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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    1
    Hallo zusammen,
    ich beginne im November mein PJ und bin verheiratet, habe dadurch offiziell Steuerklasse 5.
    Nach meinen bisherigen Recherchen müsste ich für die Aufwandsentschädigung Steuern bzw. Sozialabgaben bezahlen. Allerdings habe ich auch gehört, dass man das umgehen kann, wenn die PJ-Bezahlung bei der jeweiligen Klinik nicht Aufwandsentschädigung genannt wird, sondern die Bezahlung z.b. als Minijob läuft.
    Hat da jemand schon Erfahrungen mit gemacht, bzw. kann ich die Verwaltung darauf ansprechen, ob die das anders bezeichnen würden, damit ich nichts abgeben muss von den sowieso schon traurigen 400€?
    Vielen Dank für Antworten.



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Kopfloses Huhn
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    Erfahrungsgemäß kann man die Abrechungssystem der Krankenhäuser nicht verändern. Man kann aber andersrum ein Krankenhaus z.b auswählen, die eher wenig zahlen und dadurch kostenloses essen stellen usw. Auch wird ja dann (ggf mehr?) verdienender Partner deutlich an Steuern sparen. Kannst ja das mithilfe verschiedener kostenloseen Rechner online durchrechnen.



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  3. #3
    Z.n. Studium Avatar von *milkakuh*
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    Du könntest mit der Personalabteilung sprechen, ob sie die Aufwandsentschädigung pauschal mit 2% versteuert, dies stellt dann die endgültige Besteuerung dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung nicht mehr berücksichtigt. (Möglicherweise kannst du dann aber gar keine Werbungskosten mehr angeben).
    Ansonsten werden in der SK5 Steuern abgeführt, sofern dein Mann kein außergewöhnlich hohes Einkommen hat, solltest du die Steuern nach der Steuererklärung zurück bekommen.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Meines Wissens kannst du die Steuerklasse V (habe ich auch) nicht umgehen. Das PJ ist kein Mini-Job, deswegen wirst du die Abgaben nicht umgehen können, leider.



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  5. #5
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Da du sowieso eine Steuererklärung machen musst ist es am Ende eigentlich egal welche Steuerklasse du hast.



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