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  1. #1
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    Wenn im Schweizer Arbeitsvertrag eine Probezeit von X Monaten festgelegt ist und während der Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende (danach eine Kündigungsfrist von 2 Monaten), was passiert dann, wenn ich am letzten Tag der Probezeit kündige? Immer noch 2 Wochen (respektive 1 Monat, da es ja mehr als 2 Wochen zum nächsten Monatsende sind)? Oder müssen die zwei Wochen Kündigungsfrist auch innerhalb der Probezeit ablaufen? Das heisst man müsste immer in der ersten Monatshälfte während der Probezeit kündigen?



  2. #2
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    Naja kündigen kannst du ja immer, die Frage ist einfach, wann dann der letzte Arbeitstag ist. Wenn es zwei Wochen zum Monatsende sind, dann kannst du nicht einen Tag vor Monatsende kündigen und dann am nächsten Tag aufhören zu arbeiten, sondern dann arbeitest du halt bis zum nächsten Monatsende weiter (oder was anderes, wenn etwas anderes abgesprochen werden kann). Wäre zumindest mein Verständnis von der Sache, und so wie ich es bisher mitbekommen habe. Bin aber kein Jurist.



  3. #3
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    Mich würde explizit interessieren wie es sich verhält, wenn man innerhalb der Probezeit kündigt, aber das Arbeitsende dann ausserhalb der Probezeit liegen wird, da man ja nur auf den Monatsletzten kündigen kann. Also zum Beispiel kündige ich am 30. des letzten Monats der Probezeit, ist dann der letzte Arbeitstag der 31. des nächsten Monats, oder der letzte Tag des übernächsten Monats, weil das Arbeitsende nicht mehr innerhalb der Probezeit liegt, sondern bereits die reguläre Kündigungsfrist (2 Monate) zum Tragen kommt.

    Oder kommt es einfach darauf an zu welchem Zeitpunkt die Kündigung ausgesprochen wird?



  4. #4
    Platin Mitglied
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    Meines Erachtens zählt der Zeitpunkt, ab wann die Kündigung ausgesprochen wurde.



  5. #5
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    Falls es sich so verhält wie in D ist es meines Wissens (Fehler vorbehalten) so: (natürlich immer unter dem Aspekt, dass die Kündigung formal korrekt war z.B. zu normalen Geschäftszeiten am letzten Tag der Probezeit eingegangen ist.)

    A) Kündigungsfrist egal an welchen Tag der Probezeit zwei Wochen zu Monatsende. Z.B. Letzer Tag der Probezeit ist der 15. Man kündigt am 15. Frist (Zwei Wochen zu Monatsende ist eingehalten), letzter Arbeitstag ist der 31. des Monats

    B) Letzter Probezeittag ist der 31. Man kündigt am 31. Frist (Zwei Wochen zum Monatsende) ist nicht eingehalten. Letzter Arbeitstag ist der 31. (30.) des darauffolgenden Monats.

    Wobei ich wegen 14/15 und 30/31 noch einmal genau recherchieren würde bevor man sich da ein Ei legt..



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