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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo liebes Forum,
    ich habe es nun geschafft mit Ach und Krach aus meiner schrecklichen Praxis rauszukommen, für die die sich an meinen alten Thread erinnern......Gerichtsverhandlungen laufen, sowie Gespräche mit Weiterbildungsbeauftragten der ÄK etc etc. Ist alles ein sehr sehr nervenzermürbender Prozess.
    Nun geht es um mein WB Zeugnis. Sie wollen ein ausgefülles Logbuch sowie Behandlungsnachweise.
    Beim Logbuch gibt es bei meiner marginalen (50%) Stelle und ultrakurzen Anstellungszeit nicht viel (zudem hatten kaum Allgemeinmedizinische patienten). Aber wie bitte soll ich behandlungsnachweise erbringen? ich habe mir ja nun keine kopien der elektronischen patientenkartei mit meiner anamnese und befundung etc mitgenommen?
    bei meiner anä zeit reichte es einfach die narkosen zu den jeweiligen fachgebieten durchzuzählen, die hat mir mein chef unterzeichnet und mir seinerseits noch ein zeugnis ausgestellt.
    jetzt bin ich etwas ratlos.
    bin in baden württemberg....wie habt ihr das gemacht?
    danke für euren input!
    lg, tara



  2. #2
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    31.05.2004
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    Westfalenpott
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    15.950
    Nachweise sind Ultraschallbilder mit beiliegendem Befundbericht und technische Befunde wie EKGs, LZ-EKGs und LZ-RRs, alles mit Deiner Unterschrift versehen. Einen direkten Behandlungsnachweis kenne ich nicht, frag die ÄK doch mal, was sie sich da konkret drunter vorstellen.



  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    1.329
    Also ich brauchte keine separaten Nachweise für EKGs Sonos oder RRs vorlegen und ich dachte schon die Bayerische Äk ist streng.



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Göttingen
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    Das würde mich auch mal interessieren, was sie sich darunter vorstellen. Datenschutz ist in dem Zusammenhang ja auch ein Thema. Ich fand schon immer die Listen mit Patienten-Initialen etc., die im Zusammenhang mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin verlangt wurden, sehr grenzwertig



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