Hallo!
Da ich leider dazu im Internet nichts finden konnte: Inwiefern darf man die CDT-Bestimmung bei einem Patienten durchführen, wenn man den Verdacht auf chronischen Alkoholkonsum hat?
Sei es insbes. im Rahmen bspw. einer Lebererkrankung und eher nicht bezogen auf rechtsmedizinische Gründe.
Darf man dies ohne vorherige Absprache und/oder Einverständnis des Patienten explizit für den CDT-Wert machen?
Im klinischen Rahmen wird der Patient genau genommen ja auch nie 100%ig über die jeweilige Blutabnahme aufgeklärt, da heisst es ja meist "Es werden die Blutwerte/Entzündungswerte kontrolliert". Darf man bei klinischen Verdacht dies mitbestimmen?