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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    Das Schriftliche dazu steht im Tarifvertrag. z.B. TVÄ-VKA §15 und §16.

    Studienzentrum könnte halt sein, dass die diskutieren ob das ärztliche Tätigkeiten waren. Braucht man dafür eine Approbation? Arbeitet man an Patienten? Hätte es ein Biologe auch machen können? Sowas sind halt Argumente für/gegen Anrechnungszeiten.



  2. #7
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    In den üblichen Tarifverträgen sind entsprechende Formulierungen. Im TVÄ/VKA zum Beispiel in §19 Absatz 1 a)
    Stufe 4: nach dreijähriger ärztlicher Tätigkeit
    Wenn kein Tarifvertrag angewandt wird, liegt es natürlich im Ermessen der Klinik, was sie dir zahlen. Ich kenne eine Klinik, die es sich leistet, grundsätzlich jedem Assistenzarzt - unabhängig von der Vorerfahrung - ein Anfängergehalt anzubieten. Die wollen einfach nur möglichst billige Ärzte, ob die was taugen, ist ihnen egal. Kann man machen.

    Abgesehen davon kommt es natürlich immer mal vor, dass auch tarifgebundene Kliniken versuchen, einen in Entgeltstufe 1 einzustufen. Gerade in einem Fall wie deinem (Fachrichtungswechsel, 1 Jahr Studienzentrum) würde ich dazu raten, sich die Entgeltstufe im voraus schriftlich zusagen zu lassen. Wenn nicht im Arbeitsvertrag, dann doch zumindest im Anschreiben. Erspart einem möglicherweise hinterher Diskussionen. Mir hat man auch schon mal versucht, weniger als die vorgesehene Stufe zu bezahlen. Habe die Anstellung abgelehnt und daraufhin unverzüglich ein korrektes Angebot erhalten. Aber man versucht es halt mal...



  3. #8
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Das Schriftliche dazu steht im Tarifvertrag. z.B. TVÄ-VKA §15 und §16.

    Studienzentrum könnte halt sein, dass die diskutieren ob das ärztliche Tätigkeiten waren. Braucht man dafür eine Approbation? Arbeitet man an Patienten? Hätte es ein Biologe auch machen können? Sowas sind halt Argumente für/gegen Anrechnungszeiten.
    Der Job im Studienzentrum war am Patienten und konnte nur durch einen Arzt erfolgen.



  4. #9
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    Hallo Pflaume,

    Danke für deine Nachricht. Von wem lasse ich mir das nach dem Bewerbungsgespräch zusagen? oder direkt mit dem Chef sprechen? Der ist ja letztendlich auch nur Angestellter in Haus...



  5. #10
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Logischerweise vom Chef und der Personalabteilung. Dem Chef einfach im Gespräch mitteilen, dass die Personalabteilung dir das schriftlich zusichern oder in den Arbeitsvertrag schreiben soll und dass du andernfalls den Vertrag nicht unterschreibst.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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