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  1. #1
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    Hallo liebe Kollegen,
    Durch Zufall bin ich im Pool für die BEs der Polizei gelandet und werde wirklich regelmäßig angerufen, damit ich auf der Wache die BEs entnehme. Die mögen immer ungern ein der ZNA rumhängen.
    Anders als beim Blutabnehmen für die Polizei im KH/in der Praxis, kommt deutlich mehr Geld dabei rum und aktuell sind das monatlich etwa 900 Euro die ich ausbezahlt bekomme (Mega viel leicht verdientes Geld).
    Jetzt stellt sich für mich die Frage, wie ich das versteuert und wie viel ich wohl so zurückzahlen muss and Finanzamt.
    Hat da jemand Erfahrungen?
    Gruß!



  2. #2
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Als Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Anlage S der Steuererklärung. Umsatzsteuerfrei.
    Höhe richtet sich nach deiner Steuerklasse etc., Wird normal auf dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen angerechnet.
    14 Prozent sind außerdem an die Ärzteversorgung zu zahlen.



  3. #3
    ehem-user-02-08-2021-1033
    Guest
    - Richtig, du musst die Einnahmen "versteuern", d.h. in deiner Einkommenssteuererklärung angeben.
    - Es sind ganz "normale" Einnahmen eines Freiberuflers. Aber Achtung, ggf. Umsatzsteuerpflicht: Die Höhe ist entscheidend:
    https://www.iww.de/aaa/zusatzleistun...zaemter-f73073

    Solltest du nun viele Fragezeichen haben und den Link, den ich dir gepostet habe nicht verstehen, empfehle ich dir dringend einen Besuch beim Steuerberater.
    Der macht das dann für dich. Zwar nicht kostenlos, dafür aber rechtssicher.



  4. #4
    ehem-user-02-08-2021-1033
    Guest
    Zitat Zitat von Sebastian1 Beitrag anzeigen
    Als Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Anlage S der Steuererklärung. Umsatzsteuerfrei.
    Höhe richtet sich nach deiner Steuerklasse etc., Wird normal auf dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen angerechnet.
    14 Prozent sind außerdem an die Ärzteversorgung zu zahlen.
    Nein, gerade Blutentnahmen sind nicht zwingend umsatzsteuerfrei.



  5. #5
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Ach ja, kurative Tätigkeit und so. Du hast Recht.



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