Beginn der erstmaligen Förderung den Abschluss der Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin durch Vorlage der Facharzturkunde nachweist.
    Im stationären Bereich muss keine Rückzahlungsverpflichtung unterschrieben werden"
    Andere KVen schreiben ähnliches. Bitte die passende raussuchen. Das AZ zum erwähnten Urteil ist übrigens Az.: 4 K 4753/97 und es wurde sogar im allseits beliebten Ärzteblatt erwähnt:
    https://www.aerzteblatt.de/archiv/16...lgemeinmedizin
    Das einzig bemerkenswerte ist, daß die Problematik nicht neu ist. Gegenfrage: gibt es irgendwo Belege für die doch recht steile These, daß diese Gelder vom Weiterbilder zurückgezahlt werden müssen und nicht vom Weiterzubildenden, den man ja letztendlich verpflichten will? Daß die KV die Gelder über den Weiterbilder anweist, ist ein buchhalterischer Kniff und dient letztendlich dazu, zu vermeiden, daß die KVen als regulärer Arbeitgeber dastehen, was wiederum ein ganzen Wust an sozialrechtlichen Verpflichtungen nach sich ziehen würde, die man um jeden Preis vermeiden will. Schade, daß hier regelmäßig mit einem Mischmasch aus Uninformiertheit und Stockholm-Syndrom selbst banalste, für jeden frei nachlesbare Sachverhalte infrage gestellt werden
    Daß man einem bestimmten Tätigkeitsfeld, das mittlerweile (ob zu recht oder zu unrecht, ist eine andere Diskussion) zumindest in Deutschland derart unattraktiv erscheint, daß es finanziell von Dritten zwangssubventioniert werden muß (und das auch nur für einen bestimmten Zeitraum) ,kritisch gegenüberstehen sollte, dafür gibt es, fürchte ich, keine Belege, sondern nur den gesunden Verstand.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  3. #13
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Genau diese Denke "das kann doch nicht sein, also wird es auch nicht so sein" und "mir doch egal, betrifft mich ja nicht" hat im übrigen dazu geführt, daß der deutsche Medizinbetrieb dort steht, wo er jetzt ist. Und wenn es zu Zeiten der AiP-Einführung Internet gegeben hätte, wäre das sicherlich auch hier von einigen Usern freudig begrüßt worden als "große Chance", wie es ja weiland Deutschlands oberster Oberarzt getan hat. Wohl der einzige Gewerkschafter der deutschen Nachkriegsgeschichte, der sich explizit für Lohndumping ausgesprochen hat.
    Meines Wissens hat kein anderes zivilisiertes Land (Nordkorea weiß ich nicht) das Modell, Landarztanwärter statt mit einem staatlichen oder sogar stattlichem Fixgehalt mit jederzeit rückforderbaren "Fördergeldern" ins Berufsleben zu schicken.
    Bei der Gelegenheit: die Vertragsstrafe für die Nichtübernahme einer zuzuteilenden vakanten Landarztpraxis in NRW wird nach dem Laumann-Modell 250.000 EUR betragen, und da geht es ausdrücklich NICHT um eine Rückforderung.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  4. #14
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Um das Ganze mal verständlich und lesbar zusammenzufassen:
    theoretisch ist die Rückforderung bei allen KVen festgeschrieben, das bezieht sich aber nur auf das Ablegen der FA-Prüfung für Allgemeinmedizin. Danach kann man machen, was man will.

    Sämtliche weiteren Schlußfolgerungen tarumos sind Geschwafel, welches wie alle populistischen Äußerungen Ockhams Rasiermesser nicht standhält.



  5. #15
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    Zitat Zitat von flotte Lotte Beitrag anzeigen
    Würdet Ihr folgendes machen / was für Einwände oder Argumente dafür oder dagegen habt Ihr hierzu:

    Quereinstieg in die Allgemeinmeidzin (als FÄ Anästhesiologie), geplante Anstellung in Hausarztpraxis, dort Vollzeitstelle auf dem Papier = volle Bezahlung bzw. Förderung durch die KV, aber dann de facto Teilzeitstelle bzw. weniger als eine 40-Stunden-Woche???
    Klingt ja erstmal gut, aber wie ist das rechtlich? Wer kontrolliert was? Wie sehr leidet meine Ausbildung darunter?

    Ich hab 1000 Fragen und würde gerne mehr schreiben, aber mir ist eben mein komplette Sermon im Datenhimmel verschwunden, so dass ich erstmal mit der brennendsten Frage versuche, einen Thread zu erstellen (mein erstes Mal ) - ich freu mich jedenfalls auf Eure Meinung und Euer Wissen dazu, dafür schonmal vielen Dank!
    Ich würde das nicht machen. Ich finde es unseriös das ganze als Vollzeit zu melden und tatsächlich das unseriös und ich würde mich fragen, ob der Weiterbilder es dann bei den anderen Sachen auch nicht so genau nimmt.
    Geändert von Ines-Lucia (22.07.2018 um 22:28 Uhr)



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