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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo, kann mir jemand sagen, welcher Facharzt ein Attest darüber ausstellen darf, dass eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann? In diesem Fall ist die Person Dement und bettlägerig. Der Hausarzt weiß nicht ob er das darf. Es geht NiCHT um eine Betreuung, sondern um die Ausfertigung einer vorsorgevollmacht die als Urkunde beim Gericht vorliegt, aber erst als Ausfertigung herausgegeben wird, wenn die Person nachweislich nicht mehr selbst handeln kann.Liebe Grüße



  2. #2
    schmierig Avatar von Gesocks
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    Es gibt keine entsprechende Regelung. Wenn ein solches Attest nötig ist, dann aufgrund und entsprechend der Abmachungen mit dem Aufbewahrenden (z.B. Notar) oder gelegentlich der Bedingungen in der Vorsorgevollmacht selbst.

    Ich verstehe aber den Ablauf nicht ganz. Die Vorsorgevollmacht ist beim Gericht hinterlegt? Habe ich noch nie gehört; dafür ist ja das Vorsorgeregister eingerichtet worden.



  3. #3
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Prinzipiell kann das jeder Facharzt, auch Allgemeinmediziner. Wenn das Gericht eine spezielle Fachrichtung wünscht, dann sollen sie das sagen.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



  4. #4
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
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    Versteh die Frage auch nicht wirklich, „nachweislich“ im Kontext der Regelung der eigenen Angelegenheiten ist ja sicherlich Auslegungssache. Ob da ein 2-Zeiler-Attest ausreicht ... Aber grundsätzlich kann ja jeder Arzt, wenn er medizinisch hinter einem Sachverhalt steht und die entsprechende Begründung hat, einen Sachverhalt attestieren.
    In der Psychiatrie kann es natürlich der Facharzt, aber in Gerichtsbeschlüssen findet sich auch oft die Formulierung „Dr. x, der Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie hat“



  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von miiira Beitrag anzeigen
    Hallo, kann mir jemand sagen, welcher Facharzt ein Attest darüber ausstellen darf, dass eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann? In diesem Fall ist die Person Dement und bettlägerig. Der Hausarzt weiß nicht ob er das darf. Es geht NiCHT um eine Betreuung, sondern um die Ausfertigung einer vorsorgevollmacht die als Urkunde beim Gericht vorliegt, aber erst als Ausfertigung herausgegeben wird, wenn die Person nachweislich nicht mehr selbst handeln kann.Liebe Grüße
    Was soll "Ausfertigung einer Vorsorgevollmacht" bedeuten? Wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt, muß gar nichts mehr bescheinigt oder attestiert werden, da sie unmittelbar nach Erstellen und nach Aushändigung der Originalvollmacht an den Bevollmächtigten gültig ist. Das ist ja genau das Praktische (einerseits), aber auch das Gefährliche (andererseits).
    Bei einer Betreuungsverfügung und bei einer gerichtlich eingerichteten Betreuung setzen allerdings noch gewisse Kontrollinstanzen ein, bevor die bevollmächtigte Person im Namen des Vollmachtgebers handeln darf.



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