Zitat Zitat von miiira Beitrag anzeigen
Hallo, kann mir jemand sagen, welcher Facharzt ein Attest darüber ausstellen darf, dass eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann? In diesem Fall ist die Person Dement und bettlägerig. Der Hausarzt weiß nicht ob er das darf. Es geht NiCHT um eine Betreuung, sondern um die Ausfertigung einer vorsorgevollmacht die als Urkunde beim Gericht vorliegt, aber erst als Ausfertigung herausgegeben wird, wenn die Person nachweislich nicht mehr selbst handeln kann.Liebe Grüße
Bevor man Deine Frage irgendwie beantworten kann, müsstes Du diese etwas konkretisieren. Insgesamt ist das sonst missverständlich:
Wieso liegt die Vollmacht bei Gericht und nicht bei dem Bevollmächtigten?
Wunsch ist als die Herausgabe einer Vollmacht (an wen? den Bevollmächtigten?) durch das Gericht, wofür ein Nachweis das die Person "selbst nicht mehr handeln kann?" verlangt wird (von wem verlangt?.)

Die Frage ob jemand "selbst nicht mehr handeln kann" ist so ohnehin nicht zu beantworten. Man kann ärztlich/fachärztlich/gutachterlich durch persönliche Untersuchung lediglich einschätzen, ob jemand in "einer konkreten Angelegenheit/Frage" zur freien Willensbildung fähig ist oder nicht und dem folgend eine bindende Willenserklärung abgeben kann.

Gruß
Oli